Wodurch wird das Vermummungsverbot bei Polizeibeamten aufgehoben?

7 Antworten

Beamte die Sonderbestimmungen unterliegen sind davon ausgenommen. Das Vermummungsverbot besteht nur, damit sich Straftäter identifinzieren lassen können.

Gegengift 
Fragesteller
 02.05.2011, 23:35

Deswegen ja

MrSinister  02.05.2011, 23:40
@Gegengift

Manche aggressive Demonstranten verdienen es, das man ihnen die Zähne ausschlägt. Und nicht nur deswegen würde ich keinen Polizisten verpfeiffen. Manche Gesetze und Vorschriften schützen eben nicht nur die Täter, hier ist so eines.

Nils2  03.05.2011, 01:48
@MrSinister

Mit solchen Kommentaren tust Du der Polizei allerdings auch keinen Gefallen.

Gegengift 
Fragesteller
 03.05.2011, 07:38
@Nils2

Das ist illegal. Und Nils2 hat Recht.

Da sprichst du ein ganz schwieriges und überaus heikles Thema an, ich will aber versuchen, meine persönliche Meinung dazu zu erklären...

Erst mal möchte ich klarstellen, dass die Aussage eines Beamten vor Gericht keineswegs mehr zählt als die Aussage einer "Privatperson". Beides sind Zeugenaussagen und generell würdigen Richter alle Beweise frei, das heißt, nach eigenem Ermessen. Ein Unterschied ist lediglich in der Glaubwürdigkeit festzustellen. Viele Richter sind der Meinung, dass Polizisten, die beruflich anwesend sind und keinen persönlichen Bezug zur Sache haben, objektivere Angaben machen, und halten sie daher für glaubwürdiger. Da spielt dann auch die Anzahl der weiteren Zeugen eine Rolle. Es gibt allerdings auch durchaus Richter, die Polizisten einfach nicht mögen und daher jedes einzelne Wort anzweifeln...

Was die Kennzeichnung angeht, müssen wir hier zwischen dem "normalen" Dienst und Großlagen mit Hundertschaften unterscheiden.

Im normalen Regeldienst tragen viele Polizisten (so z.B. ich) ohnehin ein Namensschild an der Uniform und haben überhaupt kein Problem damit, auf Nachfrage nochmals ausdrücklich ihren Namen zu nennen. Die oft zitierte "Dienstnummer" stammt übrigens aus dem Fernsehen und macht die Identifizierung des einzelnen Beamten kein bisschen leichter als sein Name. (Zumindest in NRW; wie andere Bundesländer die Nummerierung handhaben, weiß ich nicht.)

Problematisch wird das Thema bei großen und oft höchst emotionalen Veranstaltungen, wie Demonstrationen (Bsp.: S21). Viele Leute kennen einfach den rechtlichen Rahmen nicht oder schätzen ihn falsch ein. Auf die Art werden der Polizei Delikte vorgeworfen, die keine sind. Am Ende führt das dazu, dass Leute sich über „eingestellte Verfahren“ ärgern und nicht verstehen was da passiert ist…

Ein Beispiel:

