Wird im Strafrecht bevor eine Diversion infrage kommt alles bestmöglich aufgeklärt?
Hallo
Wenn jetzt bei einer Strafverfolgung bei der Polizei nur der Beschuldigte und das Opfer aussagen müssen, dann kommt das ja zu der Staatsanwaltschaft und die entscheiden ob das ganze fallen gelassen wird oder nicht.
Aber wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt wird ja vorher alles ebstmöglich aufgeklärt, sprich alle Zeugen werden befragt etc.
Kann es sein dass da eine Diversion angeboten wird bevor das alles aufgeklärt wird?
Oder besteht diese Möglichkeit nur danach?
Und wie hoch ist in etwa die Strafe die man bei einer diversion bezahlen muss?
das alles hier gilt wenn keine zivilrechtsklage dazugehängt wurde vom Opfer sondern dieses dies ablehnt weil Opfer und Täter sich bereits außergerichtliche geeinigt haben.
mfg
Lisa
1 Antwort
Nein, der Antrag kommt ja meist vom Verdächtigen selbst,der damit auch ein Schuldeingeständnis abgibt o d e r er/sie muß zustimmen, was dem gleich kommt.
Die diversionelle Erledigung eines Strafverfahrens kann auch von dem Verdächtigten oder der Verdächtigen selbst beantragt werden.
Beispiele:
- außergerichtlicher Tatausgleich
- Probezeit
- gemeinnützige Leistungen
- Zahlung eines Geldbetrages
Allen diesen Diversionsformen ist gemeinsam, dass sie nur mit ausdrücklicher Zustimmung des oder der Verdächtigten durchgeführt werden können und nur unter bestimmten Voraussetzungen anwendbar sind.
und kann sich der verdächtjge aussuchen was er davon macht? und wie siehts aus wen das opfer überhaupt nicht will dass das ganze vor gericht geht? und was ist da ein tat ausgleich? und dankw für die antwort