Wer hat Erfahrungen mit FSJ/FÖJ und ergänzendem ALG II?

3 Antworten

Wie schätzt ihr die Aussicht auf Erfolg bei einem Antrag für ergänzendes ALG II ein

Das Ganze wird davon abhängen, ob das Absolvieren des FSJ als wichtiger Grund für einen Umzug anerkannt werden wird (SOFERN du unter 25 bist).

Heißt: DU SOLLTEST UNBEDING UNVERZÜGLICH DIE ZUSTIMMUNG ZUM UMZUG beantragen.

Erhältst du die Zustimmung, hast du ganz normal Anspruch auf volle angemessene Miete zzgl. vollem Regelbedarf.

Gegengerechnet werden dein Kindergeld sowie die Aufwandsentschädigung abzgl. 200€ Absetzbetrag. Diese 200€ hast du also mehr/frei.

Während des FSJ brauchst du der Vermittlung NICHT ZUR VERFÜGUNG zu stehen.

Danke für die Antwort. Ich habe im Internet gelesen, dass in diesem Punkt kaum noch nachgefragt wird.in meinem Fall ziehe ich um, da die Einsatzstelle ca 150km von meinem ehemaligen Wohnort entfernt liegt und es an meinem Wohnort fast keine FÖJ-Stellen gab und diese wenigen nicht zu meinem voraussichtlichen Wunschberufs/studienbereich passen. Müsste das ausreichen oder sollte ich noch Dinge wie die Verbesserung der Chancen auf dem Arbeitsmarkt oder orgendetwas anderes nennen?

@Klimbimm

Achso, und was hat es mit der Zustimmung zum Umzug auf sich? Muss ich die gesondert zum ALG II Antrag einreichen oder reicht es, wenn ich dem Antrag ein Begoeitschreiben beilege?

@Klimbimm

Ich habe im Internet gelesen, dass in diesem Punkt kaum noch nachgefragt wird.

Das ist ein Irrtum.

Bei U25-Jährigen sind die Gründe IMMER von Bedeutung.

Müsste das ausreichen

Jup

oder sollte ich noch Dinge wie die Verbesserung der Chancen auf dem Arbeitsmarkt oder orgendetwas anderes nennen?

Schadet zumindest nicht.

Muss ich die gesondert zum ALG II Antrag einreichen oder reicht es, wenn ich dem Antrag ein Begoeitschreiben beilege?

Ist im Grundsatz ein gesonderter Antrag, den du auch gesondert und schnell beim aktuell zuständigen Jobcenter stellen solltest. Und auf SCHRIFTLICHEN BESCHEID bestehen, damit du etwas in der Hand hast.

Ich habe mich im FSJ mit Nebenjobs durchgekämpft.

"ALG II – Empfängerinnen und Empfänger können grundsätzlich am FSJ/FÖJ und BFD teilnehmen, da der Bezug der Grundsicherung für Arbeitsuchende – das sogenannte Arbeitslosengeld II – die Teilnahme nicht ausschließt. Im Falle des Bezuges von Arbeitslosengeld II ist das Taschengeld ..." http://www.pro-fsj.de/index.php/a-b-c

Gruß aus Berlin, Gerd

Ohne jetzt Salz in die Wunde streuen zu wollen ^^: der Link bezieht sich - zumindest den anrechnungsfreien Betrag betreffend - auf veraltetes Recht ;)