Eine große Versammlung wird aus irgendeinem Grund rechtmäßig für beendet erklärt und soll nun aufgelöst werden. Die Polizei hat nun die Aufgabe, die Beendigung durchzusetzen, gibt dies durch Lautsprecherdurchsagen bekannt und fordert die Leute auf zu gehen. Die Versammlungsteilnehmer sind damit natürlich nicht einverstanden, da sie gerne weiter demonstrieren möchten und vielleicht gar nicht wissen, dass es fünfhundert Meter hinter ihnen zu Krawallen gekommen ist. Außerdem sieht man sich als friedlicher Demonstrant in einem Land mit garantierter freier Meinungsäußerung. Wer leistet also der Aufforderung, die Versammlung aufzulösen und zu gehen, folge? Die allerwenigsten! Die Polizei ist nun ermächtigt, die Leute mit einfacher körperlicher Gewalt zum Gehen zu bewegen. Die VersTeilnehmer lassen sich das nicht gefallen, schubsen die Beamten beiseite und schlagen deren Hände von sich. Es entsteht ein Gerangel. Mehrere Versammlungsteilnehmer sind empört, schreien Zeter und Mordio und sind der Meinung, dieses Schubsen und jener Pfeffersprayeinsatz seien Körperverletzung und die Beamten müssten zur Rechenschaft gezogen werden. Mit eine evtl. vorhandenen individuellen Kennzeichnung am Helm ist der Beamte schnell identifiziert und erhält seine Anzeige wegen Körperverletzung im Amt. Allerdings kommt heraus, dass die Polizei nichts anderes getan hat, als sich im Rechtsrahmen zu bewegen – sie hat rechtmäßig einfache körperliche Gewalt und deren Hilfsmittel benutzt. Damit liegt im Endeffekt kein Delikt vor, das Verfahren wird entsprechend eingestellt. Die Versammlungsteilnehmer haben aber die vermeintliche Körperverletzung genau gesehen und ärgern sich maßlos, darüber, dass die Polizei scheinbar alles darf und Delikte nicht verfolgt werden…

Ich hoffe, ich konnte das halbwegs deutlich erklären…

Auch wenn es hier schon des öfteren korrekt beschrieben worden ist, vielleicht nochmal in aller Deutlichkeit:

Das Vermummungsverbot für Polizeibeamte wir nicht aufgehoben, weil in der von dir beschriebenen Konstellation kein Vermummungsverbot existiert.

Das Vermummungsverbot gilt für die Teilnehmer einer Versammlung, also für Demonstranten, die ihre Meinung i. R. einer Versammlung/Demonstration kundtun. Die anwesenden Polizisten sind zwar am selben Ort, nehmen aber nicht an der Versammlung teil, weil sie dort nicht ihre Meinung äußern, sondern für einen geregelten Ablauf sorgen. Daher gilt für sei kein Vermummungsverbot. Aus demselben Grund darf die Polizei auch auf Versammlungen Waffen führen - was den Teilnehmern der Versammlung ebenfalls untersagt ist.

Lies dazu ads Versammlungsgesetz zzgl. des Polizeigesetzes deines Bundeslandes. Da steht alles drin. (Zur Regelung der Nutzung von Waffen durch die Polizei lies ggf. den entsprechenden Erlass deines Innenministers/-senators.)

Die Verfolgung von Straftaten funktioniert auch bei von Polizisten begangenen Straftaten. Wie PepsiMaster schon sagte, spiegelt die öffentliche Meinung nicht unbedingt die Realität wider - Polizisten werden durchaus zur Rechenschaft gezogen, und zwar aufgrund ihrer besonderen Stellung weitaus rigoroser als nicht-Polizisten.

Gegengift 
Fragesteller
 04.05.2011, 12:43

spiegelt die öffentliche Meinung nicht unbedingt die Realität wider - Polizisten werden durchaus zur Rechenschaft gezogen, und zwar aufgrund ihrer besonderen Stellung weitaus rigoroser als nicht-Polizisten.

Das Gegenteil ist der Fall. In der öffentlichen Meinung ist es doch eher so, dass man davon ausgeht, dass Straftaten genauso verfolgt werden, wenn sie von Polizeibeamten begangen wurden. Real ist das aber absolut nicht der Fall. Zum einen wiegt vor Gericht die Aussage eines Beamten um einiges mehr als von einer Privatperson, zum anderen haben Beamte im Dienst automatisch immer Zeugen dabei, die in der Regel auch immer einen eventuell angeklagten  Kollegen unterstützen. Ein gesundes Maß an Unterstützung durch andere Beamte möcht ich auch niemanden übel nehmen. Schließlich setzen sie sich sonst ständig der Gefahr aus verklagt zu werden, nur weil sie ihren Beruf ausüben. Doch dieses gesunde Maß wird meiner Meinung nach weit überschritten.

