Kaufvertrag für Auto um rechtliche Haftung auszuschließen (Wirtschaftlicher Totalschaden)

5 Antworten

Es gibt natürlich auch die Möglichkeit dem Käufer eine geschwärzte Kopie (an den Stellen, wo das Gutachten etwas zum Restwert aussagt) zu übergeben und sich den Erhalt auf einem zweiten Exemplar bestätigen zu lassen. Ansonsten finden sich entsprechende Muster in den einschlägigen Autobörsen.

Du musst im Kaufvertrag ausdrücklich aufführen, dass der Wagen wie besichtigt verkauft wird und jegliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sind.

Solange du keine Mängel arglistig verschweigst, bist du damit diesbezüglich risikolos.

Hier kannst du mehr nachlesen: http://ww2.autoscout24.de/ratgeber/rechtliche-aspekte-kaufvertrag/142037/148779/

Es gibt natürlich auch die Möglichkeit dem Käufer eine geschwärzte Kopie (an den Stellen, wo das Gutachten etwas zum Restwert aussagt) zu übergeben und sich den Erhalt auf einem zweiten Exemplar bestätigen zu lassen. Ansonsten finden sich wntsprechwnde Muster in den einschlägigen Autobörsen.

Oh, das geht ihn schon was an, und das wird er auch verlangen. Wer will nicht genau wissen welches Auto man da kauft? Man ist nie 100% rechtlicher Haftung ausgeschlossen, (zb arglistig verschwiegene Mängel greifen IMMER).

Wenn ein Händler von dir privat kauft. Gibt es keinen Gewährleistungsanspruch für ihn.

Du kannst den Preis eigentlich willkürlich festlegen. Der Händler wird dir dann schon sagen, was er bereit ist zu zahlen.

Ratirat  08.05.2013, 22:25

Wenn ein Händler von dir privat kauft. Gibt es keinen Gewährleistungsanspruch für ihn.

Sorry, Hans, aber solche Tipps sind gefährlicher Unsinn!

Als Privatverkäufer hast du die Möglichkeit, die Gewährleistung vertraglich auszuschließen. Per Default muss man aber ebenso Gewährleistung erbringen wie ein Unternehmer!