Unterhalt für Ex-Freundin zahlen, wenn sie keine Lust auf Arbeit hat?

8 Antworten

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Man ist die ersten 3 Lebensjahre der Mutter des Kindes zu Betreuungsunterhalt verpflichtet. Allerdings hat man da einen Selbstbehalt von 1200 Euro nach Abzug des Kindesunterhaltes und wenn du im ersten Lehrjahr bist, wirst du das die nächsten 2,5 Jahre bestimmt nicht schaffen.

Somit ist sie zwangsweise auf H4 angewiesen und ob sie nach den 3 Jahren Arbeiten gehen will oder nicht, das ist eine Sache zwischen ihr und dem Jobcenter und das kann dir letztenendes egal sein. Zieht sie mit ihrem Neuen zusammen, dann kann er in die Pflicht genommen werden vom Amt. Du bist nach 3 Jahren da definitiv raus. 

Den Kindesunterhalt musst du nach der Ausbildung zahlen, bis dahin kann sie Unterhaltsvorschuss beantragen, da du ja unter dem Selbstbehalt liegst in der Ausbildungszeit. Nachzahlen musst du da aber nichts, wenn du dem Amt nachweist, dass du nicht zahlungsfähig bist derzeit. Du musst dann erst Kindesunterhalt zahlen, wenn du voll verdienst nach deiner Ausbildung. 

Das Jugendamt stellt aber oft trotzdem Nachforderungen, die man aber nicht anerkennen sollte. Wer nachweislich nicht zahlungsfähig war, muss nichts zahlen und auch nichts nachzahlen. 

Beim Unterhaltsanspruch ist die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldner Grundvoraussetzung für den Unterhaltsanspruch an sich.

Gegenüber minderjährigen gilt der notwendige Eigenbedarf von 1080€. Außerdem hat die eigene Berufsausbildung Vorrang vor den Unterhaltsanspruch des Kindes, so das sofern das Einkommen unter 1080€ liegt, während der Ausbildung für das Kind kein Unterhalt geschuldet wird.

Ja man bekommt einen Vorschuss, solange der Vater in Ausbildung ist,

Das Kind kann Unterhaltsvorschuss bekommen. Der Unterhaltsvorschuss hat aber überhaupt keinen Einfluss auf die Unterhaltspflicht. Wenn ein Unterhaltsanspruch besteht und nicht bedient wird, dann leitet die Behörde den Unterhaltsanspruch über. Besteht hingegen aufgrund mangelnder Leistungsfähigkeit kein Anspruch, dann wird auch nicht übergeleitet. Wichtig ist hierbei, das man keine falschen Titel unterschreibt, diese gelten dann nämlich auch, wenn sie inhaltlich falsch sind.

Mit vollständigen Abschluss der Ausbildung sieht es dann anders aus, dann ist eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, die aussreicht um zumindest den Mindestunterhalt zu leisten. Sofern das nicht möglich ist, wäre genau zu begründen warum kein ausreichendes Einkommen erzielt werden kann.

Die Mutter auch den Grunde nach auch einen Unterhaltsanspruch allerdings ist der Eigenbedarf gegenüber der Mutter höher nämlich 1200€. Auch gibt es gegenüber der betreuenden Mutter keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit.

allerdings hat sie mir persönlich mitgeteilt dass sie keinesfalls im
Anschluss arbeiten gehen möchte, und erst recht keine Ausbildung machen

Das hat auf den Unterhaltsanspruch so keinen Einfluss. Die Gründe für einen Unterhaltsanspruch der Mutter über das 3. Lebensjahr hinaus müssen beim Kind liegen, z.B. erhöhter Betreuungsaufwand. 

Ich kenne nur den Trennungsunterhalt und Ehegattenunterhalt.

Ihr seid nicht verheiratet. Wozu dann unterhalt an sie?

Und sobal das kind drei ist steht ihr sowieso kein unterhalt mehr zu.

Erkundige dich mal richtig. Wäre mir neu einer ex Freundin was zahlen zu müssen. 

Bis zum dritten Geburtstag ist er der Mutter auch zu Unterhalt verpflichtet. Und zwar in Höhe des Nettogehalts des Jahres vor dem Kind mindestens aber in Höhe von ALG2...

Der Mutter Unterhalt zu zahlen ist mir persönlich nur bekannt, wenn ihr verheiratet seid/wart. 

Habe mich aber eben selbst nochmal grob belesen, da mir das nicht bekannt war und es ist tatsächlich so, dass auch die Mutter ein Recht auf Erziehungsunterhalt hat. Zunächst erstmal kein Grund zur Panik. Es gibt Grundsätze, nach welchen die Höhe des Geldes berechnet wird. Du kannst die Unterhaltungszahlung auch verweigern und es liegt dann in der Hand der Mutter, ob sie ihn einklagt oder es dabei belässt. Immerhin sollte such sichergestellt werden, dass du selbst nicht jeden Monat auf dem Zahnfleisch kriechst und es ist immerhin ein Unterschied ob du nicht willst oder finanziell einfach nicht die Mittel hast, zumal du noch in der Ausbildung bist

Du hast Dich schlecht informiert.

Du hast gegenüber dem Kind einen Selbstbehalt von 1080€.

Solange du schuldlos nicht darüber verdienst, kannst Du dem Kind keinen Unterhalt zahlen. Da solltest du auch beim Jugendamt keinen Titel unterschreiben, der dich dazu verpflichtet.

Der Mutter gegenüber hast Du einen Selbstbehalt von 1200€. Und ihr schuldest Du auch nur bis zum dritten Geburtstag Unterhalt.

Danach bist Du einfach nicht mehr verantwortlich, ihre Ansprüche muss sie dann selbst mit dem Jobcenter klären.

Vielen Dank schonmal! Ja eben bis zum 3. Geburtstag und wenn ich dies nicht selbst leisten kann bekommt sie das Geld anscheinend vom Amt vorgestreckt, was ich wiederum zurückzahlen müsste.

Laut Internet sind das aber 800€ monatlich , was bei 3 Jahren ja an die 29000€ wären!?

@Fabi797

Nein, Du bist doch gar nicht leistungsfähig.

Du hast ihr gegenüber einen Selbstbehalt von 1200€ im Monat.

Das Kind geht dann noch vor und erst dann würde sie Unterhalt bekommen.

@Menuett

Ja das hab ich verstanden :D habe nur gelesen dass ich derzeit nicht zahlen muss ( da ich es nicht kann ) aber dafür im Nachhinein wenn ich fertig bin mit der Ausbildung nachzahlen müsste ..

@Fabi797

Nein, Du kannst nicht zu Nachzahlungen verpflichtet werden.