Außerdem werden Verfahren gegen Polizeibeamte überdurchschnittlich oft und ohne begreifbare Gründe bereits im Vorfeld eingestellt.

Eine eindeutige Identifizierung von Polizeibeamten im Dienst halte ich daher für sehr wichtig. Die Daten müssten ja auch nur der Staatsanwaltschaft zur Verfügung stehen, so dass einem Zeugen lediglich eine Kennnummer zur Verfügung steht.

Auch das Herausgeben von Name oder Dienstnummer funktioniert in der Praxis nicht. Dies wird oft einfach verweigert!


 

Ansonsten bedanke ich mich für deine Antwort, die wohl richtig und nachvollziehbar ist.

hoexteraner  04.05.2011, 13:54
@Gegengift

Da sprichst du ein ganz schwieriges und überaus heikles Thema an, ich will aber versuchen, meine persönliche Meinung dazu zu erklären...

Erst mal möchte ich klarstellen, dass die Aussage eines Beamten vor Gericht keineswegs mehr zählt als die Aussage einer "Privatperson". Beides sind Zeugenaussagen und generell würdigen Richter alle Beweise frei, das heißt, nach eigenem Ermessen. Ein Unterschied ist lediglich in der Glaubwürdigkeit festzustellen. Viele Richter sind der Meinung, dass Polizisten, die beruflich anwesend sind und keinen persönlichen Bezug zur Sache haben, objektivere Angaben machen, und halten sie daher für glaubwürdiger. Da spielt dann auch die Anzahl der weiteren Zeugen eine Rolle. Es gibt allerdings auch durchaus Richter, die Polizisten einfach nicht mögen und daher jedes einzelne Wort anzweifeln...

Gegengift 
Fragesteller
 05.05.2011, 08:26
@hoexteraner

Kommst du wirklich zu der Einschätzung?

Beides sind Zeugenaussagen und generell würdigen Richter alle Beweise frei, das heißt, nach eigenem Ermessen. Ein Unterschied ist lediglich in der Glaubwürdigkeit festzustellen.

Würdigen/"Glaubwürdigen". Das läuft auf das Gleiche raus. Die Glaubwürdigkeit eines Polizeibeamten wird höher eingeschätzt.

 

Viele Richter sind der Meinung, dass Polizisten, die beruflich anwesend sind und keinen persönlichen Bezug zur Sache haben, objektivere Angaben machen, und halten sie daher für glaubwürdiger.


Genau. Leider nicht nur nicht beteiligten (wobei man da auch noch bedenken muss, dass unter Beamten in dieser Sicht hohe "Kollegialität" herrscht), sondern auch direkt beteiligten Beamten. Zudem wiegt eine Aussage eines Polizeibeamten sogar mehr als 2 oder mehr Aussagen von Privatpersonen. Dies ist immer wieder festzustellen. Wohl aus dem Glauben heraus, ein Polizeibeamter wäre von Beruf aus geschult darin, Sachverhalte aus dem Gedächtnis richtig wiederzugeben usw.. Die Aussage eines Polizeibeamten offen anzuzweifeln, bedeutet juristischen Selbstmord. Schnell wird einem klar gemacht, dass man sich selbst leicht strafbar macht, wenn man die Aussage eines Beamten als falsch bezeichnet. Das kommt fataler Weise noch dazu. Hier wird man quasi automatisch beschuldigt, anderen eine Falschaussage zu unterstellen, während im Vornherein mehr oder weniger bereits fest steht, dass es sich dabei um gar keine Falschaussage handeln kann.

Diese Situationen gibt es beileibe nicht nur auf Demonstrationen, sondern überall im Alltag.

In NRW mag das so sein mit den Namenschildern. Hier in Bayern gibt es soetwas nicht.

Eine Verfolgung von kleineren Delikte wird so oder so unterdrückt. Aber auch bei schweren Körperverletzungen, Totschlag und Mord entgehen Polizeibeamte oft einer Untersuchung.

