Anspruch auf Wohngeld während eines 6-monatigen Praktikum (EQ)?

4 Antworten

Ich nehme mal an das deine Mutter und somit dann auch du Leistungen ( ALG - 2 ) vom Jobcenter erhält !

Dann hättest du dich schon lange mal beim Jobcenter melden müssen,ist denen bekannt das du dieses Praktikum machst und haben sie diesem auch zugestimmt ?

Einen Anspruch auf Wohngeld hast du gleich aus mehreren Gründen nicht.

Bei diesen ca. 200 € von der Agentur für Arbeit handelt es sich doch sicher um BAB - schon das alleine würde Wohngeld ausschließen,solltest du kein BAB - bekommen und auch nicht dem Grunde nach Anspruch darauf haben,dann würde dir ein Mietvertrag und das benötigte Mindesteinkommen fehlen.

Selbst wenn du für diese 6 Monate das Kindergeld von deiner Mutter bekommen würdest wäre es zu wenig.

Wie lange wärst du denn am Tag mit öffentlichen Verkehrsmitteln inkl.Wartezeiten und Fußwegen unterwegs und was würde da z.B. eine Monatskarte kosten ?

Bis zu ca. 2 Stunden täglich würde es dir noch zumutbar sein.

Selbst wenn dir vom Jobcenter eine Unterkunft bewilligt würde,wäre das jetzt nicht mehr zu schaffen das rechtzeitig über die Bühne zu bekommen,kann ich mir zumindest nicht vorstellen,dass es von jetzt auf gleich bewilligt würde.

Die Praktikumsvergütung in einem EQ wird vom Arbeitgeber an den Praktikanten bezahlt, das ist kein BAB. Der Arbeitgeber bekommt es auf Antrag (bis maximal 231€ + Sozialversicherungsbeiträge) aber als Zuschuss von der Arbeitsagentur oder Jobcenter erstattet.

Und da es sich beim EQ um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung handelt, die weder mit BAB oder Bafög bezuschusst werden kann, wäre zwar theoretisch Wohngeld möglich, scheitert aber in der Regel am fehlenden Mindesteinkommen.

@SimonG30

Gut das wusste ich nicht,dachte es handelt sich um BAB - wie bei berufsvorbereitenden Maßnahmen,da liegt das etwas über 200 € !

Aber gut,selbst wenn es kein BAB - ist und auch dem Grunde nach kein Anspruch darauf besteht,scheitert es nicht nur am fehlenden Mindesteinkommen,sondern auch am fehlenden Mietvertrag.

Danke !

wohngeld erhältst du nur, wenn du einkommen hast. da du kein einkommen hast, bekommst du auch kein wohngeld.

Einmal realistisch - glaubst Du wirklich Du findest so kurzfristig für 6 Monate eine Wohnung?

Womit würdest Du den Umzug finanzieren wollen? Kaution?

Womit sollte diese Wohnung eingerichtet werden?

Fahrkosten vor Ort?

Nein, für Wohngeld bräuchtest du ein höheres Einkommen. Deine Mutter könnte beim Amt sagen, dass sie dich rausschmeißt, dann wird dir eine Wohnung vom Jobcenter bezahlt. Es kann dann aber sein, dass die Wohnung deiner Mutter dann nicht mehr angemessen ist und sie spätestens nach 6 Monaten umziehen muss.