Wenn ein minderjähriger eine Straftat begeht, werden dann seine Eltern bestraft?

11 Antworten

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Nein, bestraft werden Eltern dann nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht grob vernachlässigt haben.

Aber sie haften meist für die materiellen Schäden, die ihre Kinder verursacht haben und das kann schon als Strafe empfunden werden

bestraft werden Eltern dann nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht grob vernachlässigt haben.

Das ist falsch. Sie können niemals für die Taten ihres Kindes bestraft werden.

@johnirving

Und das ist falscher als falsch - wenn Eltern durch ihr Verhalten die Straftat erst möglich gemacht oder begünstigt haben, werden sie auch strafrechtlich in die Verantwortung genommen

"Eltern, Lehrer oder sonstige Personen, die mit der Sorge für Kinder beauftragt sind, müssen diese auch besonders beaufsichtigen. Damit sollen nicht nur dritte Personen, sondern auch die Kinder selbst vor Schaden bewahrt werden."

So bekam z.B. in dem Winnendenfall der Vater 18 Monate etc.

Es ist einfach ein Irrglaube, die Strafunmündigkeit von Kindern (unter 14) ergäbe Narrenfreiheit für alle Beteiligten

Nein, die Eltern sind gerade nicht mal eben Schadensersatzpflichtig für die Taten ihrer Kinder.

@Anton96

Interessante Interpretation der Gesetzeslage ;-)

@Midgarden

Das schreibt ja genau der Richtige! 🤣

Natürlich werden die Eltern nicht bestraft, das ist ja Quatsch, bei uns gibt es keine Sippenhaft per Gesetz. Ein Strafunmündiger (unter 13) kann nicht bestraft werden für seine Tat und die Eltern auch nicht.

Aber natürlich bleibt eine Tat dann nicht ganz ohne Folgen. Die Eltern müssen zusehen, ihr Kind wieder auf den Rechten Weg zurück zu bringen, sie werden schief angesehen und ggf. hat es auch finanzielle Folgen, die zwar das Kind bezahlen muss irgendwann, aber man will ja sein Kind nicht mit einem Haufen Schulden aufwachsen sehen. Weiterhin wird sicher das Jugendamt hinzugezogen und im Notfall, wenn es ein Wiederholungstäter ist, kommt auch die Wegnahme aus der Familie und die Unterbringung in einem Heim in Frage.

So gesehen sind zumindestens anständige Eltern (also die, die an ihrem Kind und seinem Werdegang interessiert sind) auch bestraft, wenn so was passiert.

Naja das kommt immer drauf an was gemacht wird. Pauschal kann man nicht sagen das die Eltern haften. Die haften in der Regel nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben

zwischen "haften" und "bestraft werden" liegt ein himmelweiter Unterschied.

@johnirving

Das stimmt aber die Eltern haften auch nicht für Schäden die ihre Kinder verursachen. Sie haften nur für eine Verletzung ihrer Aufsichtspflicht. Das kann natürlich bedeuten das die Eltern für den verursachten Schaden aufkommen müssen, dann aber nicht weil sie für die Kinder haften sondern weil sie für ihr Fehlverhalten, eben die Aufsichtspflichtverletzung, gerade stehen müssen.

Strafrechtlich kann nur der Täter belangt werden, es gibt zum Glück keine Sippenhaftung in Deutschland.Auch zivilrechtlich können die Eltern nicht so ohne weiteres in Anspruch genommen werden wenn ihnen keine Verletzung der Aufsichtspflicht nach zu weisen ist.

Kinder unter 14 Jahren sind nicht strafmündig und können somit nicht bestraft werden.

Generell können in Deutschland Eltern nicht für die Straftaten ihrer Kinder bestraft werden.

Jedoch können Eltern bei Verletzung ihrer Aufsichtspflicht mit in die Haftung für entstandene Schäden genommen werden.

Darüber hinaus kann den Eltern für die Verletzung der Aufsichtspflicht ein Ordnungsgeld auferlegt werden.

Jedoch können Eltern bei Verletzung ihrer Aufsichtspflicht mit in die Haftung für entstandene Schäden genommen werden. Darüber hinaus kann den Eltern für die Verletzung der Aufsichtspflicht ein Ordnungsgeld auferlegt werden.

Was hat bitte ein Ordnungsgeld damit zu tun? Eventuell werden die Eltern nach einer Aufsichtspflichtverletzung zu Schadensersatz verurteilt, darüber hinaus gibt es als Rechtsfolge im Zivilrecht nichts.