 

 


Sein wir ehrlich. Der Polizeibeamte in Detschland kann sich auf ein Netzwerk der Solidarität verlassen. Er lebt in einem Kosmos der Anarchie.

hoexteraner  05.05.2011, 09:23
@Gegengift

Aber auch bei schweren Körperverletzungen, Totschlag und Mord entgehen Polizeibeamte oft einer Untersuchung. Sein wir ehrlich. Der Polizeibeamte in Detschland kann sich auf ein Netzwerk der Solidarität verlassen. Er lebt in einem Kosmos der Anarchie.

Aua. Tut mir leid, aber jetzt wirds echt unrealistisch...

hoexteraner  05.05.2011, 09:24
@Gegengift

Die Aussage eines Polizeibeamten anzuzweifeln ist keine Straftat. Es kann auch nie als Straftat ausgelegt werden.

Dass ein Polizist/Anwalt/Richter den jeweiligen Zeugen unter Druck setzt, ist hingegen völlig normal. Aber deswegen sollte man nicht glauben, dass Polizisten unangreifbar sind. Das sind sie nicht - und wie gesagt: Die Aussage eines Polizisten ist eine Zeugenaussage wie jede andere auch.

hoexteraner  05.05.2011, 17:14
@Gegengift

Genau das habe ich übrigens weiter unten nochmals zu erklären versucht...

Gegengift 
Fragesteller
 05.05.2011, 20:56
@hoexteraner

Beim Googlen zu dieser Frage bin ich auf einen Bericht von Amnesty International aus 2010 gestoßen. A.I. empfiehlt hier ebenso eine deutliche Kennzeichnung, um Beamte identifizierbar zu machen.. Genau so sehe ich das auch.

Amnesty International fordert alle Landesregierungen sowie
die Bundesregierung dazu auf, sicherzustellen, dass
alle Polizeibeamten im Amt durch eine sichtbare Kennzeichnung
auf ihrer Uniform identifi ziert werden können,
auch wenn sie Helme oder eine besondere Schutzuniform
tragen.
Polizeibeamte in Zivil sollten sich bei der Ausübung ihrer
Pfl ichten, wie der Durchführung von Festnahmen, der
Überprüfung von Ausweispapieren oder der Anwendung
von Gewalt im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit, gegenüber
der betroffenen Person und auf Verlangen auch
gegenüber anderen, diese Situation beobachtenden Personen
ausweisen.

http://www.amnestypolizei.de/sites/default/files/imce/pfds/Polizeibericht-internet.pdf

 

Dass du das anders siehst ist ja nun dein gutes Recht. Ich habe nur zu viele ungeheuer negative Erfahrungen gemacht mit Polizeibeamte. Wenn es anders wäre, hätte ich die Frage auch nicht gestellt..

Gruß

hoexteraner  06.05.2011, 09:44
@Gegengift

Polizeibeamte in Zivil sollten sich bei der Ausübung ihrer
Pfl ichten, wie der Durchführung von Festnahmen, der
Überprüfung von Ausweispapieren oder der Anwendung
von Gewalt im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit, gegenüber
der betroffenen Person und auf Verlangen auch
gegenüber anderen, diese Situation beobachtenden Personen
ausweisen.

Das ist ja schon wieder das nächste Thema...

Beamte in Zivil werden normalerweise Westen tragen, auf denen groß und breit "Polizei" zu lesen ist. Generell sind Zivile dazu verpflichtet, sich als Polizeivollzugsbeamte auszuweisen, sofern sie durch ihre Kleidung nicht als solche zu erkennen sind. Das gilt allerdings nicht für unbeteiligte Dritte! Ich halte es auch für wenig praktikabel, jedem, dem es grade in den Sinn kommt, den Ausweis unter die Nase halten zu müssen. Irgendwann muss man schließlich auch mal arbeiten und seine Maßnahme durchführen. Die Pflicht, sich jedem gegenüber auszuweisen, würde die Durchführung einer solchen Maßnahme ganz erheblich verzögern. Und wofür? Unbeteiligte Dritte geht es bitteschön überhaupt nichts an, ob jemand grade von der Polizei angehalten wurde oder nicht... Da spielen dann schon wieder Privatsphäre und Datenschutz mit rein.

