Wirtschaftlicher Totalschaden, und jetzt? Was krieg ich von der Versicherung?

11 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Weil ja hier schon so viel Halbwissen verbreitet wurde: Such dir einen unabhängigen Sachverständigen und lass von diesem den Schaden begutachten. Den Gutachter der gegnerischen Versicherung vorher NICHT ans Auto lassen! Dein Gutachter wird die Schadenhöhe beziffern. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden bekommst du den im Gutachten ausgewiesenen Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes des beschädigten Fahrzeuges. Denke aber daran, bei der gegnerischen Versicherung die Kosten für Abmeldung des alten und Anmeldung inkl. Kennzeichen und Umweltplakette deines neuen Autos einzufordern. Eine Pauschale für Telefonate, Porto usw. steht dir auch zu, sowie ein Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung für die im Gutachten ausgewiesene Wiederbeschaffungsdauer. Das allerdings nur, wenn du dir ein anderes Auto kaufst. Sonst bekommst du Wiederbeschaffungs- minus Restwert. Dein Auto kannst du behalten und mit Gebrauchtteilen wieder reparieren, frei verkaufen, bei Ebay versteigern, in der Garage stehen lassen oder was auch immer du willst.

nach meinem Kenntnisstand wird der Wagen begutachtet und eben auch mit dem aktuellen Wert (und Zustand) bewertet - und dann entscheidet sich, wieviel du bekommst. In deiner Situation wirst du dich wohl auf die etwa 1300-1500 einstellen dürfen, wenn der Wagen den Prüfer aufgrund seines überdurchschnittlichen Pflege-/Erhaltungszustands beeindruckt, auch ein wenig mehr -aber deswegen musst du den Wagen nicht!!!! verschrotten, du kannst ja mit Gebrauchtteilen vom Schrottplatz usw. ausbeulen statt neu und wen interessiert die passende Farbe.... einen fahrbaren verkehrstüchtigen Zustand herstellen - dafür sind 1300 Euro 'ne Menge Geld - oder verkauf' ihn an Bastler, nahezu neuer TÜV ist IMMER ein prima Argument, es gibt genug Leute, denen ist die Optik eh' egal. Nur von den 3500-4000 Euro, davon wirst du nichts sehen, wenn der Wagen tatsächlich so weit wieder mit Neuteilen ausgebessert wird zahlst du drauf.

Erstattet wird der per Gutachter festgestellte Zeitwert- Wiederbeschaffungswert (natürlich vor dem Unfall - setzt sich zusammen aus dem Zustand des Fahrzeugs, Kilometerleistung usw. ), sowie Nutzungsausfall zur Wiederbeschaffung eines vergleichbaren Fahrzeugs (aber meist nu rum die 3 Tag, max. 1 Woche).

Wirtschaftlicher Totalschaden immer dann, wenn Reparatur den Zeitwert übersteigt.

Die gegnerische Versicherung wird einen Gutachter schicken, also vorher nichts verändern. Der Gutachter muss einen Käufer für den von im genannten Zeitwert benennen, d.h. den genannten Zeitwert bekommt man also immer.

Meist ist es aber günstiger, das Fahrzeug selbst zu verkaufen, da es ja noch fahrfähig ist, also kein Probelem, bekommt man sicher einen besseren Preis.

Erstattet wird der per Gutachter festgestellte Zeitwert- Wiederbeschaffungswert (natürlich vor dem Unfall - setzt sich zusammen aus dem Zustand des Fahrzeugs, Kilometerleistung usw. ), sowie Nutzungsausfall zur Wiederbeschaffung eines vergleichbaren Fahrzeugs (aber meist nu rum die 3 Tag, max. 1 Woche).

Wirtschaftlicher Totalschaden immer dann, wenn Reparatur den Zeitwert übersteigt.

Die gegnerische Versicherung wird einen Gutachter schicken, also vorher nichts verändern. Der Gutachter muss einen Käufer für den von im genannten Zeitwert benennen, d.h. den genannten Zeitwert bekommt man also immer.

Meist ist es aber günstiger, das Fahrzeug selbst zu verkaufen, da es ja noch fahrfähig ist, also kein Probelem, bekommt man sicher einen besseren Preis.

NAchdem hier so viel Müll geantwortet wurde (gefährliches Halbwissen) schließ Dich mal der bereits vertretenen Meinung einen Gutachter zu beauftragen an. In einem Haftpflichtschadenfall hast DU freie Gutachterwahl. Das Auto wird vom Gutachter bewertet, der Wiederbeschaffungswert, dioe Schadenhöhe und der Restwert werden ermittelt. Das Afhrzeug wird mit Schdenbescreibung in eine Restwertbörse eingestellt, das ist so eine Art ebay für Autoaufkäufer. Dort werden Gebote auf das unreparierte Auto abgegeben und so der Restwert ermittelt, wobei überregionale Angebote nicht akzeptiert erden müssen.

Wenn die Reparaturkosten 130% über dem Wiederbeschaffungswert liegen, kannst Du trotzdem noch reparieren lassen. Wenn es wirklich ein wirtschaftlicher Totalschaden ist, dann bekommst Du mit dem Gutachten auch die Adresse des Höchstbietenden, dieser ist eine Woche an sein Gebot gebunden, Du kannst das Auto an ihn verkaufen, kannst es aber auch behalten oder anderweitig verkaufen.

Die Versicherung wird Dir nur die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert erstatten. Wenn Du den verunfallten Wagen dan verkauft hast, kommst Du in der Gesamtsumme wieder auf den Widerbeschaffungswert, als die Summe, die das Auto vor dem Unfall wert war.

Du kannst als Haftpflichtgeschädigter selbst eien Gutachter wählen und brauchst nicht den der Versicherung zu akzeptieren, es entstehen Dir auch keinerlei Kosten, das muß die gegnerische Versicherung übernehmen. Schau mal unter www.dekra.de/de/standorte , dort findest Du einen neutralen Sachverständigen in Deiner Nähe, der kommt dann auch dorthin, wo Dein Auto jetzt steht.