Wo Haftpflicht bei den Steuern eintragen?

6 Antworten

richtig ist die KFZ-Haftplicht gehört zu den Vorsorgeaufwendungen und und wirkt sich steuermindernd aus wenn der Höchstbtrag noch nicht ausgeschöpft ist. die Bemerkung, man kann sich die Mühe bei überschreitung des Max-Betrags sparen, ist deshalb unrichtig, weil ein Ggerichtsverfahren anhängig ist, dabei soll geklärt werden, ob die Deckelung der Vorsorgebezüge rechtens ist.Der Steuerbescheid wird bei Überschreitung des Höchstbetrags in diesem Punkt für vorläufig erteilt. Bitte darauf achten, dass dies im Steuerbescheid vermerkt ist. Je nach Ausgang des Verfahrens wird der Steuerbescheid dann von Amts wegen korrigiert.

Wenn deine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge größer sind als 1.900,- € (Angestellt, Beamter, Rentner) bzw. 2.800,- € (Selbständiger, Freiberufler),

so spar dir den Aufwand.

Die private Haftpflicht wird dann nicht steuermindernd berücksichtigt.


Ansonsten Zeile 50 Anlage Vorsorgeaufwand.

KFZ-Haftpflicht wäre anteilig Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben.

Die Kfz.-Versicherung hat doch nichts mit Vorsorgeaufwand zu tun. Diese Versicherung gehört in die Werbungskosten. Die PHP gehört in die Sonderausgaben.

Eine private Haftpflichtversicherung würde ich eintagen unter der Zeile zusätzliche Aufwendungen. Doch hier kann nur ein bestimmter Satz der Versicherungen berücksichtigt werden. Ist dieser überschritten, werden alle anderen Aufwendungen nicht beachtet. Daher ist es wichtig genau nach zu rechenen. Bei http://www.haftpflichtversicherung-testberichte.de/haftpflichtversicherung-besonderheiten/ können weitere Sonderfälle und steuerliche Tipps eingesehen werden.

Ist jedenfalls in Zeile 50 der Anlage Vorsorgeaufwand einzutragen. (Stand zu Steuererklärung 2013)