Wohngeld oder BAB beantragen?

4 Antworten

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BAB, weil Wohngeld wirst du keines bekommen. Auf Haushalte, zu denen ausschließlich Personen rechnen, die dem Grunde nach Anspruch auf BAB oder BAföG haben, ist das Wohngeldgesetz nämlich nicht anzuwenden (§ 20 Abs. 2 WoGG).

Da hast du keine Wahl. Wenn du dem Grunde nach einen Anspruch BAB hast bist du vom Wohngeld ausgeschlossen. Siehe §20 Abs. 2 WoGG.

Also doch BAB
Danke

Das kannst du dir nicht aussuchen !

Vorrangig steht dir in der Erstausbildung erst mal Elternunterhalt zu,nur wenn diese nicht leistungsfähig sind käme dann entweder BAB - oder - Bafög - in Betracht,je nach dem was für eine Ausbildung du machst.

Hast du dann dem Grunde nach Anspruch auf BAB - oder - Bafög - stünde dir eh kein Wohngeld zu,außerdem brauchst du selbst dann ein Mindesteinkommen.

Ich würde aber alleine wohnen!

@KarimDB402

trotzdem sind deine Eltern unterhaltspflichtig, wenn sie Einkommen haben. Sie müssen dir deine Erstausbildung mit finanzieren.

@KarimDB402

Das hat damit nichts zu tun,du bist dann von Wohngeld ausgeschlossen,die Bedingung würde eh sein das du schon Mieter oder Eigentümer von selber bewohntem Wohnraum wärst !

Aber du bist ja dann schon auf Grund deines dir sicher dem Grunde nach zustehenden BAB - oder - Bafög - vom Wohngeld ausgeschlossen.

Soweit ich weiß, ist BAB eine vorrangige Leistung, also musst du zunächst BAB beantragen. Wenn der Antrag abgelehnt wird, kannst du es mit Wohngeld versuchen. 

Und wenn dies au h abgelehnt wird ????
Dann steh ich dumm dar -.-

@KarimDB402

Dann musst du wohl nebenbei jobben gehen.