Woher wissen die Hinterbliebenen, ob ein Testament hinterlegt wurde?

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Wird das Testament z. B. beim Amtsgericht hinterlegt, wird beim Tod des Erblassers, dieses verständigt. Es funktioniert folgendermaßen. Wenn ich ein Testament mache und es beim Amtsgericht hinterlege, verständigt dieses das Geburtsstandesamt. Im Geburtseintrag erfolgt ein Vermerk, dass beim Amtsgericht Xy ein Testament verwahrt wird. Beim Tode sendet das Standesamt bei dem der Tod beurkundet wird, eine Mitteilung an das Geburtsstandesamt über den Tod.

Durch zufälligen Fund, wenn es nicht hintelegt wurde. Bei Hinterlegung trifft die Sterbeurkunde automatisch bei der Hinterlegungsstelle ein und die Erben werden benachrichtigt. Findet der Falsche ein nicht hinterlegtes Testament zufällig, dann gehen nicht gesetzliche Erben leer aus, wenn eine anderslautende Verfügung durch Vernichtung den Begünstigten vorenthalten wird.

Peter 96 hat die aktuelle Rechtslage richtig zusammengefasst - ab dem 01. Januar 2012 gibts dafür dann das Zentrale Testamentsregister - auf der Seite ist auch nochmal alles erklärt (www.testamentsregister.de)

Die Frage stellt man sich ja vor allen Dingen selbst, wenn man ein Testament verfasst. Wir haben die digitale Nachlassplattform easyleaving daher so konzipiert, dass man sofort die hinterlegten Informationen an Vertrauenspersonen freigibt. Die wissen dann immer Bescheid, z.B. wo die aktuelle Version vom Testament liegt und was drin steht.

Wenn es ein notarielles Testament gibt, dann meldet sich der Notar. Ihr bekommt Briefe.

Wenn aber eines irgendwo in der Wohnung versteckt liegt, dann könnte es sein, dass derjenige, der um sein Erbe fürchtet und in der Rangfolge als nächstes kommt, das Erbe nicht teilen will, es vernichtet.