Was bekommen denn Obdachlose an Geld vom Staat?

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Obdachlose stehen in dem Sinne nicht der Arbeitsvermittlung zur Verfügung. Wer keine Wohnung hat und vom Jobcenter deshalb kein Geld bekommt, muss Sozialhilfe beantragen. Der Sozialhilfesatz für Obdachlose ist stark reduziert. Das folgt der Logik, ohne Wohnung ist auch keine Miete und Heizung zu finanzieren. Doch der Sozialhilfesatz wird noch weiter gekürzt, denn im ansonsten berechneten Existenzminium sind angeblich ja auch solche Dinge wie Möbel, Teppiche, Gardinen, Bratpfannen, Staubsaugerbeutel usw. eingerechnet. Die werden also anteilig wieder rausgerechnet. Man könnte in diesem Fall wirklich von Zynismus sprechen.

Schaue gerade den Zwegat im Hintergrund und er sagt immer, ohne Wohnsitz kein Hartz IV.

Erfährt man echt solche Dinge bei der scripted Freakshow von Zwegat?

Nunja ... da scheint der gute Greis vom SGB II-Recht keine Ahnung zu haben.

Ein fester Wohnsitz ist explizit keine Anspruchsvoraussetzung für Alg2.
Es reicht, wenn ein Postadresse vorhanden und sichergestellt ist, dass Briefe der Jobcenter den Leistungsempfängere zeitnah erreichen.

(2) Auch erwerbsfähige Nichtsesshafte müssen für den Träger erreichbar sein, damit ggfs. eine Eingliederung erfolgen kann. Es bestehen keine Bedenken, die Erreichbarkeit zu bejahen, wenn eine tägliche Vorsprache bei einer Betreuungs- oder Beratungsstelle für Nichtsesshafte oder einer ähnlichen Stelle (z. B. eine Betreuungs-stelle für Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten) er-folgt. Insoweit können die für den Rechtskreis SGB III getroffenen Regelungen zu § 119 SGB III (DA 3.1.3.5) entsprechend angewandt werden. Zur Unterstützung der verfahrensmäßigen Abwicklung wird ein zentraler Vordruck zur Verfügung gestellt (Anlage 4).

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-07-SGB-II-Berechtigte.pdf

"und er sagt immer, ohne Wohnsitz kein Hartz IV. "

Das ist in der Oberflächlichkeit völlig falsch. Wie so oft solltest Du Dir vor Augen halten: Du siehst Privatfernsehen. Das soll Dich mit Plattheiten unterhalten, nicht bilden. Auf Fakten kommt es nicht an.

Ein Obdachloser könnte ALGII oder Sozialhilfe erhalten. Je nachdem, welche Bedingungen bei ihm gegeben sind. Wenn er keinen Wohnsitz hat, wird es sehr schwierig, weil sich die Behörden meist tatsächlich auf den falschen Standpunkt stellen, den Du zitiert hast, und er wird u.U. zu kämpfen haben. Wenn er den Kampf jedoch durchhält und gute Berater hat, kann er es sehr wohl schaffen.

Man bekommt auf jeden Fall die sog. "Grundsicherung", die muss aber beim Sozialamt beantragt werden. Ein grundsätzliches Anrecht hat jeder darauf, der sich als mittellos nachweist.

Obdachlose erhalten ebenfalls die Grundsicherung. Allerdings müssen sie sich diese teilweise sogar täglich abholen. Dabei ist dann sicher gestellt, dass niemand an zwei verschiedenen Stellen sich melden kann.