Sozialstunden einteilung

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Grundsätzlich ist die Festlegung, wann Du tatsächlich arbeiten kannst, eine Sache zwischen Dir und Deiner zugewiesenen Arbeitsstelle. Da mischt sich die Gerichtshilfe ("Vermittlerin von der Sozialstelle") nicht ein. DU mußt nur dafür sorgen, daß die Einsatzstelle Dich auch beschäftigen will und nicht irgendwann von der Rumeierei so genervt ist (weil Du nie Zeit hast), daß Du da raus fliegst.

Das ist nur zum Teil richtig. Die Einteilung von Arbeitsstunden hängt von 2 bedeutenden Faktoren ab: 1. In welchem Bundesland befindest du dich und 2. Jugendlich oder Erwachsen? In Baden Württemberg beispielsweise sieht das so aus: Entweder beauftragen Jugendgerichtshilfe (z.B. bei kleineren Jugenddelikten) , Staatsanwaltschaften (z.B. nach Umwandlung einer Geldstrafe bei Erwachsenen), die Gerichte (Bei Bewährungen ohne Bewährungshelfer) oder die Bewährungshilfe den jeweils lokal "Bezirksverein für soziale Rechtspflege e.V.". Dieser vermittelt dich dann in eine Stelle. Nicht direkt die Einsatzstelle, sondern der Bezirksverein ist dann der Ansprechpartner für die Umsetzung der Arbeitsstunden. Sicher ist jedoch, dass nach meiner Erfahrung die Arbeitsstunden noch nie wegen zeitlichen Konflikten mit dem eigenen Job gescheitert sind. :-) (P.S.: Die Gerichtshilfe hat einen anderen ganz anderen Auftrag)

Also ich hab 20 Aufgebrummt bekommen die musste ich bei der Gemeinde ableisten, war ne echt lockere Zeit auf jeden fall hatte ich bis datum X zeit und konnte mir alles frei einteilen hab aber alles auf einmal weggehauen 3 tage und es war gut..

Das kannst du mit der Vermittlerin besprechen und sollte auch gehen

Besprich das mal am besten mit deinem Sozialarbeiter.