Wo kann ich mich über den Bildungsträger "Inab" beschweren oder austreten?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Dinge mit Behörden bitte IMMER schriftlich per Einwurfeinschreiben!!!

Kommt nach 14 Tagen keine Reaktion, mit Fristsetzung von 14 Tagen ebenfalls schriftlich per Einwurfeinschreiben mahnen. 

Kommt dann keine Reaktion steht wohl der Rechtsweg offen. 

Nun haben Menschen wie Du in der Regel kein eigenes Geld für den Rechtsweg. Dann sollte beim örtlichen Amtsgericht nach "kostenloser Rechtsberatung" geschaut werden. Online sind dann die zu erfüllenden Bedingungen und Termine zu finden. 

Ausnutzen. In der Zwischenzeit in den verschiedenen Foren wie elo-forum, hartz-4-forum nach einem guten Anwalt fragen. 

Diese Foren auch nutzen für Austausch und Rat. 

Unter Umständen gemeinsam überlegen, ob nicht der Deutschlandfunk informiert wird. Es ist auch gerne lohnend, in der Mediathek der ARD nachzuschauen, welcher verantwortliche Journalist dieses Thema bearbeitet und sich an den zu wenden. 

In beiden Fällen kann wohl garantiert werden, dass eine Information der Öffentlichkeit über solchen Missbrauch von Steuergeldern rechtskonform abläuft. 

Letzter Absatz ist durchaus wesentlich. Denn es gibt ja noch den Schutz der Persönlichkeitsrechte. Diesen missachten private Sender gerne mal. Und Ihr würdet dann noch deswegen in der Tinte sitzen. 

Sprecht Euch ab. Es kann sich z.B. eine Gruppe dafür verantwortlich zeigen die Korrespondenz mit der ARGE in die Hand zu nehmen. Also die Schreiben formulieren, womöglich auch gleich ausdrucken mit den entsprechenden Adressen, auf Fristen achten

Eine andere Gruppe ist in den verschiedenen Foren aktiv. 

Denkbar ist auch noch, in Facebook in verschiedenen Arbeitslosengruppen ohne Namensnennung anzufragen - so wie hier, aber bitte nur von Anbieter schreiben - und die Gruppen zu allgemeinem Recht zu nutzen. 

Auf diese Weise wird schon mal ein Stück weit auch für Öffentlichkeit gesorgt. 

Ihr könntet auch den Tagesverlauf da schildern ohne Namensnennung. 

Dann kann sich eine weitere Gruppe mal an einen Informations- und Beschwerdebrief an Politiker machen. 

Ich würde damit dann nicht vor Ort bleiben. Denn hier ist das Landesarbeitsamt mit zuständig. Macht also nicht nur eine Liste der Kommunalplolitiker, sondern auch der Landespolitiker. Bittet um Stellungnahme. 

Habt Ihr von der ARGE schriftlich, dass sie von diesem Missbrauch weis und an einer Lösung arbeitet, dann wäre noch überlegenswert, bei change.org aktiv werden zu wollen. Schaut Euch die Seite in Ruhe an. 

xerow0 
Fragesteller
 24.05.2017, 17:24

Wow, ich bin platt, das nenne ich mal informativ sowie detailliert. Ich danke erstmal ganz herzlich und werde mit den Kollegen sprechen, ob jemand mitwirkt und dann beschriebenen Plan mal angehen. :) danke

teafferman  24.05.2017, 22:17
@xerow0

Ich bin noch nicht fertig. Denn das juckt mich. Sind schließlich unser aller Steuergelder, die hier missbraucht werden. 

Und es handelt sich ja durchaus nicht um einen Einzelfall. 

Ok. Jetzt fällt mir jene bundesweite Stelle nicht ein, die regelmäßig die Verwendung öffentlicher Gelder auf ihren Nutzen hin überprüft und dann jährlich einen Bericht über Steuerverschwendung und -missbrauch veröffentlicht. 

Wenn wem der Name einfällt, bitte hinschreiben. Ihr setzt Euch dann einzeln hin und schildert den Fall in jeweils eigenen Worten, sendet diese Schilderung an diese Behörde. 

