Wo liegt der Unterschied zwischen Unterhaltspflichtig und Unterhaltsberechtigt?

9 Antworten

Eltern sind unterhaltspflichtig und Kinder sind unterhaltsberechtigt.

Wenn Dein Sohn noch in Ausbildung ist, also noch von Dir finanziell unterstützt werden muss, bist Du unterhaltspflichtig.

Die Bank hat das sprachlich wohl falsch formuliert.

DU bist unterhaltspflichtig für deinen Sohn, d.h. du musst ihm Unterhalt leisten.

ER ist unterhaltsberechtigt, d.h. er als dein Sohn, hat das Recht, von dir unterhalten zu werden.

Feilzo 
Fragesteller
 14.07.2016, 09:13

Aber wird nicht eher nach Unterhaltspflichtigen Kindern aus einer geschiedenen Ehe gefragt?

Sonst könnte ja die Frage besser lauten: Wie viele Kinder leben in Ihrem Haushalt respektive minderjährige Kinder.

Viele Grüße!

Goodnight  14.07.2016, 10:22
@Feilzo

Nein es wird nach deinen finanziellen Verpflichtungen verlangt. ob aus Geschiedener Ehe oder nicht ist unerheblich.

Die Namen sind an sich selbsterklärend:

Unterhaltspflichtig ist der der Unterhalt bezahlen muss.

Unterhaltsberechtig ist der, dem Unterhalt zusteht.

Feilzo 
Fragesteller
 14.07.2016, 08:11

Hallo und schonmal Danke für die rasche ANtwort!

Ja aber ist die Frage in der Selbstauskunft dann nicht "falsch" formuliert?

Wie kann es Unterhaltspflichtige Kinder geben?

Die Frage lautet ja:

- Anzahl Unterhaltspflichtiger Kinder

und nicht Anzahl der Kinder für die Sie Unterhaltspflichtig sind

Viele Grüße!

Griesuh  14.07.2016, 08:12
@Feilzo

Kinder die in deinem Haushalt leben sind auch Unterhaltsberechtigt.

Du gibst ihnen doch Unterkunft, Kleidung, Nahrung, oder nicht??

Die Frage im Antrag ist in der Tat etwas verwirrend gestellt. Sie Könnte auch lauten:; Anzahl der im Haushalt lebenen Kinder.

Und es könnte abgefragt werden: zahlen Sie Unterhalt.

LiselotteHerz  14.07.2016, 08:18
@Feilzo

Die Frage ist nicht falsch formuliert, das sind Standardformulare. Es könnte doch sein, dass Du Anspruch hast, dass Dir jemand Unterhalt zahlen muss.

Griesuh  14.07.2016, 08:21
@LiselotteHerz

dann würde die Frage lauten: Sind SIE Unterhaltsberechtigt.

Feilzo 
Fragesteller
 14.07.2016, 09:25
@Griesuh

Bezieht sich die Frage nicht aber eher auf Kinder aus einer Scheidung, für welche aktive Unterhaltszahlungen an den Expartner entrichtet werden?

du musst 1 hinschreiben da es deine gesetzliche pflicht ist ihm unterhalt zu leisten. dein sohn ist dazu berechtigt diesen unterhalt einzuholen

Sie können hier 0 eintragen, da Ihr Sohn zwar Unterhaltsberechtigt ist, Sie aber durch den momentanen Zustand der Ehe (wenn ich Sie richtig verstanden habe) nicht Unterhaltspflichtig sind.

Gefragt wird hier nach der Anzahl von Kindern, für welche Sie aktuell vollen Unterhalten entrichten müssen, also quasi dazu verpflichtet sind.Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn Sie zuvor schon verheiratet waren, aus dieser Ehe ein Kind entsprungen ist, es dann zu einer Scheidung kam und Sie dadurch nun verpflichtet sind für das Kind der ersten Ehe quasi "aktiv" Unterhalt zu entrichten.

Somit müssen Sie bei der Frage nach der Anzahl Unterhaltspflichtiger Kinder die Ziffer 0 eintragen, da Sie keinen Unterhalt für ein Kind aus einer geschiedenen Ehe entrichtenUnd falls die Frage nach der Anzahl unterhaltsberechtigter Kinder lauten würde, müssten Sie die Ziffer 1 eintragen, da Sie aktuell ein Kind haben welches zwar unterhaltsberechtigt ist Sie aber (durch die Ehe) nicht aktiv Unterhaltspflichtig sind.

Unterhaltsberechtigt bedeutet also: Ein Kind hat die Berechtigung auf Unterhalt welche nach einer Scheidung für Sie zur Pflicht wird.

Oder noch einfacher: In einer Ehe leistet man auch keine Unterhaltszahlungen an den Ehepartner.

Viele Grüße!

Feilzo 
Fragesteller
 14.07.2016, 09:06

Vielen Dank für die Antwort!

So hatte ich das eigentlich auch verstanden.

Wenn Sie fragen würden, wieviele Unterhaltsberechtigte Kinder ich habe, trage ich die 1 ein

Wenn Sie fragen, wieviele Unterhaltspflichtige Kinder ich habe, trage ich 0 ein, da ich ja verheiratet bin und eben keine Unterhaltszahlungen im üblichen Sinne entrichte.

Aber viele Leute sehen das anders, weswegen ich nach wie vor etwas unschlüssig bin.

Viele Grüße!

Dichterseele  14.07.2016, 12:37

Unsinn!