Kindergeld beantragen mit 21?
Hey ihr lieben ich hoffe ihr könnt mir helfen ich blicke da nicht mehr durch. Also ich erkläre euch erst mal meine Lage. Ich bekomme seit 4 Jahren jetzt kein Kindergeld mehr weil ich weder eine Ausbildung angefangen habe noch auf eine Berufsschule gegangen bin. Jedoch fange ich jetzt nach denn Sommerferien also am 30.08.2017 an einer Abend Realschule an, um dort mein Quali nach zu holen. Ich wollte jetzt wieder einen Antrag auf Kindergeld stellen. Das ist doch möglich oder? Wie muss ich da jetzt vorgehen? Ich blicke da ehrlich nicht mehr durch auf der Seite der Agentur für Arbeit. Wäre sehr lieb von euch wenn ihr mir es mal erklären könntet :)Ein paar Infos noch zum Schluss. Ich lebe noch bei meinen Eltern und war bis jetzt noch gar nicht bei der Agentur für Arbeit als Ausbildungssuchend gemeldet.
5 Antworten
Deine Eltern müssen einen neuen Hauptantrag auf Kindergeld bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit stellen,den findest du auch zum ausdrucken im Internet !
Bis zum 18 Lebensjahr besteht ohne eine Voraussetzung Anspruch auf Kindergeld,wenn du nicht als Ausbildung suchend gemeldet warst,aber nachweisen kannst du du ernsthaft auf der Suche nach einer Ausbildung / Studium warst,können ggf.auch diese Zeiten bei der Anspruchsprüfung berücksichtigt werden.
Dann würde es auch rückwirkend Kindergeld geben.
Hi daysi001,
da kann was nicht stimmen: du bist 21 Jahre laut Fragestellung und bekommst seit 4 Jahren! kein Kindergeld mehr; ergo haben deine Eltern nur bis zum 17. Lebensjahr Kindergeld erhalten???
Kindergeldanspruch besteht aber bis zum 18. Lebensjahr ohne iwelche Voraussetzungen - also haben deine Eltern mind. 1 Jahr Kindergeld verschenkt... ;-)
Weiterhin besteht bis zum 25. Lebensjahr Kindergeldanspruch wie folgt:
Für ein über 18 Jahre altes Kind steht bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld zu, wenn es eine Berufsausbildung (im Inland oder Ausland) aufnehmen will, diese aber wegen eines fehlenden Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann. Das setzt voraus, dass trotz ernsthafter Bemühungen die Suche nach einem Ausbildungsplatz zum frühestmöglichen Zeitpunkt bisher erfolglos verlaufen ist. Bei eigenen Bemühungen des Kindes müssen diese durch Vorlage entsprechender Unterlagen (z. B. Absagen auf Bewerbungen) nachgewiesen oder zumindest glaubhaft gemacht werden. Der Ausbildungsplatzmangel ist auch hinreichend belegt, wenn das Kind bei der Berufsberatung einer Agentur für Arbeit oder bei einem anderen für Arbeitslosengeld II zuständigen Leistungsträger als Bewerber für einen Ausbildungsplatz oder für eine Bildungsmaßnahme geführt wird. Es steht auch Kindergeld zu, wenn dem Kind bereits ein Ausbildungsplatz zugesagt wurde, es diesen aber erst später antreten kann, z.B. mit Beginn des betrieblichen Ausbildungsjahres.
Nachzulesen im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf Seite 15: https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mte4/~edisp/l6019022dstbai378751.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI378754
Gruß siola55
Wenn deine Eltern sich sputen mit der Antragstellung, dann gibt es noch längstens 4 Jahre rückwirkend Kindergeld nachgezahlt laut "Merkblatt Kindergeld" auf Seite 27 unter dem Punkt 9:
Wann beginnt und wann endet Ihr Anspruch auf Kindergeld? Ein Anspruch auf Kindergeld besteht grundsätzlich für jeden Monat, in dem wenigstens an einem Tag die Anspruchsvoraussetzungen vorgelegen haben. Er verjährt vier Jahre nach dem Jahr der Ent- stehung.Du hast keinen Anspruch auf Kindergeld, nur deine Eltern. Du suchst den Kindergeldantrag im Netz, druckst ihn aus und deine Eltern füllen ihn aus, unterschreiben ihn und schicken ihn zur Familienkasse beim Arbeitsamt mit Schulnachweisen (Aufnahmebescheinigung). Ob es allerdings bei Abendschule Kindergeld gibt, da bin ich mir nicht sicher, da kann man ja tagsüber arbeiten gehen und sich selbst versorgen.
Den Antrag müssen deine Eltern stellen. Sie sind noch unterhaltspflichtig und ihnen steht auch das Kindergeld zu.
Ihr könnt den Antrag auch direkt bei der zuständigen Kindergeldstelle stellen. Die müsste über das Internet herauszubekommen sein.
Du selbst hast überhaupt keinen Anspruch auf Kindergeld.
DEINE ELTERN können einen neuen Antrag stellen, wenn du in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung bist.
den Kindergeldantrag kannst du dir online downloaden.
Deine Eltern müssen eben BELEGEN, dass du in einer Ausbildung bist.
muss der Antrag per Post abgeschickt werden oder geht das auch per E-Mail?
Das kann jede Behörde für sich entscheiden. Wenn es nicht geht, wirst du das schon merken. der Antrag muss aber eigenhändig unterschrieben werden. Das ist online ja nicht gut möglich.
Okay, meine letzte Frage muss ich jetzt ein Komplett neuen Antrag für Kindergeld stellen? Ich meine ich habe ja bis vor 4 Jahren immer kindergeld bekommen.
Ja, komplett neu.
okay und wie müssen meine Eltern da vorgehen? Welchen Antrag muss man da ausfüllen. Ich muss es nämlich für sie machen, weil sie sich nicht drum kümmern! Es ist mir außerdem sehr bewusst dass ich kein Anspruch drauf habe. Aber mit meinen Eltern wurde es so abgesprochen das ich das Kindergeld bekomme, wenn es meinen Eltern wieder ausgezahlt wird.