Bekommt die Familie noch Wohngeld?

5 Antworten

Das kann dir hier keiner beantworten, im Internet gibt es kostgenlose Rechner für Wohngeld, wenn man da korrekte Angaben macht, dann gibt es da in der Regel auch annehmbare Berechnungen.

Wenn das Kind noch unter 25 ist, dann wurde auch bisher schon ihre Vergütung bis auf 100 € Freibetrag berücksichtigt und wenn es dann bisher schon eng mit Wohngeld war, dann wird es nach der Ausbildung bei einem höheren Einkommen sicher kein Wohngeld mehr geben.

Wie alt sind denn die Kinder und bekommt der Vater außer Kindergeld noch Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt und was muss er für die Warmmiete zahlen, bekommt er auch noch Kinderzuschlag für die Kinder ?

Wenn sich dann das Einkommen, welches für die Berechnung des Wohngeldes im Bescheid herangezogen wurde, um mehr als 15 % erhöht, dann muss das der Vater der Wohngeldbehörde eh umgehend melden und nachweisen und dann wird neu berechnet.

Regina3 
Fragesteller
 25.12.2021, 23:02

So genau weiß ich es nicht. Sind die Rechner im Internet gut? Dann gebe ich diesen Tipp mal weiter ... Danke Dir!

isomatte  26.12.2021, 01:10
@Regina3

Wenn man korrekte Angaben macht, dann sollte zumindest klar sein, ob weiter Anspruch besteht oder nicht.

Und wenn nicht, dann könnte die Tochter ja dann mit ihrem erhöhten Einkommen auch ausziehen, damit dann wieder Anspruch besteht.

Bitteschön

Ob Wohngeld gezahlt wird, hängt ganz alleine davon ab, was dann als Einkommen vorliegt. Verdient deine Schwester zuviel, dann gibt es kein Wohngeld mehr, dann habt ihr das Geld ja. Dann muss sie halt was mit zugeben. Will sie das nicht, muss sie halt ausziehen (was man ja auch sollte, wenn man Erwachsen ist und sein eigenes Geld verdient). In dem Fall würde es dann wahrscheinlich wieder Wohngeld geben.

Regina3 
Fragesteller
 25.12.2021, 23:13

Ist nicht meine Schwester. Helfe der Familie ab und an. Und versuche eben gerade, nach einer Lösung zu suchen.

Regina3 
Fragesteller
 25.12.2021, 23:28

Vermute, das Geld der verdienenden Schwester reicht nicht für die Nachhilfe ... muss mal Onkel google befragen und etwas rechnen ...

"Fällst Du unter die Steuerklasse 1, bedeutet ein monatliches Brutto-Gehalt als Krankenschwester von 1.600 bis 2.000 Euro ein Netto-Einkommen von 1.157,22 bis 1.374,16 Euro im Monat." https://www.mystipendium.de/berufe/krankenschwester/gehalt

Und die Nachhilfe:

3 Mädchen, alle schlecht in Mathe, Englisch und Deutsch, also 3 Termine a 90 Minuten/Woche und Kind, das Institut nimmt 45 Euro für 90 Minuten. Der Monat hat 4 Wochen -> macht 1620 Euro/Monat.

Und die Schwester muss ja von Ihrem Netto auch noch Fahrkarte und Berufsbedarf zahlen. Und sollte als voll arbeitende Person auch mal mit Kollegen ausgehen können ... die Motivation am Arbeiten ist ja nicht nur der Job an sich ...

Vermutlich nicht.

Wie viel Einkommen darf ich haben um Wohngeld zu bekommen? Die monatliche Einkommensgrenze in Mietstufe I liegt für einen 1-Personen-Haushalt bei 961 Euro. Bei einem 2-Personen-Haushalt liegt sie bei 1.314 Euro und bei einem 3-Personen-Haushalt bei 1.605 Euro.

Vermutlich kommt zu seinem Einkommen rechnerisch noch das Kindergeld hinzu.
Er wird also drüber liegen.

