Was bedeutet wirtschaftlicher totalschaden für mich genau?

9 Antworten

Hallo, hier werden ja viele "Halbwahrheiten" verbreitet. Bei einem unverschuldeten Unfall mit Deinem Fahrzeug hast Du grundsätzlich Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten. Nur wenn diese den Wiederbeschaffungswert Deines Fahrzeuges erheblich übersteigen ( die Rechtssprechung geht zwischen 120 bis 130% des Fahrzeugwertes aus ) spricht man von einem Totalschaden. Der Versicherer entschädigt dann den Wiederbeschaffungswert lt. Gutachten abzüglich des vom Gutachter genannten Restwertes. In Deinem Fall beträgt der Weiderbeschaffungswert lt. Gutachten 7500 Euro abzüglich des veranschlagten Restwertes. Die Versicherer schreiben die Restwerte aber im Internet aus, um oft einen noch höheren Restwert zu erzielen als der Gutachter angegeben hat und weisen Dir dann einen solchen Resteverwerter nach. Gleichzeitig ziehen sie aber den nachgewiesen Preis des Resteverwerters von dem ermittelten Wiederbeschaffungswert ab. Du musst Dein Fahrzeug nicht an diesen Verwerter veräußern, aber der nachgewiesene Restwert wird von der Entschädigung abgezogen. Du kannst nun einwenden, dass der Wiederbeschafffungwert zu niedrig angesetzt worden ist, da durch für diesen Preis ein Fahrzeug wie Deines von gleicher Art und Güte nicht erwerben kannst. Auch hier muss der Versicherer Dir dann Möglichkeiten nennen, wo Du ein gelichwertiges Fahrzeug zu diesem Preis kaufen kannst oder den Wiederbeschaffungswert erhöhen. Dann besteht wieder die Möglichkeit das Fahrzeug bei einer Fachwerkstatt reparieren zu lassen, wenn diese Kosten die oben genannte Grenze nicht überschreiten. Wenn Du wie Du angibst selbst reparieren möchtest, musst Du Dich mit dem Wiederbeschaffungswert abzüglich dem tatsächlichen Restwert als Entschädigung begnügen. Da die ermittelten Werte doch ziemlich nahe im Grenzbereich liegen, würde ich an Deiner Stelle einen erfahrenen Rechstanwalt mit der Vertretung meiner Interessen beauftragen. Wenn Du keinen kennst, rufe bei der Anwaltskammer an, die nennen Dir auf Verkehrsunfälle spezialisierte Anwälte. Trifft Dich am Unfall keine Schuld, ersetzt der gegenerische Versicherer auch die entstehenden Anwaltskosten. Dies gilt für einen Kraftfahrt-Haftpflichtschaden, bei einem reinen Kaskoschaden sieht das wieder anders aus. Ich wünsche Dir viel Erfolg

Keine Panik. Gutachter machen sich gerne die Arbeit leicht und gerade beim Wiederbeschaffungswerts wird häufig gewürfelt.

  1. Prüfe z.B. anhand von Autoscout, mobile.de und lokalen Händlern ob der Wiederbeschaffungswert überhaupt realistisch ist. Bekommst du ein wirklich gleichwertiges Auto für 7500 € zu kaufen ? Dann solltest du dein Auto zum maximalen Restwert verkaufen und 14 Tage Nutzungsausfall in Anspruch nehmen.

  2. Wenn du dein Auto reparieren lässt, darf die Reparatur bis zu 20% teurer sein als der Wiederbeschaffungswert. Das dürfte genau passen und du kannst deine Kiste behalten.

Wenn du Geschädigter eines fremdverschuldeten Unfalls bist, kannst du dir kostenfrei einen Anwalt nehmen, der die Abwicklung für dich übernimmt. Falls die Versicherung meint dich verar... zu können, würde ich nicht lange fackeln.

Hallo Badboy, ein wichtiger Punkt ist bisher noch nicht angesprochen worden: Es gibt bei der Reparatur, egal erst mal wie hoch bzw. richtig oder falsch der Betrag ist, einen Brutto- und einen Nettobetrag! Läßt du die Karre in der Werkstatt reparieren wird dir der Bruttobetrag vom Gutachten bezahlt, z.B. die 9.000 Euro. Willst du aber dein Auto selbst bzw. privat reparieren lassen, also ohne Rechnung, dann werden dir vom Bruttobetrag nur die 9.000 € / 1.19 = 7.563 € Nettobetrag bzgl. Restwert ausbezahlt, da du in diesem Fall ja keine Mehrwertsteuer geltend machen kannst! Unbedingt zu beachten ist auch eine Frist für den Wiederverkauf nach der Reparatur: Du mußt dein Fahrzeug mind. noch 6 Monate selber fahren, falls du es nach deiner Reparatur zu einem höheren Preis dann verkaufen willst! Mein Rat aus eigner Erfahrung mit einem Totalschaden der Tochter: Falls dein Unfall fremdverschuldet ist, lass unbedingt die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung deine Anwaltskosten übernehmen - ohne Anwalt wirst du nachher (nach der Schadenabwicklung die sich ein paar Monate hinziehen wird) finanziell schlechter dastehen als mit Anwalt.

Wirtschaftlicher Totalschaden heißt einfach nur, dass es sich nicht lohnt deinen Wagen reparieren zu lassen, weil der Wagenwert unter dem Reperaturwert liegt. Wie man bei dir sieht. Eine Reparatur kostet 9000 Euro. Der Wagen wie er ohne Schaden wär ist für 7500 Euro zu haben. Also repariert man ihn nicht, da man da 2500 Euro drauf zahlen würde.

Die Versicherung wird dir nur 7500 Euro zahlen.

Abzüglich dem Restwert, wenn der z.B. 1000,- Euro beträgt, gibt es nur 6500,- Euro. Sehr ärgerlich, so in etwa habe ich das durch, als mein Auto von jemand anderem verschrottet wurde -.-

wie rechnet man das denn? Mein bekannter meinte die ziehen den restwert von den wiederbeschaffungswert ab, ist das richtig so??

@Badboy1111

So genau kann ich das auch nicht sagen. Es heißt aber einfach nur, dass es sich nicht lohnt zu reparieren weil man drauf zahlt ^^.

@iFender

Wiederbeschaffungswert - Restwert = ärgerliches Endergebnis

Dein Bekannter liegt ganz richtig. Wie oben erklärt.

@Kasi

DANKE!!! und nich wie einige Heinos hier meinen das man nur den restwert bekommt

Der Gutachter stellt den wirtschaftlichen Totalschaden fest, wenn der Zeitwert unter den Reparaturkosten liegt. Du kannst nun also A) das Fahrzeug reparieren lassen, wenn Dir viel daran liegt (bis ca. 120% zahlt der Versicherer das auch, ggfs. abzüglich Selbstbehalt, wenn's ein Kaskoschaden ist) oder** B)** das Auto zum im Gutachten genannten Restwert verkaufen (Käufer wurden ja benannt) und die Differenz bis zum Wiederbeschaffungswert auszahlen lassen (ggfs.wieder abzüglich Selbstbehalt).

.. und man kann versuchen das beschädigte Kfz selbst zu verkaufen und einen höheren Restwert zu erziehlen. Die Differenz gehört dann auch Dir.