Gegengift 
Fragesteller
 08.05.2011, 22:03
@hoexteraner

Wie gesagt - es geht um die Kennzeichnung auf der Uniform, um den Beamten eben nicht fragen zu müssen. Was sonst ja auch wieder vorraussetzt, dass der Beamte die Information preis gibt. Was unwahrscheinlich ist, wenn er sich strafbar gemacht hat.

hoexteraner  09.05.2011, 17:31
@Gegengift

Ob er sich strafbar gemacht hat oder nicht, spielt überhaupt keine Rolle - ein Polizist muss sich während einer polizeilichen Maßnahme nicht Dritten gegenüber ausweisen! Im Gegenteil: Wenn diese Dritten allzu penetrant danach fragen und den Polizisten an der Durchführung seiner Maßnahme hindern, nennt sich das "Störung einer Amtshandlung" und kann gem. §164 StPO zur Festnahme des Dritten führen...

Du gibst wieder ein Beispiel dafür, dass die tatsächliche rechtliche Situation vielen Leuten unbekannt ist!

Eine Kennzeichnung kannst du mit dem Argument also nicht begründen.

Das wesentlichste wurde bereits mit der Unterscheidung von Polizeibeamten und Demonstranten erklärt. Ein Polizist nimmt trotz Anwesenheit bei einer Demo oder bei einem Fussballspiel, bei dem ebenfall das Versammlungsgesetz(Bund) einschlägig ist, nicht daran teil, sondern ist in Amtshilfe für die im VersG genannte zuständige Ordnungsbehörde tätig. Eigentlich müssten bei Demos de jure die Beamten bzw Angestellten der zuständigen Versammlungsbehörde rumlaufen, da die aber idR am Wochenende keinen Dienst versehen und kaum über Eingriffsbefugnisse verfügen müssen eben die Hundertschaften und andere Einheiten ran. Somit fällt ein Polizist nicht unter das VersG und dessen Bestimmungen. Dennoch unterliegt ein Polizist im Normalfall nicht einem Identitätsschutz, welcher (allerdings nicht in jedem Bundesland) Spezialeinheiten und manchmal verdeckten Ermittlern vorbehalten ist. Daher darf sich ein Polizist aufgrund interner Erlasslage auch nicht einfach die Sturmhaube aufziehen wie es ihm beliebt und ist darüber hinaus verpflichtet den Personen, gegen die er einschreitet, seine Personalien und Dienststelle oder seine Personalnummer (den in den Medien und unter halbschlauen Berufsdemonstranten verbreiteten Begriff Dienstnummer gibt es nicht!) auf Nachfrage anzugeben. Dritte, die einfach nur alles hinterfragen wollen und von einer Maßnahme nicht betroffen sind, sind meines Wissens hiervon ausgeschlossen. Auch muss ein Polizist dies nicht schriftlich machen, es reichen mündliche Angaben. Kommen wir nun zu den bösen Sturmhauben: diese sind in der Regel vom Dienstherren, also der jeweiligen Landesregierung bzw dem Bundesinnenministerium, beschaffte Brandschutzhauben aus dem Material Nomex, welches auch bei der Feuerwehr zum Einsatz kommt. Es ist konzipiert um das Gesicht des Beamten vor Verbrennungen durch Pyrotechnik, insbesondere sogenannte Bengalos, oder andere pyrotechnische Gegenstände (zB Molotowcocktails, die hierzulande zum Glück sehr selten mal von Demoidioten geworfen werden) zu schützen. Genauso schützt der Helm den Beamten vor Wurfgeschossen wie Steinen oä. Wenn nicht besonders vom Polizeiführer oder Zugführer angeordnet werden die Schutzgegenstände auch erst bei entsprechendem Anlass angelegt.

