Arge will Daten des Kindsvater haben wegen Unterhalt - zulässig?

8 Antworten

Die Fragen, bzw. die Antworten dazu sind in SGB II und SGB X zu finden. Wobei in SGB X die Zuarbeit zu SGB II geregelt ist.

Die Arge darf das. Man hat eine Mitwirkungspflicht. Davon abgesehen, kann er doch weiter die 150 € zahlen, unabhängig davon was die ARGE berechnet.

Man sollte aber mal bei der Arge anfragen, ob die nicht eventuell einen Vorschuss zahlen bis sie endlich mit der Berechnung fertig sind. Von irgendetwas muss man schließlich leben. Das würde dann als Darlehen gezahlt werden und letztendlich mit der gewährten Unterstützung verrechnet.

@schlumpi2705

Danke schon mal für Eure Antworten bis dahin. LT. Düsseldorfer Tabelle müsste der Vater glaube ich mehr zahlen als diese 150 €. Bei knapp 1000 € netto und nem Selbstbehalt von 9xx € würde das Kind jedoch nach rechtlicher Sicht im Moment sogar weniger bekommen als durch die Vereinbarung der Eltern. Die Eltern haben das aber - nach Rücksprache mit dem Jugendamt - vereinbart, dass es dabei erst mal bleibt, bis er einen neuen Job gefunden hat. Er hat ja auch seinen Verpflichtungen nachzukommen wie Miete und Co.

Kann die Arge dann, wenn die Daten des Vaters angegeben werden auf den "Standartsatz" klagen? Also von Ihm den Unterhalt lt. Düsseldorfer Tabelle verlangen trotz der Vereinbarung??? Das würde die Situation für beide Beteiligten nicht verbessern - im Gegenteil, sogar verschlechtern. Neue Auflagen - neuer Papierkram usw. Da wäre es doch eig. besser die Vereinbarung so stehen zu lassen mit den 150 € (die Anträge so zu berechnen) und sobald er einen neuen Job hat (hatte bereits Vorstellungsgespräche) kann er auch mehr zahlen. Er kümmert sich ja auch und will das.

Sie ist bereits auch wieder auf der Suche nach Arbeit. Bewerbungen sind schon raus. Wenn sie wieder Arbeit hat, ändert sich die "Abhängigkeit" vom Amt ja auch wieder.

Trotz allem kann ich es nicht verstehen, wie eine Frau mit einem Kleinkind von 300 € im Monat leben soll und davon noch z.B. Miete&Nebenkosten, Nahrungsmittel, Kleidung und Co selbst aufbringen soll^^

@DasRasseweib

wieso 300,00 EURO

Sie bekommt den zustehenden Regelsatz 364,00 für sich + fürs Kind + Kosten der Unterkunft usw.

@DasRasseweib

Tja, deshalb sage ich, sie sollte sich dort schnellstens um einen Vorschuss bemühen, damit wenigstens die Grundversorgung abgedeckt ist.

Ansonsten, die Arge kann nichts verlangen was über den Selbstbehalt hinausgeht. Jetzt kommt das "Aber" und auch ein Beispiel dazu. Mein Freund zahlt für eine Tochter seit Jahren 170 € Unterhalt. Jetzt ist die Kindsmutter mit einem zweiten Kind zuhause und hat Hartz4 beantragt. Wir hatten also den gleichen Fall und bekamen Post von der Arge. Laut Berechnung müsste mein Freund jetzt nur noch ca. 140 € zahlen, da wir auch noch ein gemeinsames Kind haben. Die Sachbearbeiterin sagte ihm jedoch, das Amt würde für seine Tochter monatlich 180 € zahlen, die man sich irgendwann von ihm wieder holen würde. Die hätten sich zwar momentan mit den 140 € zufrieden gegeben, aber die Differenz von 40 € monatlich hätten die sich früher oder später geholt. Er zahlt jetzt übrigens freiwillig die geforderten 180 € und damit ist die Sache für ihn erledigt.

Ich finde es zwar ein wenig ärgerlich, bei unserem Kind interessiert es nämlich kein Amt ob er sich angemessen an den Kosten für den Kleinen beteiligt. Die 40 die er jetzt mehr zahlt als er muss, hätte ich auch gern gehabt für meinen Kleinen gehabt ;-( da trage ich den grossen Teil der Unkosten allein.

