Unterhaltspflicht Ja oder Nein?

4 Antworten

Zuerst sei einmal zu sagen, dass sie BAföG beantragen muss, bevor sie Unterhaltsansprüche an die Eltern stellt. Und dann muss natürlich auch geschaut werden, selbst wenn BAföG abgelehnt wird, ob die Eltern nach BGH zahlen können.

Tagesmutter ist kein anerkannter Ausbildungsberuf. Daher war es wahrscheinlich absehbar, dass die Tochter nun irgendwann mal beabsichtigt eine Ausbildung zu machen. Der Unterhaltsanspruch wäre also zu bejahen. Denn sieh es mal so: ansonsten hättest du vor 2 Jahren schon die Erstausbildung finanzieren müssen. Der Beginn hat sich lediglich 2 Jahre nach hinten verschoben.

Aber wie gesagt: sie soll den ablehnenden BAföG Bescheid vorlegen und dann kann gerechnet werden was ihr zahlen könnt und müsstet.

erstmal musst du garnichts. warum hat deine tochter denn die letzten 2 jahre vertrödelt. eine ausbildung ist zügig anzutreten und zu absolvieren, sonst ist unterhalt verwirkt.

sollte ihr studium jetzt erst möglich sein, weil sie vorher nie den gewünschten platz hat, muss sie dies nachweisen, sonst ist essig mit unterhalt.

wenn die Studieneinrichtung überhaupt nichts mit dem bisherigen Beruf zu tun hat

von welchem Beruf bitte schön sprichst Du?

Und .... sie hat sich in den vergangenen 2 Jahren nach dem Abitur selbst ihren Lebensunterhalt erarbeitet ..... und noch keine Erstausbildung gemacht .... warum also sollte sollte ihr jetzt für Ihr Studium kein Unterhalt zustehen?

Kann sie Unterhalt verlangen

ja kann sie......

Hat sie bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung?

xSarahB 
Fragesteller
 03.08.2020, 16:52

Nein. Sie war eine Tagesmutter und hat nur einen Kurs zur Tagesmutter gemacht

BBPB21  03.08.2020, 16:55
@xSarahB

Dann lebt ihr Unterhaltsanspruch wieder auf.

Du bist bis zur ersten vollendeten Berufsausbildung zu Unterhalt verpflichtet.

sassenach4u  03.08.2020, 20:09
@xSarahB

Dann beginnt sie jetzt ihre Erstausbiludng und du bist unterhaltspflichtig.