Dass es schwarze Schafe gibt ist natürlich nicht ausgeschlossen. Dennoch kann jeder Bürger und Demoteilnehmer davon ausgehen, dass es in 98% der Fälle bei diesen Gegenständen zu keinem Missbrauch kommt. Allen, die sich per se über diese meines Erachtens ausgesprochen notwendige Ausstattung aufregen, unterstelle ich gefährliches Halbwissen und/oder (im Normalfall eines gesetzentreuen Demoteilnehmers oder Fußballfans unbegründete) Angst vor der Staatsmacht.

Ich hoffe ich konnte zur Aufklärung beitragen. Leider wird diese Erklärung vielen nicht genügen und schon garnicht alle Polizei-Feinde (ACAB lässt grüßen) erreichen. Danke dennoch für die Aufmerksamkeit! ;)

Das Vermummungsverbot gilt für die Versammlungsteilnehmer ... die Polizeibeamten sind aber keine Versammlungsteilnehmer!Desweiteren haben die Polizeibeamte durch diverse gesetzliche Ermächtigungsgrundlagen Rechte, die andere Leute nunmal nicht haben ...

Gegengift 
Fragesteller
 02.05.2011, 23:38

Ja. Welche Rechte sind das und wo stehen sie? Eventuell gibt es also auch bei Polizeibeamten Einschränkungen. Aber dafür müsste ich wissen, wo die Polizei überhaupt ermächtigt wird sich zu vermummen.

Nils2  03.05.2011, 01:53
@Gegengift

Du hast es nicht verstanden. Sich zu vermummen ist nicht verboten; einzige Ausnahme sind Versammlungen, da gilt das Verbot für Versammlungsteilnehmer. Sonst für niemanden.

Was die Polizei darf, kannst Du im jeweiligen Polizeigesetz Deines Bundeslandes nachlesen. In manchen Ländern heißt es nicht "Polizeigesetz", aber bei Google findest Du es trotzdem mit diesem Suchstichwort. In Bezug auf Deine Frage, empfehle ich Dir zusätzlich das Versammlungsgesetz.

Gegengift 
Fragesteller
 03.05.2011, 07:40
@Nils2

Verstehe ich auch nicht. Polizisten sind doch auch auf der Versammlung. Müsste man einzelne Beamte nicht irgendwie identifizieren können, um Straftäter anzeigen zu können? Zumindest müsste der Staatsanwalt z.B. eine Nummer einen bestimmten Beamten zuordnen können.

PepsiMaster  03.05.2011, 10:21
@Gegengift

Die Polizeibeamten sind aber nicht als Teilnehmer auf der Versammlung, sondern, weil sie von ihrem Dienstherrn dorthin geschickt wurden.

Irgendeine Art der Markierung (z.B. auf dem Rücken oder Arm) haben die Beamten i.d.R., durch die eine Identifizierung möglich ist.

Wenn man Straftaten von Polizeibeamten feststellt, kann man bei der zuständigen Dienststelle oder der Einsatzzentrale anrufen und dies anzeigen (wenn es mit exakter Ortsangabe und Uhrzeit geschieht, ist es kein Problem, den jeweiligen Beamten ausfindig zu machen). Der zuständige Polizeiführer des Einsatzes wird dann die entsprechenden Maßnahmen einleiten. Entgegen der landläufigen Meinung, fällt eine solche Meldung nicht unter den Tisch oder wird vertuscht.

Nils2  03.05.2011, 12:49
@Gegengift

Die Kennzeichnung von Polizisten wird häufig diskutiert und die Kontraargumente wiegen ebenso schwer. Es hätte zur Folge, dass jeder, der einen Ausschnitt einer Situation bei Youtube sieht, versuchen würde, ein - in seinen Augen - ungerechtes Verhalten eines Beamten zur Anzeige zu bringen. Es handelt sich indessen um geschlossene Einsätze, bei dem bestimmte Einschreitschwellen und Maßnahmen von Vorgesetzen vorgegeben werden und der einzelne Beamte kaum Spielraum hat.

Und, wie bereits festgestellt wurde: Tatsächlich falsch handelnde Beamte sind auch so feststellbar und ihr Verhalten wird auch so verfolgt.