Gefunden habe ich jetzt noch

https://dejure.org/gesetze/StGB/264.html

So. 

Jetzt schreibst Du, es wurde von einem Mitarbeiter dieses juristischen Subjektes erklärt, es würde deswegen keine Leistung erbracht, weil dann geldwerte Verluste für dieses juristische Subjekt befürchtet werden müssten. Und aus diesem niedrigen Grund heraus würde keine mit dem Arbeitsamt vertraglich vereinbarte Leistung erbracht. 

Unter der Voraussetzung, dass diese Aussage mehrere Personen bezeugen können, würde ich Strafanzeige bei der Polizei auf Grundlage von 

2.einen Gegenstand oder eine Geldleistung, deren Verwendung durch Rechtsvorschriften oder durch den Subventionsgeber im Hinblick auf eine Subvention beschränkt ist, entgegen der Verwendungsbeschränkung verwendet,

in Verbindung mit

b)der Förderung der Wirtschaft dienen soll;

Denn der Förderung der Wirtschaft ist ja durchaus auch, Arbeitskräfte wieder fit für den Arbeitsmarkt zu machen. 

Ok. Ich bin juristischer Laie .Aber ich muss ja wohl nicht studiert haben um fähig zu sein, meinen Verstand zu nutzen. 

Eine solche Anzeige würde ich dann im Vorfeld insofern vorbereiten, als die jeweils persönlichen Gedächtnisprotokolle zu dieser Aussage schon in Kopie für die Polizei fertig sein dürfen. 

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Es ist schon lange bekannt, dass die ARGE Milliarden an Steuerbeträgen auf diese Weise jedes Jahr zum Fenster hinaus wirft. 

Die Mehrheit der Bevölkerung steckt diesbezüglich ihren Kopf in den Sand. Es ist aber UNSER ALLER STAAT. Es sind UNSER ALLER STEUERGELDER. 

Statt dessen gefallen wir uns darin, uns in die Angelegenheiten fremder Staaten unaufgefordert und maximal mit Halbwissen ausgestattet ständig einzumischen. 

Wir brauchen absolut keine Furcht davor zu haben, uns für unser eigenes Vaterland einzusetzen. Im Gegenteil. 

Artikel 20 Grundgesetz lädt uns dazu herzlichst ein. 

xerow0 
Fragesteller
 25.05.2017, 08:09

Ganz deiner Meinung, das Geld wird regelrecht aus dem Fenster geschmissen, National als auch international und zu dieser weltoffenen Modernen Zeit kann ich auch nur sagen, dass wir kein Recht haben uns in Angelegenheiten anderer Staaten einzumischen weder finanziell noch anderweitig und wenn jeder bei sich bleiben würde und sich um die Belange der eigenen Bevölkerung kümmern würde, gäbe es die Probleme, die derzeit bestehen nicht

Wende dich mal an die Regionaldirektion des Jobcenters und wen das nichts bringt an einen anwalt oder zb auch an Akte 2017.Auch würde ich aml    bei der Regionaldirektion erwähnen das dort nichts gemacht wird und nichts unterrichtet wird damit  kann das Jobcenter die Maßnahme nicht mehr aufrecht erhalten,.Auch kann man vermuten  weil es so lange dauert das  dort im amt jemand davon profitiert wende dich dich mal an die Geschäftsleitung des Jobcenters.

Ps Die Regionaldirektmition ist da  wo das zuständige  frühere Landesarbeitsamt war aber Achtung  davon gibt es immer 2!

xerow0 
Fragesteller
 24.05.2017, 08:24

Auch das hört sich interessant an, danke. Was genau aber ist bzw wie finde ich die Akte 2017? Das sagt mir gerade garnichts. Anwalt war auch schon eine Idee aber das ist ja Kostenaufwand und zieht sich ewigkeiten hin

Auf jeden Fall öffentlich machen, damit man weiß, wofür Steuergelder verschleudert werden. Facebook zum beispiel ... und da schön breit streuen.

