Was für ein Strafe bekommt der Onkel?

7 Antworten

WIllst du jetzt wissen was für eine Strafe wir nach heutigen Gesichtspunkten verhängen würden oder was wir anstelle des Kaisers machen würden? Da kämen sehr unterschiedliche Strafen bei raus.
Falls letzteres wäre noch die Frage, wie der Kaiser zu der Prinzessin steht!

Je nach Geographie, Kinderehen werden ja in bestimmten Ländern geduldet bzw leider sogar in Deutschland.

Ein Urteil zufällen ist immer schwer - ich bin schon der Meinung das unsere Rechtssprechung in die Richtige richtung geht - kein Auge um Auge - und eben eine chance auf resozialisierung lassen. Ich wäre daher bei denke ich bei 18 Jahre knast mit psychologischer Betreuung, und beim ok von den Herren und Frauen Doktoren frühzeitig entlastung ab 12 Jahre möglich - allerdings in jedem Fall dannach mit Auflagen. Klaut der dannach ein Kaugummi kann der Henker wegen mir gerne schonmal das SChwert schärfen.

In der Realität sagt der Staatsanwalt 12Jahre, die verteidigung plädiert auf Freispruch und je nach beweißlage gibts was zwischen 2 Jahre auf bewährung und 10 Jahre von dennen dann 6 Jahre abgesessen werden, oder so ein schranz. Wäre mir aufjedenfall zu lasch.

Goofiee  01.08.2020, 07:46

In Deutschland ist keine Kinderehe erlaubt.

Eromzak  01.08.2020, 07:46
@Goofiee

Hab nichts gegenteiliges behauptet.

Goofiee  01.08.2020, 07:50
@Eromzak
Je nach Geographie, Kinderehen werden ja in bestimmten Ländern geduldet bzw leider sogar in Deutschland.

ok, das versteht man aber so 😅

Eromzak  01.08.2020, 07:55
@Goofiee

"geduldet" ist nicht erlaubt. Ich darf auch nicht 51kmh in der 50er zone fahren, ist aber geduldet.

Ich meine expliziet sowas:

https://www.mopo.de/news/panorama/es-trifft-meist-maedchen-schockierende-zahlen-ueber-kinderehen-in-deutschland-33603288

Wir haben also im momoent rund 1400 geduldete Kinderehen in Deutschland, das die im Ausland geheiratet haben ist etwa ein genauso schwachsinniges umgehen von Rechten wie das was die Großunternehmen machen (Double Irish With a Dutch Sandwich) - das wir die eintragung ab 15 Jahren dann auchnoch unterstützen ist schon fraglich.

Goofiee  01.08.2020, 08:15
@Eromzak

und Was soll deiner Meinung nach Deutschland in anderen Ländern verbieten und mit welchem Hoheitsrecht?

Eromzak  01.08.2020, 08:21
@Goofiee

Dort garnichts? Nur hier.

Goofiee  01.08.2020, 08:24
@Eromzak

Wie hier? Hier ist Kinderehe verboten.

Eromzak  01.08.2020, 08:43
@Goofiee

Ja eben nicht. Gibt 1400 gedudelte Fälle.... kann ja auf dem Papier verboten sein aber wenn du nix gegen machst....

Goofiee  01.08.2020, 08:52
@Eromzak

Dann würde ich dir mal ans Herz legen ins BGB zu schauen und genau zu lesen was da 2018 geändert wurde.

Goofiee  01.08.2020, 08:55
@Eromzak

Korrektur 2017

Goofiee  01.08.2020, 09:18
@Eromzak

oh und was unwirksam ist, muss von einem Gericht nicht extra aufgehoben werden.

Eromzak  01.08.2020, 19:26
@Goofiee

Steht doch im Artikel...

Goofiee  01.08.2020, 19:33
@Eromzak

Im Artikel steht dass keiner die Ehen aufheben möchte. Aber der Journalist hat unrecht. Man muss keine Ehe aufheben die unwirksam ist.

Eromzak  01.08.2020, 23:05
@Goofiee

Nur das die nicht unwirksam sind sondern eingetragen und erkannt. Deswegen ist man ja fähig diese zu zählen. Ich hoff mal das ist absicht wie du dich anstellst gerade.

Goofiee  01.08.2020, 23:39
@Eromzak

wirklich traurig, wenn Menschen die Gesetze des eigenen Landes nicht kennen. Lee was der Gesetzgeber dazu sagt.

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/ehemuendig-ab-18-jahren-481606

Zitat:

Hatte einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Heirat das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet, ist die Ehe nach dem Gesetz automatisch unwirksam. Sie braucht nicht erst in einem gerichtlichen Verfahren aufgehoben werden. Diese Grundsätze gelten auch, wenn die Ehen nach ausländischem Recht wirksam geschlossen wurden. Für Altfälle gibt es Übergangsvorschriften.

Naja, ich finde deine Strafe ist viel zu milde.

Hack ihm die Nüsse beim lebendigen Leib ab und lasse ihn bis zum Tod verbluten.

Aktuelle Strafbestände lassen sich nicht aufs Mittelalter übertragen. Das Strafmaß von dieser mittelalterlichen Gesellschaft ist entscheidend.

Das Deutschland des 21. Jahrhunderts hingegen hat keine Todesstrafe, keinen Pranger, keine Folter... Es ist auch nichts, was ich vermissen würde.

Nach modernem Recht würde Freiheitsentzug, sexuelle Belästigung und eventuell Körperverletzung zu tragen kommen. Nicht sexueller Missbrauch Schutzbefohlener, weil man eine Schutzbefohlene nicht entführen muss.

Da der Onkel nach deiner Beschreibung unter einen erheblichen Realitätsverlust leidet, tippe ich auf Schuldunfähigkeit mit der Unterbringung in der Psychatrie.