Regina3 
Fragesteller
 25.12.2021, 04:14

Ohne das Gehalt der Großen hat es wohl knapp gereicht ... aber wenn sie mit der Ausbildung fertig ist und eine reguläre Stelle anfängt, bekommt sie ja etwas mehr.

LinusMemdos  25.12.2021, 04:18
@Regina3

Alleine sein Netto liegt bei ca 2.100 (bei 3 Kinder gerechnet) zzgl. Kindergeld.
Er liegt sogar weit drüber.

Regina3 
Fragesteller
 25.12.2021, 04:19
@LinusMemdos

Also selber lernen oder selber zahlen?

LinusMemdos  25.12.2021, 04:26
@Regina3

"Eine Voraussetzung für kostenlose Nachhilfe ist der pädagogische Bedarf:

Es darf kein vergleichbares schulinternes Angebot bestehen und die Schule muss den Nachhilfebedarf schriftlich bestätigen. Bedarf ist gegeben, wenn Nachhilfe für das Erreichen eines wesentlichen Lernziels erforderlich ist. Das könnte z.B. die Versetzung in die nächste Jahrgangsstufe sein.

Der Wunsch nach einem möglichst guten Zeugnis ist nicht ausreichend. So hat das Hessische Landessozialgericht mit Urteil vom 13.11.2015 (Aktenzeichen: L 9 AS 192/14) einem Schüler mit der Note 3 in Englisch die Kostenübernahme für eine ergänzende Lernförderung versagt."

https://www.iflw.de/blog/nachhilfe-nachhilfelehrer/kostenlose-nachhilfe-bildungspaket/

Ralkana  25.12.2021, 07:22
@LinusMemdos

Du hast keine Ahnung vom Wohngeld und haust hier solche Sätze raus.

LinusMemdos  25.12.2021, 10:40
@Ralkana

Ich schrieb "vermutlich", weil ich es nicht weiß. Andernfalls wäre das hier eine verbotene Rechtsberatung.

Übrigens sagst du selbst: "mit diesen spärlichen Informationen kann ich nicht einschätzen ob ein Anspruch besteht."

Regina3 
Fragesteller
 25.12.2021, 23:05
@LinusMemdos

Das kenne ich - inhaltlich. Es geht mir nur darum, ob die Familie noch eine Chance auf Wohngeld hat und damit auf BuT.

LinusMemdos  25.12.2021, 23:09
@Regina3

.. und hast du einen Internet-Wohngeldrechner erfolgreich angetestet?

Regina3 
Fragesteller
 25.12.2021, 23:10
@LinusMemdos

Ich gehöre ja nicht zur Familie. Aber gebe das weiter nach den Ferien ...

Regina3 
Fragesteller
 25.12.2021, 23:35
@LinusMemdos

Danke Dir. Denkst Du, ich sollte mailen? Dann können sie die beiden Anträge noch im Dezember einreichen und bekommen einen Monat mehr, wenn es gut läuft ... Oder gemeinsam um den runden Tisch sitzen und es nach den Ferien im Januar machen?

LinusMemdos  25.12.2021, 23:40
@Regina3

Das hast du gut erkannt. Du hast recht, je früher sie die Möglichkeit haben zu erfahren, ob ein Anspruch besteht, desto besser.
Sie brauchen ja nur ihre Kosten-Daten eingeben. Die einzelnen Positionen sind unter den Fragezeichensymbolen gut erklärt (falls sich mal nicht wissen, was dort einzuttragen ist). Du könntest sie auch telefonisch begleiten, in dem sie dir die Auskunft geben und du den Check machst.

Viel Erfolg

Regina3 
Fragesteller
 25.12.2021, 23:41
@LinusMemdos

Das mit dem Telefon müsste man ausprobieren. Könnte sprachlich ein Problem werden. Aber einen Versuch ist es wert. Danke Dir!

