450 € Nebenjob und Jobcenter angemeldet?

6 Antworten

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Du hast auf dein Bruttoeinkommen zunächst 100 € Grundfreibetrag,von 100€ - 1000 € Brutto 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto noch mal 10 % Freibetrag !

Wenn du in deiner BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) min. 1 minderjähriges Kind hast,dann steigt die letzte Stufe der Freibeträge von 1000 € - 1500 € Brutto,davon dann diese 10 % Freibetrag.

Die Freibeträge werden dann addiert,theoretisch vom Nettoeinkommen abgezogen,dass ergibt dann das anrechenbare Einkommen und wird auf deinen / euren Bedarf angerechnet.

Bei 450 € Brutto wie Netto bleiben also im Endeffekt 170 € an Freibetrag und 280 € wäre dein anrechenbares Einkommen und das würde man dir von deinen Leistungen abziehen.

Zunächst wird dir das dann von der Regelleistung abgezogen,also z.B.als Single von deinen 404 € Regelsatz und wenn du mehr anrechenbares Einkommen hättest was über die 404 € hinaus gehen würde,dann wird die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) dementsprechend gekürzt.

Danke dir für deinen Stern !

Die Anrechnung wurde Dir ja bereits erklärt und Du solltest den Job bitte, im eigenen Interesse, unverzüglich beim Jobcenter anmelden. Du hast ganz sicher mit denen eine Art Vertrag gemacht. Lies Dir den mal ganz gewissenhaft durch und halte Dich an die Vorgaben. Eine Strafe wäre um einiges teurer und würde einen jetzigen Verdienst ganz schnell ins Gegenteil wenden.

Alles Gute und ich wünsche Dir, dass aus dem Mini-Job vielleicht eine richtige Anstellung wird und Du das Jobcenter nicht mehr brauchst ;-)

Vertrag = EGV (hatte ich nicht unterschrieben und Widerspruch eingelegt, falls was, dass ich sicher bin [rechtsmäßig, gerichtlich] ). Und ja hab's jetzt verstanden wie es geht, danke trotzdem für deine Antwort ^^.

Der Nebenjob muss natürlich beim Jobcenter gemeldet werden. Selbstverständlich wird er auf die Dir zustehenden Leistungen angerechnet. Mit welchem Prozentsatz kann ich Dir nicht sagen - aber das kann und wird das Jobcenter tun.

Es gibt doch jetzt schon Ärger,weil du vor Antritt des Jobs,diesen melden musstest.Man wird am 1.Tag darüber aufgeklärt.Jetzt auf Unwissend zu machen,ist lächerlich.

Bei einem Minijob und ALG2 gilt: 100 Euro sind als Grundbetrag frei, vom Rest bleiben dir 20%. Der Rest wird angerechnet. Du hast also unter dem Strich 170 Euro mehr in der Tasche (bei genau 450 Euro Verdienst).

Komm bloß nicht auf den Gedanken, den Minijob nicht zu melden! Das Amt merkt es sehr schnell und du hast eine Anzeige wegen Sozialbetrug am Hals.

Weißt du wie das Jobcenter es mitbekommt, durch Daten des Arbeitgebers oder wie ? Das würde mich interessieren wie die das tun.

@mlanslans

Steuer-ID Nummer, die hat jeder Bundesbürger und die musst du dem AG mitteilen. Er meldet dich an, da der AG für dich Steuern zahlen musst (du nicht) und sehr schnell blinkt dann der Computer bei der Bundesarbeitsagentur auf: bekommt Hartz4, hat einen Minijob und hat dies nicht gemeldet.

Schon bist du dran. Daher VOR Arbeitsbeginn dem Jobcenter dies mitteilen, die Lohnabrechnung kannst du später nachreichen. Hauptsache du hast deine Einkünfte gemeldet.

Du musst deinen Job auf jeden Fall bei deiner Beraterin anmelden. die kann dir alle weiteren Schritte erklären.

Falls du so schnell keinen Termin bekommst, schreibe auf jeden Fall eine email.

Also kannst du mir nicht genau sagen, ob ich die Miete bezahlt bekomme o. wie (da du vom Sachbearbeit redest, hattest du es auch so ? Weil mein Sachbearbeiter bis Mai erkrankt ist ^^)

@mlanslans

@ mlanslans

Wenn dein Sachbearbeiter Urlaub hat, dann wirst du in der Zeit von einem anderen bereut. Der sieht in deine Akte rein und weis aucuh Bescheid.

Wäre ja schlimm, wenn alle Arbeitslosen etc. dann keine Auskünfte bekommen nur weil ein Sachbearbeiter länger krank ist.

Ich würde an deiner Stelle selber dorthin gehen und alles klären. Es gibt immer mal noch offene Fragen und dann hat man alles geklärt.