Wird im Strafrecht bevor eine Diversion infrage kommt alles bestmöglich aufgeklärt?

1 Antwort

Nein, der Antrag kommt ja meist vom Verdächtigen selbst,der damit auch ein Schuldeingeständnis abgibt o d e r er/sie muß zustimmen, was dem gleich kommt.

Die diversionelle Erledigung eines Strafverfahrens kann auch von dem Verdächtigten oder der Verdächtigen selbst beantragt werden.

Beispiele:

  • außergerichtlicher Tatausgleich
  • Probezeit
  • gemeinnützige Leistungen
  • Zahlung eines Geldbetrages

Allen diesen Diversionsformen ist gemeinsam, dass sie nur mit ausdrücklicher Zustimmung des oder der Verdächtigten durchgeführt werden können und nur unter bestimmten Voraussetzungen anwendbar sind.

https://de.wikipedia.org/wiki/Diversion_%28Deutschland%29

Lisa20002 
Fragesteller
 01.06.2018, 16:09

und kann sich der verdächtjge aussuchen was er davon macht? und wie siehts aus wen das opfer überhaupt nicht will dass das ganze vor gericht geht? und was ist da ein tat ausgleich? und dankw für die antwort