wo kann ich online gerichtsfälle usw. einsehen?
hallo zusammen, immer wieder lese ich in artikeln so etwas wie "das landgericht soundso hat im monat soundso dasundas entschieden blablabla (Aktenzeichen xyz123)..." - ihr wisst was ich meiine? nun meine frage: woher kriegt man diese informationen, und gibt es online zugriff auf gerichtsfälle bzw. ergebnisse von verhandlungen? es kann doch nicht sein, dass man heutzutage anwesend sein muss bei jeder urteilsverkündung, um überhaupt zu erfahren was entschieden wurde; bzw. hoffen, dass journalisten darüber berichten. wo kriegen rechtsanwälte z.b. ihre infos? (ich meine nicht gesetzestexte).ö
5 Antworten
Das kannst Du gar nicht ohne das sogenannte begruendete Interesse
zu begründen.
Es sei denn Du bist beauftragter RA/Verteidiger oder ggf. Staatsanwalt wenn das Verfahren schwebend ist.
Gerichtliche Entscheide kannst Du jedoch zu jeder Öffentlichen Veranstaltungen und jederzeit einsehen.
Oeffentliche
Ja Geschlossene
Nein ;-) das stimmt ja
Dafür musst Du mit Geduld häufig "google´n". Dabei sehr gut aufpassen, AGB´s lesen, sonst hämgst Du schnell in einer Kostenfalle. Und, ohne Dich beleigen zu wollen, wenn Du nicht in Lage sein solltest "juristisches" Deutsch zu lesen, wirst Du wenig Freude haben. Du bleibst schnell in Nachschlagewerken und Erläuterungen hängen. Sorry, vorsichtshalber.
Es gibt da eine JURIS-Datenbank (http://www.juris.de), die aber nur Anwälte und Richter nutzen können. Darüber kann man Präzedenzfälle suchen. Wenn Du aber schon ein Urteil kennst, kannst Du es beim zuständigen Gericht anfordern.
Man ruft bei dem "Landgericht soundso" an und sagt, man interessiert sich für das Urteil "Aktenzeichen xyz123". Dann musst du eine Gebühr an das Gericht überweisen, und wenn das Geld eingegangen ist, schicken sie dir das Urteil zu.
Auf der Homepage der Gerichte die Suchfunktion benutzen. zB.: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/list.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288 oder googeln
Korrektur: Jede "öffentlich" ergangene Gerichtsentscheidung ist ohne Nachweis "des berechtigten Interesses" gegen Gebühr erhältlich. Achte auf "x"