Wohngeldantrag: Verdienstbescheinigung oder Abrechnungen?

3 Antworten

Wenn die Wohngeldbehörde eine Verdienstbescheinigung von dir will, musst du diese auch ausfüllen lassen. Die Abrechnungen sind unter Umständen zwar detaillierter, aber hast du die Abrechnungen der letzten 12 Monate noch? Üblicherweise musst du zur Verdienstbescheinigung noch die letzte Lohnabrechnung einreichen, einfach, um abzugleichen, ob dein AG in der VD alles richtig angekreuzt hat. Gern wird nämlich ein Kreuz bei Steuern vom Einkommen gemacht, obwohl der AN gar keine Steuern zahlt.

du musst dem arbeitgeber nicht gestehen, dass du einen antrag stellen willst. die verdienstbescheinigung muss das amt akzeptieren!

Hier werden tatsächlich Extraformulare vom AG benötigt. Vielleicht ist es bei dir nicht so... frag mal beim Amt nach.