Ralkana  25.12.2021, 07:17

Das Kindergeld wird nicht mit angerechnet

LinusMemdos  25.12.2021, 10:41
@Ralkana

Das beantwortet aber nicht die Frage der FS.
Besteht deiner Meinung nach ein Anspruch auf Wohngeld?
Ach ja, du weißt es auch nicht.

Ralkana  25.12.2021, 11:22
@LinusMemdos

Du auch nicht , du faselst etwas von Kindergeld wird angerechnet und zu viel Einkommen und hast keine Ahnung.

LinusMemdos  25.12.2021, 11:43
@Ralkana

Mit deiner Aggression solltst du nicht online gehen, sondern zu einem Facharzt.
Und gewiss möchtest du nicht bestreiten, dass es Einkommensgrenzen gibt.

Ralkana  25.12.2021, 11:46
@LinusMemdos

Hast du nichts zu Weihnachten bekommen oder was ist los mit dir? Warum kannst du nicht akzeptieren das du Unrecht hast? Das hat nichts mit Aggressionen zu tun, ich finde es unfair Ratschläge zu geben ohne eine Ahnung von der Materie zu haben. Was ist wenn der Fragesteller glaubt was du schreibst?

LinusMemdos  25.12.2021, 12:00
@Ralkana

Du nimmt in deinem Sachbearbeitermodus nur selektiv wahr, was andere Schreiben. Das ich das Wort "vermutlich" verwendet habe, juckt dich gar nicht.
Für dich ist nur entscheidend, dass du aggressiv mitteilen kannst, ich hätte keine Ahnung. Und das ist therapieverdächtig.

Mein Kommentar lautet:

Vermutlich nicht.
"Wie viel Einkommen darf ich haben um Wohngeld zu bekommen? Die monatliche Einkommensgrenze in Mietstufe I liegt für einen 1-Personen-Haushalt bei 961 Euro. Bei einem 2-Personen-Haushalt liegt sie bei 1.314 Euro und bei einem 3-Personen-Haushalt bei 1.605 Euro."
Vermutlich kommt zu seinem Einkommen rechnerisch noch das Kindergeld hinzu.
Er wird also drüber liegen.

Tatsache dürfte sein, dass der Mann, völlig unabhängig vom Kindergeld, mit 2.100 € Netto bereits keinen Anspruch auf Wohngeld hat.

Darauf gehst du gar nicht ein. Auch hast du den Kern der Frage des FS nicht beachtet: Ob ein Anspruch auf Kostenübernahme der Nachhilfe besteht.

Das heißt, du hast selektiv an dem Sachverhalt vorbei einfach nur aggressiv "Herausblöcken" wollen, was ich selbst gar nicht bestreite.

Erkennst du die Aggression in deinem Verhalten?

Und wenn man dich darauf aufmerksam macht, kommt erneut deine Aggression hervor: "Hast du nichts zu Weihnachten bekommen oder was ist los mit dir? "

Was soll denn sowas? Bist du so gefrustet?

Kann ohne Zahlen nicht beantwortet werden. Die musst du hier schon angeben.

Regina3 
Fragesteller
 25.12.2021, 23:30

Eine Formel wäre auch schon klasse ...

Wicht123532  26.12.2021, 10:17
@Regina3

Dafür gibt es keine Formel. Man muss schon wissen, wie hoch das Einkommen ist. Das ist das ganz entscheidende.

Stellt doch einfach mal einen Antrag, mit diesen spärlichen Informationen kann ich nicht einschätzen ob ein Anspruch besteht. Wie hoch ist das Einkommen des Vaters und der Tochter und die Miete. Es gibt im Netz kostenlose Wohngeldrechner, dort einfach mal die Daten eingeben.

Regina3 
Fragesteller
 25.12.2021, 23:08

Internet ist eine gute Idee. Und einfach den Antrag zu stellen eine mindestens genauso gute ... kann ja nichts dabei kaputt gehen ...