Kann ich ein Testament in zweifacher Ausfertigung schreiben, gleicher Text?
Ich bin geschieden, habe einen Sohn und eine Lebensgefährtin. Ich will ein Testament zu meinen Unterlagen legen. Meine Lebensgefährtin sollte das gleiche Testament von mir bekommen, damit mein Sohn, evtl.?, später nicht sagen kann, es gibt kein Testament. Ich möchte es nicht beim Notar bzw. Amtsgericht hinterlegen. Sollte es zur Trennung mit meiner Lebensgefährtin kommen und ich hätte danach eine neue Lebensgefährtin, daß wäre mir zu umständlich mit Notar/Gericht und es entstehen Kosten. Aus dem Grund die Frage.
4 Antworten
Natürlich, jedoch sollte es eine beglaubigte Kopie sein, die von einem Notar oder einem Gericht bestätigt wurde. Das wäre meiner subjektiven Meinung nach der beste und sicherste weg.
Grundsätzlich können sie zwei gleichlautende Eigenhändige Testamente schreiben. Rechtliche gesehen wäre das zu letzt geschriebe Testament dabei dann das gültige.
Schreibe nur ein einziges Testament und hinterlege es gegen eine pauschale Gebühr beim Amtsgericht Deiner Stadt. Sicherer geht es nicht, wenn Du nicht die Dienste eines Notars in Anspruch nehmen möchtest, der Dich bei der Abfassung auch noch beraten könnte.
Die Gebühr sind so um die 100€.
Du kannst es bei einem Anwalt hinterlegen.