Kann ich wenn der Fehler einer Rückrufaktion bereits repariert wurde die Reparaturkosten beim Fahrzeughersteller zurückverlangen?

5 Antworten

DU hast ggf. einen Anspruch gegen den Vertragshändler. Es sollte doch unter Garanitie oder Kulanz behandelt werden. Das Auto hatte vermutlich noch Garantie.

Schlag denen doch vor, dass die Dich anders "entschädigen" beispielsweise kostenlose Inspektion falls das reicht. Sowas akzeptieren die eher und man braucht keinen Rechtsweg.

Danke für die schnelle Antwort! 
Garantie hatte das Auto keine mehr. 

Im Schreiben des Herstellers steht:,, Im Rahmen der bei BMW laufend durchgeführten Qualitätsanalyse wurde festgestellt, dass....erforderliche Unterdruckniveau im Bremssystem ihres Fahrzeuges möglicherweise über Fahrzeuglebensdauer nicht bereitgestellt werden kann.´´

Dieses Problem wurde bei mir noch vor der Aktion repariert und war nicht grade billig. Daher wäre mir die Kostenrückerstattung wesentlich lieber als eine andere Entschädigung. 

Salue

Bei der (japanischen) Automarke, für die ich arbeite ist es so, dass Du Dich einfach an den Händler wenden kannst. Ihm wurde durch den Hersteller bereits mitgeteilt, wie er eine Rückvergütung für bereits durchgeführte Reparaturen bekommt.

Staun nicht, wenn Du den Wagen gleichwohl noch einmal modifiziert wird.

Bei Deinem Wagen wurde ja vor einem Jahr noch das reguläre Teil eingebaut. Der Hersteller hat dann vermutlich gemerkt, dass der Teileumsatz überdurchschnittlich gross war. Er hat ein neues modifiziertes Teil entwickelt.

Dieses verbesserte Teil muss nun auch noch in Deinem Wagen eingebaut werden. Also ein klarer Vorteil für Dich.

Es grüsst Dich

Tellensohn

Das heißt im besten Fall würde mir ein neues, besseres Teil eingebaut werden und die Kosten erstattet? 

Vielen Dank für deine Antwort! 

@Vize92

Dies ist für jeden seriösen Autohersteller selbstverständlich.

Denn, nehmen wir mal an, in einem Jahr wäre das Ding wieder hin.

Du weisst aber, dass anderen Kunden ein verbessertes Teil gratis eingebaut wurde.

Bei Deiner nächsten Markenwahl, da hätte dann ein Mitbewerber Glück gehabt. Um einen neuen Kunden zu gewinnen, geben die Hersteller ein Vermögen aus. Da lohnt es sich einfach nicht, bisherige Kunden zu vergraulen.

Dazu kontrolliert die Zulassungsbehörde den Fortschritt der Aktion.

Dies sind ja bestens orientiert über diesen Rückruf. Das Amt musste ja die aktuellen Adressen der Besitzer liefern, denn auch Gebrauchtwagen-Käufer müssen orientiert werden.

Es handelt sich ja auch um einen Sicherheitsrückruf.

Wenn plötzlich der Bremsservo versagt, da wird der eine oder andere Fahrer wohl überfordert sein.

Bei einem heutigen Auto kannst Du mit ca. 12 Kilo Pedaldruck eine Vollbremsung auslösen.  Die gesetzliche Maximalkraft liegt bei 60 kg. Wenn man da 5x mehr drücken muss, da hätte ich schon mal Verständnis dafür, wenn ein Kunde nicht damit rechnet, dass er sich zum Bremsen fast aus dem Sitz erheben muss, um Bremswirkung zu erzeugen.

Es freut mich, dass Du mit einer Gutschrift und einem verbesserten Wagen rechnen darfst.

Es grüsst Dich

Tellensohn

Ja eigentlich schon, der Händler reicht nach der Garantiearbeit die Reperaturkosten beim Hersteller ein und bekommt die kosten erstattet. Frag doch mal beim Hersteller nach ob die Werkstatt die Reperatur eingereicht hat, dann weisst du ob er doppelt kassiert hat.

Bei einer Rückrufaktion bekommst du Post vom Autohersteller. Da steht ein Kontakt drauf - den rufst du an.

Normalerweise sollten die dir die Kosten zurückerstatten, da es ja schon ein Fabriksfehler war.

Das wäre auf jeden Fall gerecht. Ich denke schon das es gezahlt wird.