Wird mein Kind weiterhin Kindergeld bekommen, wenn er Ausbildungssuchend bei dir Agentur für Arbeit gemeldet ist?

4 Antworten

Nur weil es dann als Ausbildung suchend gemeldet ist kann man nicht automatisch davon ausgehen das du dann auch weiterhin Anspruch auf Kindergeld hast,denn dein Kind muss dann auch Nachweise über seine ernsthafte Ausbildung suche erbringen,also Absagen / Bewerbungen vorweisen können !

Dann besteht auch weiterhin Anspruch auf Kindergeld,solange das Kind noch keine 25 ist.

Sobald aber ALG - 2 vom Jobcenter bezogen wird zählt das Kindergeld vorrangig als Einkommen des Kindes und wird bis auf max. 30 € Versicherungspauschale auf den Bedarf / Leistungen des Kindes angerechnet.

vogelstation  20.01.2017, 10:53

kindergeld kann nur vom jc angerechnet werden, wenn es auch fließt. fiktive beträge werden nicht abgezogen

isomatte  20.01.2017, 11:20
@vogelstation

Habe ich in meiner Antwort etwas anderes geschrieben bzw.behauptet ?

Unter Umständen kann aber auch eine fiktive Anrechnung erfolgen.

Das wäre z.B. dann der Fall,wenn einen das Jobcenter auffordert seinen vorrangigen Anspruch geltend zu machen und das Kind sich weigert,oder das Kind sich weigert das Kindergeld von den Eltern einzufordern ( wenn es nicht mehr bei diesen wohnt ) und nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes bekommt.

wenn dein kind ausbildungssuchend gemeldet ist und dies der kindergeldkasse so gemeldet hat, wird es auch weiter kindergeld bekommen.

immerhin kann die kindergeldkasse das nicht riechen und die Agentur für Arbeit meldet nix von sich aus weiter.

tkgenius 
Fragesteller
 20.01.2017, 09:53

Mein Sohn hat sich Anfang Januar von die Schule abgemeldet, da er im Ausland Studieren will... (er hat schon seine Abitur gemacht, aber in Deutschland wurde das Zeugnis nur als Realschulabschluss anerkannt). Er hat sich erst gestern als arbeitssuchend und Ausbildungssuchend gleichzeitig gemeldet. Kann er dann sie also (die Agentur für Arbeit) beim nächsten Termin bitten weiter Bescheid an die Familienkasse zugeben? Weil mit dem Formular dauert es ewig und man bekommt gar keine Bestätigung von die Kasse. Aber mein Sohn hat einen sehr guten Arbeits und Ausbildung'sberater, der immer bereit ist ihn so schnell wie möglich zu helfen...

vogelstation  20.01.2017, 10:52
@tkgenius

nein er muss selbst die kindergeldkasse anschreiben oder anrufen und mitteilen, dass er die schule abgebrochen hat und nun ausbildungssuchend ist.

warum bricht man abitur ab? und welche schule gibt im ausland abi aus, welches in deutschland nicht anerkannt wird. abitur aus dem ausland wird von deutscher seite doch anerkannt.

tkgenius 
Fragesteller
 20.01.2017, 11:21

Ne Sie haben mich falsch verstanden! Er ist nach Deutschland mit seine Abitur schon gekommen und wegen seine schlechte Deutsch Kenntnisse hat er angefangen nicht direkt die Abi nachzuholen, sondern mit die Realschule. Das Problem für ihn ist, dass gar keine Freunde und Kontakte hier finden kann, besonders fehlt es ihn schwer die deutsche Kultur überhaupt zu verstehen. Er sagt:"Ich fühle mich hier sicher, aber nicht glücklich". Vondaher hat er auch mir schon mehrfach deswegen so ein Riesen Loch in Kopf gebohrt, dass letztendlich einfach aufgegeben habe. Ich muss wach zugeben dass er Recht hat, weil er viele Freunde und Verwandte in seine Heimat hat... Dort fühlt er sich besser und glücklicher und deswegen hoffe ich dass ich mich nicht umsonst dafür entschieden habe.

tkgenius 
Fragesteller
 20.01.2017, 11:24

sorry wegen die Fehler oben😳 Ich habe es nur eilig und mein Kopf ist voll und das ist aber keine Ausrede 😅😂😉 Übrigens vielen Dank für den Antwort! Herzlichen Dank, tkgenius

Ich glaube, Kinder haben nur Anspruch auf Kindergeld, wenn sie noch keine 18 Jahre alt sind. Oder wenn sie 18 jahre alt sind und sich im Studium oder in einer Ausbildung befinden, dann bis 25 jahre.

Wenn sie 18 jahre alt und arbeitslos sind, haben sie meines Wissens nach keinen Anspruch auf Kindergeld.

Wenn das 18jährige Kind aber einen Ausbildungsvertrag der Familienkasse vorlegt, hat es wieder Anspruch auf Kindergeld.

Wenn das Kind unter 25 Jahre alt ist und noch keine Ausbildung gemacht hat, dann läuft das Kindergeld weiter, wenn er Ausbildungssuchend gemeldet ist.

tkgenius 
Fragesteller
 20.01.2017, 07:14

Ändert sich dann auch, die Summe von dem Geld, was das Kind bekommt?

azudeme  20.01.2017, 07:23

Nein ändert sich nicht.