Was ihr privat vereinbart ist schnuppe. Das Geld fürs Kind könnt ihr nicht bestimmen (zumindest nicht, wenn sie mehr benötigt), denn ein Minimum steht dem Kind zu. Bei mir wollte die Arge damals, dass ich einen Unterhaltstitel vom Jugendamt vorlege und danach wurde mir dann das Hartz4 berechnet. Könnte immerhin mehr bekommen, als mir zustehen würde.

Ok. Das ist übel. lt. Jugendamt steht eine Vereinbarung zwischen den Eltern an erster Stelle. Die Düsseldorfer Tabelle wäre ein Anhaltspunkt. Abgesehen davon würde es - sollte es zur Klage kommen - weniger Unterhalt (nicht UVG) geben, als der Vater jetzt zahlt. Siehe Nettoeinkommen und Selbstbehalt.

Dann lieber eine private Regelung und 150 € statt 135€ UVG, vielleicht 50€ Unterhalt vom Vater und für den Vater nen Haufen Ärger, dass er dem Staat ewig viel zurück zahlen muss^^

Und genau in dieser Sache hatte die beiden das Jugendamt sogar bestärkt eine private Regelung dahingehend zu treffen. Daher verstehe ich es auch nicht wirklich, warum die Arge da nun so gegensteuert und dies nicht akzeptieren will!?

@DasRasseweib

Die Vereinbarung steht nur an erster Stelle wenn der Vater freiwillig mehr zahlt als er eigentlich gemäß seinem Einkommen kann. Im umgekehrten Fall wäre eine Vereinbarung zwischen den Eltern nichtig.

Natürlich darf die ARGE das. Das ergibt sich aber nicht aus irgendwelchen Paragraphen, sondern daraus, daß die selbstverständlich prüfen können müssen, ob der Kindesvater nicth ggf. deutlich mehr verdient, als ihr angegeben habt. Er könnte ja z.B. auch noch einen Nebenjob haben. Mit den vollständigen Daten des Vaters kann die ARGE das sehr leicht prüfen (Krankenkasse, Finanzamt), ohne geht das aber nicht. Deshalb ist grundsätzlich die Verweigerung der Bearbeitung in Ordnung - die Leistungen können wegen fehlender Mitwirkung versagt werden.

Exakt.

Hallo,

aus meiner Sicht muss die Kindesmutter den Namen benennen,denn Kindesunterhalt sind vorrangige Leistungen.

Sicherlich wäre es zur Anonymität kein Problem, wenn der Kindesvater Leistungen im Rahmen der Düsseldorfer Tabelle leistet.

Die Verweigerung verstehe ich nicht, die ohnehin vereinbarten 150,00 EUR werden doch als Einkommen berücksichtigt und spätestens bei Vorlage der Kontoauszüge ist doch ersichtlich wer der Überweisende ist.

Er überweist nicht. Vielleicht ist dies das Problem. Er kommt immer am Wochenende zu Ihr, weil hier ein paar Kilometer zwischen den beiden liegen. Aber die beiden haben ja sogar eine schriftliche Vereinbarung - auf anraten des JA getroffen - damit gibt sich die Arge aber nicht zufrieden :(

@DasRasseweib

Hallo dann sollte doch eine Bescheinigung des Jugendamtes genügen indem bestätigt wird das Frau NN vom Kindesvater einen mtl. Betrag von XX erhält.

Ich habe irgendwo in einem Erwerbslosenforum dazu etwas mal gelesen, dass die Kindesmutter nicht gzwungen werden kann, einen Prozeß etc. gegen den Kindesvater zuführen.

@helmutgerke

Den Prozess kann das Jobcenter direkt führen. Insofern ist es relativ Banane.

@VirtualSelf

In Unterhaltssachen dürfte das Jugendamt doch zunächst der richtige Ansprechpartner sein.

Das Jugendamt führt als Beistand, Vormund oder Pfleger für die minderjährigen Kinder Prozesse in Unterhaltssachen und wegen Vaterschaftsfeststellungen bzw. Vaterschaftsanfechtungen vor dem Amtsgericht – Familiengericht - . Die Arbeit des Jugendamts ist kostenfrei. Gerichts- und Rechtsanwaltskosten übernimmt das Jugendamt nicht. Es besteht die Möglichkeit der Beantragung von Prozesskostenhilfe.