Wird man bestraft wenn man zur einer Straftat gezwungen wurde?

6 Antworten

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Hallo Didiknolle,

es gibt das folgende Gesetz, welches hier unter Umständen angewendet werden kann:

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§ 35 StGB - Entschuldigender Notstand 

(1) Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit eine rechtswidrige Tat begeht, um die Gefahr von sich, einem Angehörigen oder einer anderen ihm nahestehenden Person abzuwenden, handelt ohne Schuld. Dies gilt nicht, soweit dem Täter nach den Umständen, namentlich weil er die Gefahr selbst verursacht hat oder weil er in einem besonderen Rechtsverhältnis stand, zugemutet werden konnte, die Gefahr hinzunehmen; jedoch kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden, wenn der Täter nicht mit Rücksicht auf ein besonderes Rechtsverhältnis die Gefahr hin zunehmen hatte. 

(2) Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrig Umstände an, welche ihn nach Absatz 1 entschuldigen würden, so wird er nur dann bestraft, wenn er den Irrtum vermeiden konnte. Die Strafe ist nach § 49 Abs. 1 zu mildern.

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Das heißt man kann dann straffrei ausgehen, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

  1. Es muss sich um eine gegenwärtige Gefahr handeln. Beispiel hinter Dir steht einer mit einer Waffe und droht Dir Dich zu erschießen, wenn Du Deinen Freund nicht schlägst. In dem Fall wäre die Gefahr gegenwärtig. Nicht gegenwärtig ist, wenn einer sagt, wenn Du Deinen Freund nicht schlägst, erschieße ich Dich morgen mittag
  2. Die Gefahr darf nicht anders abwendbar sein. Das bedeutet, wenn Beispielsweise Jemand mit einem dicken Gipsfuß der 20 Meter von Dir entfernt steht und sagt ich stech Dich ab, wenn Du Deinen Freund nicht schlägst, kannst Du die Gefahr einfach abwenden indem Du wegläufst.
  3. Es muss eine Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit bestehen. Es langt zum Beispiel nicht, wenn Jemand zu Dir sagt, wenn Du Deinen Freund nicht schlägst, zerstöre ich Dein Handy
  4. Die Gefahr muss für Dich, einem Angehörigen oder einer anderen ihm nahestehenden Person  bestehen. Es langt nicht, wenn die Gefahr für eine Person besteht, die Du noch nicht einmal kennst. 

Erst wenn diese 4 Punkte erfüllt sind, kannst Du geltend machen, dass Du die Tat zwar begangen hast, aber Schuldausschließungsgründe hattest und somit ohne Schuld gehandelt hast, so dass Du nicht bestraft werden kannst.

Schöne Grüße
TheGrow

Man hat zwar keine andere Wahl aber man kann sich trotzdem davon abhalten wenn man einfach weggehen würde und sagen würde dass man nichts damit zu tun haben will und ob man gezwungen ist oder nicht wurde diese Straftat begonnen und deswegen ist das meiner Meinung nach strafbar. Aber kommt drauf an wie sehr dich diese Person gezwungen hat denke ich dass wenn du das sagst wird die Person auch nicht ohne Strafe bleiben können

Ja, auch dann wirst du bestraft. Mitgehangen so Mitgefangen! Eventuell wird es Strafmildernd bewertet.

Man hat immer eine Wahl. Kein Mensch kann dich zu etwas zwingen was du nicht willst. Notfalls musst du dir Hilfe bei der Polizei holen.

Man wird trotzdem bestraft, wenn man die Möglichkeit hatte die Polizei einzuschalten.