Ex Arbeitgeber verlangt Gebühren für das Ausfüllen der Verdienstbescheinigung?
ich brauche für das Wohnamt eine ausgefüllte Verdienstbescheinigung vom alten Arbeitgeber, sowie meine lohnabrechnung und eine An- und Abmeldebescheinigung der Sozialversicherung. Leider verlangt mein alter Arbeitgebder dafür eine Gebühr von 40 Euro. Hat er das Recht dazu? Ich bin zur Zeit Studentin und habe dort nur einmal für 5 Stunden gearbeitet. Da man dort so schlecht bzw. respektlos behandelt wird habe ich sofort wieder gekündigt.
5 Antworten
Dazu ist er gesetzlich verpflichtet. Wenn er das nur gegen Bezahlung machen will, lass die Bescheinigung von der Arbeitsagentur anfordern. Wenn er es dann nicht macht, zahlt er ein Bußgeld.
Auch zu dieser Bescheinigung ist er gesetzlich verpflichtet. Das steht übrigens auf dem Vordruck auch drauf
Nein, das darf er nicht:
https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Gesetze_GewO_p108.html
(3)
...
Der Arbeitnehmer kann vom Arbeitgeber zur Vorlage dieser Bescheinigung gegenüber Dritten eine weitere Entgeltbescheinigung verlangen, die sich auf die Angaben beschränkt, die zu diesem Zweck notwendig sind.
Aber da steht nichts von Kostenfreiheit.
Da es kein weltweit anwendbares Gesetz gibt, wäre es evtl. sinnvoll, das Land zu nennen, in welchem der ehemalige Arbeitsplatz ist.
Wenn deutsches Recht anwendbar, dann ist die Antwort "Nein, darf er nicht".
Wo steht das?
Hallo,
nach § 312 SGB III ist der AG nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses verpflichtet, eine Arbeitsbescheinigung auszustellen.
Hier kann ich Dir diesen Artikel empfehlen:
https://www.flegl-rechtsanwaelte.de/arbeitsbescheinigung
Gruß
Sepp
Dagegen hat er ja gar nicht verstoßen. Er will sich den Aufwand nur bezahlen lassen.
Was er verlangen möchte und was ihm zusteht sind zwei paar Stiefel. Der AG ist immer laut Gesetz verpflichtet eine Arbeitsbescheinigung auszustellen wenn ein Beschäftigungsverhältniss beendet wird. Eine Gebühr darf er in diesem Fall nicht verlangen.
Erst für eine zweit Schrift dürfte er eine eine Gebühr verlangen die den tatsächlichen Aufwand entschädigt.
Meinst du mit "Wohnamt" die Wohngeldbehörde?
ja genau ...
Dann sprich mit deiner zuständigen Mitarbeiterin, dass sie den Arbeitgeber selber anschreiben soll. Der ist nämlich gemäß Paragraph 23 WoGG auskunftspflichtig. Und von der Wohngeldbehörde kann er lange Geld fordern. Ganz im Gegenteil, kommt er der Auskunftspflicht nicht nach, wird diese mit Verwaltungszwang (Zwangsgeld) durchgesetzt und darüber hinaus noch mit einem Bußgeld geahndet.
Danke für Ihre Antwort.
Die Bescheinigung ist für die Wohngeldbehörde. Muss ich dann damit trotzdem zum Arbeitsamt?