Wird man bei Hartz IV-Bezug vom Amt in Ruhe gelassen, wenn man einen Minijob (450,- €) hat?
Oder wird man gezwungen, eine Vollzeitbeschäftigung anzunehmen?
8 Antworten
Auch mit Teilzeitjob ist es zumutbar, einen Vollzeitjob zu suchen und stattdessen anzunehmen, schreibt SGB II § 10 Zumutbarkeit:
"(2) Eine Arbeit ist nicht allein deshalb unzumutbar, weil [...]
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sie mit der Beendigung einer Erwerbstätigkeit verbunden ist, es sei denn, es liegen begründete Anhaltspunkte vor, dass durch die bisherige Tätigkeit künftig die Hilfebedürftigkeit beendet werden kann."
Wenn ich also ein bisschen mini-jobbe und das Amt hat einen Job für mich, bei dem ich genügend verdiene, um kein ALG II mehr zu benötigen, muss ich den Minijob in der Regel kündigen und den Vollzeit- oder Mehrzeit- oder Mehrgeld-Job anzunehmen.
Gruß aus Berlin, Gerd
Ziel ist es die Bedürftigkeit zu senken oder am besten ganz zu beenden, deshalb wird man selbst bei einer Teilzeitbeschäftigung über einen längeren Zeitraum hinweg immer wieder eine Einladung bekommen um über die berufliche Situation zu sprechen, man wird also solange man auf Leistungen angewiesen ist nie seine Ruhe haben.
Kommt auf deine persönliche Voraussetzung an. Ziel ist in der Regel eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sowie die Verringerung bzw. den Wegfall der Hilfebedürftigkeit.
Ein Minijob ist im Grunde keines des beiden.
Klar bemüht sich das Amt solange um dich bis du deinen Unterhalt selbst erwirtschaften kannst. Ein Minijob ist sicher ein Anfang, aber davon kannst Du wahrscheinlich grad mal die Miete zahlen. Und solange du Geld vom Jobcenter bekommst kommst du auch net raus aus der Mühle.
Vermutlich wirst Du weniger gefordert, als Leistungsbezieher ohne einen Zuverdienst, aber Ziel ist es ja, dass Du dauerhaft aus dem Leistungsbezug heraus kommst und deshalb werden auch geeignete Vollzeitstellen nach wie vor angeboten oder Du mußt auch selbst weiter suchen und Dich bewerben.