Kleingewerbe mit Wohngeld und Kinderzuschlag?

3 Antworten

Da kann dein Freund lange planen, denn es gibt kein Kleingewerebe. Das kennt das Gewerberecht nicht. Gewerbe anmelden und fertig.

Das was er wohl meint ist die Kleinunternehmerreglung nach § 19 UstG und das ist eine Steuerangelegenheit und betrifft auch nur die Umsatz( Mehrwert) Steuer.

Alle anderen Abgaben und Steuerarten bleiben von dieser Reglung unberührt.

Und wie sich das auf seine finazielle Situation auswirkt, hängt davon ab welcher Geweinn erzielt.

ein Freund plant ein Kleingewerbe anzumelden.

Kleingewerbe gibt es nicht. Man meldet einfach ein Gewerbe an.

Wie wirkt sich das finanziell auf seine Situation aus?

Das kommt darauf an wie viel Gewinn er hieraus macht. Darüber ist der Wohngeldstelle Rechenschaft abzulegen.

Natürlich kann sich das auf die Transferleistungen auswirken. Die Bemessungsgrenzen für die Leistungen stehen fest.

Die Frage ist doch eher: Möchte sich Dein Freund unabhängiger vom Leistungen machen oder möchte er seine Leistungen nicht verlieren.