Kaufvertrag für Auto um rechtliche Haftung auszuschließen (Wirtschaftlicher Totalschaden)
Hallo Leute,
ich möchte mein Auto einem Händler verkaufen der sich bei mir auf mein Inserat gemeldet hat. Ich habe Ihm gesagt, dass das Auto ein wirtschftlicher Totalschaden hat.
Jedoch weiß ich nicht was alles kaputt ist. Ich habe zwar ein Gutachten mit dem kann ich jedoch nichts anfangen und finde auch, dass dieses der Käufer nicht sehen muss. Dort ist der Preis der Restwerbörse und so weiter enthalten und das geht ihn meiner Meinung nach nichts an.
Nun zu meiner Frage: Was muss ich in den Kaufvertrag schreiben damit ich 100%ig von jeglicher rechtlicher Haftung ausgeschlossen bin? Es handelt sich, wie gesagt, um einen Unfallwagen.
Vielen Dank im Voraus!
5 Antworten
Es gibt natürlich auch die Möglichkeit dem Käufer eine geschwärzte Kopie (an den Stellen, wo das Gutachten etwas zum Restwert aussagt) zu übergeben und sich den Erhalt auf einem zweiten Exemplar bestätigen zu lassen. Ansonsten finden sich entsprechende Muster in den einschlägigen Autobörsen.
Du musst im Kaufvertrag ausdrücklich aufführen, dass der Wagen wie besichtigt verkauft wird und jegliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sind.
Solange du keine Mängel arglistig verschweigst, bist du damit diesbezüglich risikolos.
Hier kannst du mehr nachlesen: http://ww2.autoscout24.de/ratgeber/rechtliche-aspekte-kaufvertrag/142037/148779/
Es gibt natürlich auch die Möglichkeit dem Käufer eine geschwärzte Kopie (an den Stellen, wo das Gutachten etwas zum Restwert aussagt) zu übergeben und sich den Erhalt auf einem zweiten Exemplar bestätigen zu lassen. Ansonsten finden sich wntsprechwnde Muster in den einschlägigen Autobörsen.
Oh, das geht ihn schon was an, und das wird er auch verlangen. Wer will nicht genau wissen welches Auto man da kauft? Man ist nie 100% rechtlicher Haftung ausgeschlossen, (zb arglistig verschwiegene Mängel greifen IMMER).
Wenn ein Händler von dir privat kauft. Gibt es keinen Gewährleistungsanspruch für ihn.
Du kannst den Preis eigentlich willkürlich festlegen. Der Händler wird dir dann schon sagen, was er bereit ist zu zahlen.
Wenn ein Händler von dir privat kauft. Gibt es keinen Gewährleistungsanspruch für ihn.
Sorry, Hans, aber solche Tipps sind gefährlicher Unsinn!
Als Privatverkäufer hast du die Möglichkeit, die Gewährleistung vertraglich auszuschließen. Per Default muss man aber ebenso Gewährleistung erbringen wie ein Unternehmer!