Eventuell auch eine Kopie an die Gewerkschaften und den paritätischen Wohlfahrtsverband.

Und an die momentan NICHT regierenden Parteibüros in eurer Region.

xerow0 
Fragesteller
 23.05.2017, 20:29

Obwohl dann Zeitung besser wäre als das öde Facebook

Ganz gleich, was Du nun unternimmst: Geh auf JEDEN FALL weiter dort hin, solange Du vom Jobcenter keine schriftliche Erlaubnis hast, dieser "Fortbildung" fernzubleiben.

In letzter Zeit wurden die Gesetze rund um Hartz IV krass verschärft, so dass man Dir bei eigenmächtigem Fernbleiben der Maßnahme eine Riesenrechnung aufmachen kann, die Dich über Jahre hinaus verschuldet. Dann wird nämlich "ausgerechnet", wieviel es kostet, dass Du wegen dieses Fernbleibens keine Arbeit bekommen hast - und die Berechnung geht in die Zukunft hinein.

Ich weiß, ist gaga, wichtig ist allein, dass Du das weißt und nicht in diese Falle tapst.

.

Es tut mir sehr leid, Dir sagen zu müssen (so wie die anderen hier auch schon): Das, was Du erlebst, ist kein Einzelfall! Es gibt haufenweise solcher Maßnahmen unter dem Deckmäntelchen "Fortbildung", in denen die "Kunden" der Jobcenter auf blödsinnige Weise verwahrt werden.

Denn:

Damit fällst Du aus der Arbeitslosenstatistik raus, die monatlich verkündet wird. Es ist den regierenden Politikern ein großes Anliegen, die besonders schön zu präsentieren, um der Bevölkerung (auch) diesbezüglich Sand in die Augen zu streuen. In der Arbeitslosenstatistik sind nicht diejenigen, die gerade erkrankt sind, die über 50 sind ... die in Maßnahmen stecken ...

Ich kenne viele, die in solche Maßnahmen gesteckt wurden und dort nichts weiter taten als vor sich hinzugammeln. - Eine Freundin durfte die achte "Bewerbungsmaßnahme" machen in der rein gar nichts geschah - einfach nur für die Statistik.

Eine andere Frau schilderte: Sie war jahrelang Personalchefin in einer Firma, die insolvent ging. Sie wurde auch in eine "Bewerbungsmaßnahme" geschickt. Als sie sagte, das brauche sie nicht, und das mit ihrem jahrelangen Beruf begründete, sagte man lediglich zu ihr "Sie müssen dort hingehen, dann bringen Sie den anderen das eben bei." Also beibringen nicht als bezahlter Coach, sondern als unbezahlte Teilnehmerin ...

.

Das alles ist bekannt! Und die Mitarbeiter in den Jobcentern wissen das auch, und sie können vermutlich nicht wirklich etwas dagegen tun. Die Behauptung, dass sie etwas unternehmen werden, ist vermutlich lediglich ein Beruhigungsmittel für diejenigen, die sich beschweren.

Sieh Dir die Reportage an

Unzumutbare Zustände

Falls Dich das Ansehen dieser Reportage sehr aufregt, laufe paarmal um den Block, um die Energie wieder loszuwerden, und trinke Wasser, das beruhigtund entgiftet.

.

Nimm Kontakt mit einer Arbeitsloseninitiative in Deiner Nähe auf. Google so mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren).

Es ist ja lieb gemeint, dass man Dir rät, an die Öffentlichkeit zu gehen. Falls Du das willst, solltest Du das nicht allein tun. - Die Medien verbraten auch gern einzelne Bürger, um ihre Artikel und Sendezeiten vollzukriegen. Den Ärger mit dem Jobcenter hast dann Du am Hals ... wenn Du also derartige Schritte unternehmen willst, pass gut auf Dich auf. In den Jobcentern kann man sehr fies werden zu unbequemen "Kunden".

.

