Rohrbruch - Welche Versicherung haftet
Hallo zusammen,
folgende Problematik liegt vor, zunächst erst mal kurz meine Geschichte:
Vor 1,5 Jahren habe ich ein Haus gekauft. Letzte Woche habe ich mit Hilfe einer Kamera festgestellt, dass unter der Garage mehrere Brüche im Abwasserrohr sind. Auf die Idee mit der Kamere bin ich gekommen, da auf einmal in einer der Garagen (Doppelgarage) der Boden weggebrochen ist. Sieht für mich sehr nach unterspült aus. Das Hauptabwasserrohr läuft vom Haus aus unter der Garage entlang zum Kanal, die Garage ist etwa 1,5 m vom Haus entfernt, nur ein schmaler gang trennt Haus und Garage. Ich hoffe ich habe alle nötigen Infos gebracht. Wenn nicht, bitte einfach nachfragen.
Jetzt meine Frage(n):
Ich habe im Internet nachgeforscht. Ich gehe davon aus, dass die Garage auf jeden Fall mit zur Wohngebäudeversichrung zählt. Ist das korrekt?
Auch habe ich herausgefunden, dass die Versicherung ausschließlich nur Brüche von Rohren abdeckt, keine losen Verbindungen oder Wurzeleinwüchse etc. Ist das auch korrekt.
die eigentliche Hauptfrage ist: Ich meine mal gelernt zu haben, dass jetzt noch die Versicherung des Vorbesitzers zahlen müsste (bis zu 5 Jahre), da der Schaden schon vor mehreren Jahren entstanden ist, also weit bevor ich das Haus gekauft habe, selbst wenn die Gewährleistung von Sachmängeln durch den Vorbesitzer im Kaufvertrag ausgeschlossen wurde. Davon gehe ich einfach mal aus, da so eine Unterspülung ja nicht von heute auf morgen entsteht.
Ich kann mich auch irren und lasse mich gerne belehren. Ist am Ende doch meine Versicherung zuständig, da der Schaden erst vor eine Woche entdeckt wurde?
Kann mir irgendjemand sagen, ob ich irgendwie die Chance habe den Schaden erstattet zu bekommen? Mit arglister Täuschung oder so brauche ich wohl garnicht anzufangen, wie sollte der Vorbesitzer das Wissen. Ich will das in diesem Fall auch Niemanden unterstellen.
Vielen Dank im Voraus.
Viele Grüße
KnutKnutsen5559
5 Antworten
Zu 1) Das handhaben die Versicherer unterschiedlich. Ob Garagen mitversichert sind, steht im Versicherungsschein. Zu 2) Rohrbrüche an Ableitungsrohren auf dem Versicherungsgrundstück können mitversichert sein - auch hier gibt es Varianten. Die Information findet sich im Versicherungsschein und den dem Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen. Zu 3) Der Schadenzeitpukt wird nicht mehr mit Sicherheit zu datieren sein. Es gilt daher der Tag der Schadenfeststellung als Schadentag. Sofern Deckung für den Schaden besteht, ist hier die aktuelle Gebäudeversicherung anzusprechen.
zu 1) ja zu 2) unsere Versicherung deckt alle Schäden an den Rohren ab zu 3) weiß ich nicht.
Mit arglistiger Täuschung kannst du nicht kommen, denn welcher Hausbesitzer checkt seine Rohre jedes Jahr?! Niemand. Also konnte der Vorbesitzer nichts davon wissen.
Wenn du versichert bist bekommst du den Schaden auch ersetzt.
Unsere Nachbarn hatten letztes Jahr Wasser im Keller, weil die Abwasserrohre sich in der Verbindung gelöst hatten und auch Verwachsungen da waren. Sie haben sich mit der Versicherung auf einen Pauschalbetrag (über 10 T€) geeignigt.
Die Gebäude deckt in aller Regel Schäden aus Leitungswasser, Feuer und Sturm. Bei abführenden Rohren innerhalb und außerhalb des Gebäudes auf dem Grundstück gibt es viele Varianten, die Sie lediglich in Ihrer Police nachlesen können; häufig sind diese Schäden nciht versichert. Im Übrigen gelten die Bedingungen des jeweils bestehenden Vertrages!
Abwasser wird gar nicht abgedeckt! Sollte aber trotzdem so schnell wie möglich instandgesetzt werden, da bei einer Feststellung durch die Gemeinde-Kanalbehörde übel teuer werden kann. (sage nur Grundwasser)!
Abwasser ist nicht abdeckt??? Das denke ich aber schon! Wie kommst du da drauf?
Ich würde das Ganze über meine Versicherung abwickeln und diese kann sich das Geld ggf. von der Vorversicherung zurückholen. Ansonsten darf dieses Jahr mit keiner Reparatur mehr gerechnet werden.
Wäre klasse, wenn du Rechts hast. Werde den Ausgang auf jeden Fall posten!