Hauskauf, Geld auf falsches Konto überwiesen
Hi, hatten heute Hausübergabe wobei wir Käufer sind. Hatten letzte Woche das Schreiben des Notars mit allen Informationen bezüglich wohin was überwiesen werden muss. Dieses Schreiben hatten auch die Banken + die Verkäufer erhalten. Wir haben die Banken auch entsprechend angewiesen so wie vom Notar bestimmt zu überweisen. Nun ist aufgefallen das der Notar falsche Bankdaten angegeben hat und dem Verkäufer das Zielkonto gar nicht gehört! Haftbar ist doch in diesem Fall der Notar oder? Machen müssen wir auch nichts mehr oder?
Danke vorab für hilfreiche Antworten!
1 Antwort
Sofern den Beteiligten daraus ein Schaden entsteht, haftet nach deinen Schilderungen erst einmal der Notar.
Inwieweit die Banken eine Mitschuld tragen weil Kontobesitzer und Kontonummer nicht zusammenpassen müßte im Anschluss geklärt werden. Den Verkäufern kann man immerhin eine Fahrlässigkeit vorwerfen, weil sie die vorliegenden Unterlagen nicht geprüft haben.
Da ihr die eigentlichen Aufraggeber eurer Bank seid, würde ich jetzt aber nicht die Hände in den Schoß legen, sondern fix zur Bank gehen und solange bleiben bis der Fehler behoben ist.
Die Zahlung ist Bestandteil des Kaufvertrags, der Notar hat also ein ganz großes Problem. Die Banken prüfen nicht mehr, ob Inhaber und Kontonummer bzw. IBAN zusammenpassen, aufgrund der neuen Regelung, dass alle EU Überweisungen neue Ausführung sfristen haben.
Ja das ist wohl war!
Hatten am 03.01 etwas vorschnell die Zahlung bei unserer Bank beauftragt, mit den Bankdaten des Kaufvertrages. (wollten rechtzeitig bezahlt haben...)
Die Bank hingegen hat natürlich ersteinmal abgewartet bis die Fälligkeitsmitteilung vom Notar da war. Das war am 07.01. Und hier wurde uns von der Bank gemeldet das die Daten auf dem 1. Überweisungsträger falsch sind und wie einen neuen machen müssen anhand der Daten des Notars.
Das Schreiben vom Notar erhielten wir am 09.01 und am 10.01 ging der neue Überweisungsträger an die Bank welche nun wegen übereinstimmung der Daten ausgezahlt hat. An die Kontodaten im Kaufvertrag haben wir also auch gar nicht mehrgedacht. Es hieß ja auch von allen "Nur die Daten vom Notar zählen"...