Vorsorglich diese Hinweise von mir:

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen).
Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge
persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf
einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift
bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht
das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum
und Unterschrift“
).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben
aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird (sind es
mehrere Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen). - Wiederum
dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und
Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein
Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt
wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht
behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und
wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original
unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten)
. - Nicht (oder angeblich nicht)
abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht
gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. -
Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß
allgemein die Sache zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit
jobcenter unterlagen verloren
und lies auch dies:
Hartz IV: Verschwundene Unterlagen mit System?
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-verschwundene-unterlagen-mit-system.php

.

Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein.
Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im
Vertrauen
landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“
(wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden. - Lies auch

Wichtige Tipps für Hartz-IV-Betroffene
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/wichtige-tipps-fuer-hartz-iv-betroffene.php

.

Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen.
Dieser Ämterlotse muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher
macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber
auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google
mit 13 sgb 10):

     (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit
           einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene
           gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht
           unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit
Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

     Ämterlotsen
     Behördenlotsen
     Behördenbegleiter
     Hartz IV Mitläufer
     Hartz IV Gegenwind e.V.
     Wir gehen mit org

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und
(die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine
Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus.
(Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen
des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast
Du ein Recht.)

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft):
Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand
sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

Google mit

legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die
gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht
darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu
lassen.

In der Info erfährst Du unter anderem, dass wenn Dein Beistand für Dich
etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es
gesagt.

.

Nochmal:

Achtung! sehr wichtig für Hartz IV-Bezieher:
Folge den Dir aufgegebenen Mitwirkungspflichten wie Bewerbungen
schreiben, an Maßnahmen / Fortbildungen teilnehmen (auch falls Dir
eine der Maßnahmen blöd, unsinnig oder für Dich unangemessen erscheinen
mag). In solch einem Fall wende Dich an eine Arbeitsloseninitiative /
Arbeitslosenberatung / Rechtsberatung. - Bezüglich fehlender Mitwirkung
wurde das Gesetz für "Hartzis" krass verschärft, und das kann sehr
schmerzhafte finanzielle Folgen für Dich haben!

cyracus  30.05.2017, 20:58

Zu Deiner Frage, ob Du die Eingliederungsvereinbarung (EGV) = Vertrag mit dem Jbcenter kündigen kannst:

Nee, soweit ich weiß, geht nicht. Schau da mal rein, da steht doch sicher drin, bis wann die EGV gilt. Dann wird mit Dir eine neue EGV vereinbart. Wenn Du dann dazu nicht bereit bist, wird ein "Verwaltungsakt" erlassen, so als Ersatz für die EGV, an die Du Dich dann halten musst.

.

Falls Du also eine neue Eingliederungsvereinbarung (EGV) unterschreiben
sollst, nimm sie mit nach Hause - unterschreibe sie keinesfalls dort!!!

Hör Dir auf YouTube die hervorragende Information zu
Eingliederungsvereinbarungen von einer Fachfrau an:

ALG II - Eingliederungsvereinbarung 1
https://www.youtube.com/watch?v=msOcuQYUGQM

Diese Info besteht aus sieben kleinen Teilen. Die Fortsetzungen findest
Du rechts neben dem Video.

Die Info ist hervorragend, allerdings auch schon etwas älter. Möglicherweise wurde hier und da das Gesetz geändert.

.

Zum einen besprich eine EGV nur in Begleitung eines Beistands / Ämterlotens, und besprich die auch gern in der Arbeitsloseninitiative oder in einer Sozialberatung. - Google dazu mit
sozialberatung
und füge Deinen Wohnort hinzu (oder den nächstgrößeren, falls er klein ist).
Dir werden so (behördenunabhängige) Beratungsstellen gezeigt wie die
Diakonie / Diakonisches Werk, Caritas, Paritätischer Wohlfahrtsverband
oder die Arbeiterwohlfahrt (AWO). Vereinbare dort einen Beratungstermin.

Wohnst Du in Hamburg, hole Dir Rat bei der sehr guten Beratungsstelle
Arbeitslosen Telefonhilfe 0800 111 0 444 (Handy: 040 - 22 75 74 73).
Dort ist man zu Fragen rund um das Thema Arbeitslosigkeit sehr erfahren
(die dürfen nur Hamburger beraten).