Lebenslänglich wegen Unterhalt?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn du dich wirklich drücken willst vor den Zahlungen darfst du auf keinen Fall im Land bleiben. Die Unterhaltsvorschusskasse wird dich ein Leben lang verfolgen. Unterhaltsschulden gehen übrigens auch nicht durch eine Insolvenz "verloren".

Da hilft eigentlich nur doch Auszug in außereuropäische Ausland. Vielleicht wäre Großbritanien da eine Option. Da gibts auch keine Meldepflicht ;).

Sag mal willst Du Dir Dein Leben selbst zerstören? Was soll das Ganze!

Der Kindesmutter sind die ersten zwei Bedingungen unvorstellbar.

Würde ich auch nicht tun, und schon gar nicht wenn ich das hier lesen.

Den regelmäßigen Umgang schließt sie aber nicht aus, das finde ich sehr gut. du bist aber auf dem besten Weg das zu verbauen.

Außerdem bekommt die Mutter dann den Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt und dieses wird bis zu einem bestimmten Alter glaube 12 , das Geld bei Dir eintreiben.

Also wenn ich das hier lese, glaube ich dass hier nicht die Mutter das Problem ist , sondern Du selbst . Denk mal darüber nach , das Kind kann nichts dafür und eine sachliche, einvernehmliche Einigung wäre für alle das Beste.

Ich werde keinen Unterhalt zahlen...

Wenn die Vaterschaft anerkannt ist, dann bist du der rechtliche Vater und hast zu zahlen - und das auch ohne Bedingungen!

Verweigerst du die Vaterschaftsanerkennung, dann wird eine Vaterschaftsfeststellungsklage eingereicht. Und wirst du nach dem Ergebnis als Vater ausgemacht, dann darfst du auch diese Klage zahlen.

Das Sorgerecht kannst du vor Gericht einklagen, wenn sie dir ie gemeinsame Sorge verweigert. Sprechen keine Gründe dagegen die das Kindeswohl gefährden, dann stehen deine Chancen gut.

Als rechtlicher Vater hast du auch ein Umgangsrecht. Könnt ihr euch desbezüglich nicht einigen, dann kannst du auch das Umgangsrecht einklagen.

Unterhaltszahlungen sind am Ende keine "könnte ich machen, wenn..." - Geschichte.

Bist du der Vater, dann zahlst du für das Kind und bei Leistungsfähigkeit auch mindestens drei Jahre für die Mutter.

Deine Ansichten nicht mehr arbeiten zu wollen wenn du als Vater feststehst sind Kinderkram! Es wird ein Titel gegen dich erwirkt und dein Leben ist gelaufen! Du wirst regelmäßigen Pfändungsversuchen unterliegen, bekommst gesellschaftlich und beruflich keinen Fuß mehr auf den Boden.

Und mal im Ernst: du hast ein Kind gezeugt und solltest nun auch dazu stehen. Das Kind kann nun wirklich nichts für seine Eltern!

Deine Unterhaltsschulden bleiben dir - ein Titel ist 30 Jahre gültig! Möchtest du also die nächsten Jahre jetzt einen auf Mimimi machen?

Deinen Nachnamen bekommt das Kind übrigens nicht! Es wurde unehelich geboren und hat den Nachnamen der Mutter. Und die wird bei dem Theater was du veranstaltest garantier dem Kind nicht deinen Nachnamen geben wollen.

Und ob du nun wegen Verletzung der Unterhaltspflicht in Haft musst interessiert am Ende auch Niemanden! Die Kindsmutter bekommt Unterhaltsvorschuss und wird erst recht alles daran setzen, dass du dein Kind möglichst wenig bis nie zu sehen bekommst. Und trotz Umgangsrecht sitzt sie am längeren Hebel. Was dir also bleiben wird sind die Schulden.

Besonders ärgerlich, wenn du mit den Jahren dann doch reifer wirst und mal eine Familie gründen willst. Aber ok, ist deine Entscheidung und am Ende dein verkorkstes Leben...

Die TrennungsFAQ wurde von einem Unterhaltspreller geschrieben, der kennt sich gut aus und saß auch noch nicht im Gefängnis:

https://www.trennungsfaq.com/unterhalt.html

Auf YouTube kannst du mal schauen, was er so erzählt: Detlef Bräunig

Beachte, dass du nur Unterhalt zahlen müsstest wenn du mehr als etwa 1200 Euro netto mtl. verdienst. Wenn du etwas mehr verdienst verbliebt dir der Freibetrag von der Höhe. Die Vaterschaft kann vor Gericht angefochten werden falls die Mutter während der gesetzlichen Empfängniszeit Umgang mit weiteren Männern hatte.

Woher ich das weiß:Recherche