Wohngeld trotz Nebenjob?

3 Antworten

Stimmt, das Wohngeld verringert sich. Vermutlich aber erst ab Weiterleistungsantrag, da Änderungen im laufenden Bewilligungszeitraum nur mitteilungspflichtig sind, wenn sie mehr als 15 % ausmachen. Was hier ja nicht der Fall zu sein scheint.

Um wie viel verringert sich das Wohngeld? Über den Daumen gepeilt kann man sagen, dass sich das Wohngeld je 10 EUR mehr Gesamteinkommen um 3-4 EUR verringert.

Hast deine Antwort doch schon bekommen !

Wenn du 250 € verdienst,dann kannst du ab 16 Jahren ( bis 25 ) einen Freibetrag von 50 € abziehen,blieben also noch 200 € übrig.

Von diesen 200 € werden dir dann ca.pro 10 € vom gezahlten Wohngeld 3 € abgezogen,wenn ich es richtig von der TreudoofenTomate verstanden habe.

Dann würde das ca.20 x 3 € = 60 € Kürzung ergeben.

Sollte es nicht stimmen,dann wird es sicher korrigiert.

Ich bin verheiratet und Alleinverdiener in Vollzeitbeschäftigung, und 3 Kinder. Ich beziehe derzeit Wohngeld. Meine Ehefrau möchte eine Mini Job annehmen. Wie viel darf meine Ehefrau ohne das Wohngeld gekürzt wird. Ich bitte Rückantwort. Danke.

 

TreudoofeTomate  10.12.2015, 09:50

Hallo, jetzt versteh ich das erst, dies hier ist die Frage.  :)

Im laufenden Bewilligungszeitraum verringert sich das Wohngeld nur bei einer mehr als 15 %igen Erhöhung des Gesamteinkommens. Da im Normalfall kein Wohngeldempfänger selber ausrechnen kann, wie hoch das Gesamteinkommen ist, wenn sich das Einkommen ändert (einfach, weil Otto Normalverbraucher das Wohngeldgesetz nicht auf dem Schirm hat), würde ich vorschlagen, du teilst auf jeden Fall die Einkommenserhöhung mit. Wenn es keine 15 % ausmacht, bekommst du einen Feststellungsbescheid und das Wohngeld wird unvermindert weitergezahlt. Darüber hinaus bekommt die Wohngeldbehörde über den Datenabgleich ohnehin mit, dass deine Frau neuerdings arbeitet.

Grundsätzlich gehört das Einkommen aus geringfügiger Beschäftigung zum wohngeldrechtlichen Einkommen, d. h. sobald deine Frau etwas verdient, wirkt sich das direkt auf die Wohngeldhöhe aus. Es gibt dabei keinen "Freibetrag" wie beispielsweise die 165 EUR-Grenze beim ALG.