Wo Haftpflicht bei den Steuern eintragen?

6 Antworten

richtig ist die KFZ-Haftplicht gehört zu den Vorsorgeaufwendungen und und wirkt sich steuermindernd aus wenn der Höchstbtrag noch nicht ausgeschöpft ist. die Bemerkung, man kann sich die Mühe bei überschreitung des Max-Betrags sparen, ist deshalb unrichtig, weil ein Ggerichtsverfahren anhängig ist, dabei soll geklärt werden, ob die Deckelung der Vorsorgebezüge rechtens ist.Der Steuerbescheid wird bei Überschreitung des Höchstbetrags in diesem Punkt für vorläufig erteilt. Bitte darauf achten, dass dies im Steuerbescheid vermerkt ist. Je nach Ausgang des Verfahrens wird der Steuerbescheid dann von Amts wegen korrigiert.

Wenn deine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge größer sind als 1.900,- € (Angestellt, Beamter, Rentner) bzw. 2.800,- € (Selbständiger, Freiberufler),

so spar dir den Aufwand.

Die private Haftpflicht wird dann nicht steuermindernd berücksichtigt.


Ansonsten Zeile 50 Anlage Vorsorgeaufwand.

KFZ-Haftpflicht wäre anteilig Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben.

Korrekt! Und bedenke das die KV und PV beiträge (nur basisabsicherung) auch über den 1900/2800€ angesetzt werden, Also jetzt bitte nicht nur den HB dort einsetzen

Die Kfz.-Versicherung hat doch nichts mit Vorsorgeaufwand zu tun. Diese Versicherung gehört in die Werbungskosten. Die PHP gehört in die Sonderausgaben.

ähm, kfz-versicherung ist werbungskosten???

seit wann?????????

sofern das fahrzeug keinem betriebsvermögen zugeordnet ist, ist die haftpflicht eine sonderausgabe. punkt. ende.

@wurzlsepp668

Die Kfz.-Versicherung kann man nur im Zusammenhang mit einem Kfz entweder gewerblich oder privat bei Gebrauch eines Kfz zum Erreichen des Arbeitsplatzes geltend machen.

Und das nur im Bereich Werbungskosten. Das schon immer.

Das ist rechtlich völliger blödsinn was du erzàhlst jockl, Für die fahrten wohnung-arbeitsstätte gibt es dafür schon die 0,30 € je gefahrenen kilometer (einfache strecke) Die kfz HV gehört zu den sonstigen vorsorgeaufwendungen paragraph 10 EStG sofern der HB noch nicht erreicht ist. Ist schon ziemlich lange so und solltest du deine kfz hv bisher immer bei den WK aus nicht selbstständiger arbeit angesetzt haben, solltest du dir den erläuterungsteil und die berechnung deines bescheides mal ansehen, das haben die zu 100% rausgenommen

Deine Aussage ist rechtlich völlig falsch jockl. Wie wurzelsepp668 bereits gesagt hat, sofern du kein Gewerbe hast in dessen Betriebsvermögen der Pkw ist, kommst du mit der Kfz-HV niemals in die Werbungskosten, selbst dann wären es Betriebsausgaben.

Nach Paragraph 10 EStG gehören die haftpflichtversicherungen zu den Vorsorgeaufwendungen und sind in der Anlage Vorsorgeaufwand einzutragen. Als werbungskosten können schon die 0,30€ je entfernungskilometer (einfache strecke) zur arbeit als werbungskosten geltend gemacht werden

Eine private Haftpflichtversicherung würde ich eintagen unter der Zeile zusätzliche Aufwendungen. Doch hier kann nur ein bestimmter Satz der Versicherungen berücksichtigt werden. Ist dieser überschritten, werden alle anderen Aufwendungen nicht beachtet. Daher ist es wichtig genau nach zu rechenen. Bei http://www.haftpflichtversicherung-testberichte.de/haftpflichtversicherung-besonderheiten/ können weitere Sonderfälle und steuerliche Tipps eingesehen werden.

Ist jedenfalls in Zeile 50 der Anlage Vorsorgeaufwand einzutragen. (Stand zu Steuererklärung 2013)