Mietkaution Privatinsolvenz ehe?

3 Antworten

Ihr habt als Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses einen Anspruch auf Zurückzahlung dieser Kaution. Dieser Anspruch ist der Pfändung unterworfen, daher ist es egal, wer das Geld eingezahlt hat. Bzgl. dieses Anspruchs seid ihr nach überwiegender Meinung Gesamtgläubiger, der Vermieter kann die Summe also schuldbefreiend an jeden von euch nach Belieben in voller Höhe leisten. Die Treuhänderin hat also Recht, sofern noch das eigentliche Insolvenzverfahren und nicht die Wohlverhaltensperiode läuft. Bei der kürzlichen Eröffnung ist dies aber gegeben.

Was dir nicht gehört kann man nicht Pfänden. Allerdings müsst ihr nachweisen das Papa dass hinterlegt hat. Zudem da ihr in der Wohnung wohnt steht dass eh nicht zur Debatte.

Wenn ihr die Kautin vor Auszug wieder haben wollt und der Vermieter damit einverstanden ist kannst du eine Kautionsbürgschaft eines Versicherers hinterlegen.....

steht nur insoweit zur debatte, dass wir uns ne neue wohnung suchen, da die jetzige viel zu klein ist mit 32m² für 2 personen :D

Hier geht es nicht darum, wer eingezahlt hat, sonderm wem der Auszahlungsanspruch zusteht. Und das sind die Mieter (wohl) als Gesamtgläubiger.

Wie stehst Du denn im Mietvertrag? Wurdest Du als "vollwertiger, zahlender Mieter" aufgenommen oder wurde der Vermieter lediglich darüber informiert, dass Deine Frau jetzt eine zweite Person in der Wohnung hat?