Zählt ein Schülerjob zum Einkommen bei Wohngeld?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Auch Einkommen des / der minderjährigen Kinder bzw. überhaupt Kinder wird auf das Wohngeld angerechnet,wenn es den Freibetrag übersteigt,der sollte bei monatlich 50 € liegen !

Eine Neuberechnung würde meines Wissens erst dann erfolgen,wenn das anrechenbare Einkommen mehr als 15 % vom Wohngeld beträgt,melden musst bzw.solltest du die Beschäftigungsaufnahme auf jeden Fall.

Solltest du noch Kinderzuschlag bekommen,mindert das jeweilige Einkommen des Kindes den Kinderzuschlag für das jeweilige Kind.

Der Freibetrag wurde mit der Wohngeldreform 2016 auf 100 Euro angehoben.

@isomatte

Danke dir für deinen Stern !

Ja, allerdings hat das Kind Anspruch auf einen Freibetrag für Kinder mit eigenem Einkommen in Höhe von 100 Euro monatlich. Es hebt sich also wieder auf.

Eindeutig JA!

Für die Berechnung des Wohngeldes müssen ALLE Bezüge des im Haushalt lebenden Personen berücksichtigt werden. Ich hatte einen ähnlichen Fall in der Familie in dem ein kleiner Verdienst durch einen Studentenjob mitberücksichtigt wurde.

Vielen Dank und weißt Du ob das auch beim Kinderzuschlag mit berechnet wird?

@momo27

Das kann ich leider nicht mit Sicherheit sagen, denke aber schon.