Wohngeld aktueller Nebenjob?

1 Antwort

Für die Wohngeldberechnung zählen alle deine Einkünfte!

Falls du für deinen Ferienjob eine kurzfristige Beschäftigung mit max. 3 Monaten oder 70 Arbeitstagen im Kalenderjahr damit meinst: diese ist sozialversicherungsfrei, jedoch nicht steuerfrei: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/02_kurzfristige_gewerbliche_minijobs/01_zeitgrenzen/node.html

Du kannst dabei unbegrenzt hinzuverdienen z.B. als Ferienjob ;-)

Kannst du natürlich auch zusätzlich zu deiner geringfügigen Beschäftigung als 450-Euro-Minijob hinzuverdienen: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/01_Entgeltgrenze/node.html

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ich würde diesen Job länger machen. Nach den Ferien auf 450 Euro Basis, zählt es aber gesetzlich schon als Ferienjob wenn ich kommende Woche dann arbeite?

@JuliusBraun

Falls du die kurzfristige Beschäftigung als Ferienjob damit meinst - dies muß natürlich vorher mit dem Arbeitgeber vereinbart werden:

Ein kurzfristiger Minijob ist von vornherein auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt. Auf maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage.
Diese Zeitgrenzen gelten generell:
  • für alle kurzfristigen Minijobs innerhalb eines Kalenderjahres, aber auch
  • für jahresübergreifende Beschäftigungen, die Sie von vornherein auf drei Monate oder 70 Arbeitstage befristet haben.
Auf den Verdienst kommt es bei kurzfristigen Minijobs nicht an.

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/02_kurzfristige_gewerbliche_minijobs/01_zeitgrenzen/node.html

Ich arbeite da fristlos, also ich bin keine Aushilfe für 3 Wochen oder so, ich gehe schon jeden Samstag seit 5 Monaten dahin