Fußgänger verursacht Auffahrunfall - Kostenfrage

13 Antworten

Der Fußgänger wird wohl eine Verwarnung mit Ordnungsgeld bekommen.

Der Unfall geschah zwar im Zusasmmenhang mit dem plötzlich aufgetauchten Fußgänger, wurde jedoch allein von Dir verursacht: Offenbar war der Sicherheitsabstand zu gering bzw. die Geschwindigkeit unangepasst oder beides.

Die Schäden an beiden Fahrzeugen sind durch Dein Auffahren entstanden, nicht durch den Fußgänger. Dein Kraftfahrthaftpflichtversicherer wird den Schaden am anderen Fahrzeug regulieren. Deine Teilkasko wird die eventuell an Deinem Fahrzeug entstandenen Glasbruchschäden (abzüglich Selbstbehalt) bezahlen.

Weitere Schäden an Deinem Auto zahlst Du selbst. Der Fußgänger ist hier wohlkaum schadenersatzpflichtig. Du hast ja die Prämie für eine Vollkaskoversicherung gespart - davon kannst Du nun einen Teil nehmen, um Dein Auto flicken zu lassen.

An Deinem Schaden und dem des voraus Fahrenden bist allein Du schuld, weil Du einen zum Bremsen zu geringen Abstand eingehalten hast.

Daran gibt es nichts zu rütteln.

Dass der Fußgänger eine Mitschuld bekommt, weil er unachtsam war und auch noch einen Kopfhörer auf hatte, ist auch wahrscheinlich - aber es gibt nichts daran zu rütteln - die Schäden an Deinem und dem vorausfahrenden Fahrzeug sind durch DICH entstanden - durch niemanden sonst.

Wäre der Fußgänger nicht über die Straße gerannt, gäbe es auch keinen Auffahrunfall. 20m weiter gab es vorallem eine Fußgängerampel ;) dass ich Schuld am auffahren bin ist mir klar.. Ich hätte schneller reagieren müssen :( nur gut dass niemand verletzt wurde

@cloedchen

Wäre der Fußgänger nicht über die Straße gerannt

Wäre, hätte, wenn und aber ... Du musst immer und jederzeit als Fahrzeugführer mit unerwarteten Ereignissen rechnen.

Die komplette Schuldfrage wird sicher erst vor Gericht geklärt.

Du hast Recht - gut, dass es keinen Personenschaden gab - dem voraus Fahrenden sei Dank.

@dreihundert

Wäre der Fußgänger nicht über die Straße gerannt

Hätte der Hund nicht geschissen, hätte der den Hasen gekriegt!

Du hast den Schaden alleine angerichtet in dem Du dem vor Dire drauf gefahren bist. Nicht der Fußgänger.

Du kannst Dich höchstens gegen das Bußgeld der Polizei wehren, das hat aber mit dem Schaden nichts zu tun!

@Commodore64

genau das mit dem hund und dem hasen sagt mama auch immer - früher hat das echt genervt...

@cloedchen

Wäre der Fußgänger nicht über die Straße gerannt, gäbe es auch keinen Auffahrunfall.

Falsch, wärst Du aufmerksam gewesen und hättest den nötigen Sicherheitsabstand eingehalten gäbe es keinen Auffahrunfall.

dass ich Schuld am auffahren bin ist mir klar..

Wenn es Dir klar ist, warum fragst Du denn noch ?

mit meiner Meinung nach genügendem Abstand,

ich Bremse zu sehr es geht, es hat nur leider nicht gereicht und ich bin vollends draufgegangen

Also hast Du Dich geirrt, der ABstand hat nicht gereicht!

Warum das Auto vor Dir gebremst hat ist völlig egal, Du hast zu wenig Sicherheitsabstand gehalten und/oder zu spät reagiert, das ist dann ganz alleine Deine Schuld.

Deine Versicherung wird auf jeden Fall den Schaden am Auto das Du gerammt hast bezahlen, deinen Eigenen Schaden normalerweise nur bei Vollkasko, bei Teilkasko kommt es auf den Vertrag an wie viel und ob überhaupt bezahlt wird.

Das ist unabhängig von der Schuldfrage, der Fußgänger wird ein Bußgeld zahlen müssen und Du weil Du Teilschuld hast. Du bist der alleinige Verursacher des Schadens, das hat mit dem Bußgeld nichts zu tun!

Ich würde hier auf jeden Fall zum Anwalt gehen....die Teilschuld ist mir klar, wenn der Fußgänger versichert ist, ist das schon mal ganz gut...Teilschuld bedeutet eigentlich, dass jede Versicherung den Schaden des Anderen bezahlt, eine Teilschuld ändert ja mal nichts daran, dass er der Unfallverursacher war.Diese ergibt sich ja nur aus der Tatsache, dass Du dem drauf gefahren bist, ein Abstand von 25 Metern innerhalb einer geschlossenen Ortschaft ist ja nicht ungewöhnlich. Ich denke, dass seine Haftpflichtversicherung bezahlen wird, doch lohnt sich hier bestimmt der Anwalt, wobei Du erst die Entscheidung des Versicherers abwarten kannst

Die 25m Sicherheitsabstand hatte ich vorher. Ich bin eigentlich eine sehr vorsichtige Autofahrerin. Da der Fahrer vor mir abbiegen wollte, man den Fußgänger nicht gesehen hat bin ich weiter Gefahren. Schließlich wollte dieser ja abbiegen und musste stattdessen sehr abrupt Bremsen... Wie sieht das da mit meiner Teilkasko aus? Kenn mich da nicht so gut aus

@cloedchen

Das sieht nicht gut aus mit Deiner Teilkasko..sie bezahlt kaputtes Glas, ggf. Scheinwerfer und nutzt Dir gerade wenig...ich bin von diesem Abstand auch nur ausgegangen, doch reicht der kaum, um den Unfall zu verhindern...ich baue da mehr auf den Fußgänger...mit seiner Haftpflicht

Ein Anwalt wird hier nichts bringen. Ich hätte einfach die Teilschuld angenommen.

Der Unfall war keineswegs so unabwendbar wie du dir das einredest. Das hast du mit dem Verwarnungsgeld auch schrfitlich.

Wer bei Nieselregen und ungünstigem Straßenbelag (Schienen) seinen Abstand nicht vergrößert und mit entsprechend angepasster Geschwindigkeit fährt sowie bei erkennbaren Haltestellen, die schnelles Queren von Fahrgästen immer erwartbar macht , nicht besonders bremsbereit ist, hat für den Unfallschaden am Fahrzeug des Vorausfahrenden immer aufzukommen.

Ohne Vollkasko trägst du deine eigenen Schäden selbst. Dass deine Teilksko den Fußgänger möglicherwesie in Regress nehmen wird, ist da nur ein schwacher Trost - deine Rückstufung droht in jedem Fall.

G imager761