Selbstbehalt für behinderte

5 Antworten

Der Selbstbehalt ist bei behinderten Höher als bei Nichtbehinderten. Das hängt aber von den Behinderungsbedingten Aufwendungen ab und von dem, wie es der einzelne Richter sieht. Bei Blinden zähl z.B. das Blindengeld nicht als einkommen.

Ich glaube kaum, dass dir jemand so einfach weiter helfen kann, aber ich habe dir etwas über SELBSTBEHALT heraus gesucht.

Wer Unterhalt schuldet, darf auf jeden Fall einen bestimmten Mindestbetrag seines Einkommens für sich behalten - selbst wenn er deshalb dann nicht den vollen Unterhalt zahlen kann. Diesen Betrag nennt man "Selbstbehalt". Die Höhe des Selbstbehalts hängt zum einen davon ab, ob der Unterhaltsschuldner berufstätig ist oder nicht. Zum anderen hängt die Höhe des Selbstbehaltes davon ab, wem gegenüber man unterhaltspflichtig ist.

Für weiteres gibt es wie immer eine Tabelle, welche bestimmt wieviel Unterhalt zu zahlen ist. Ich hoffe dir geholfen zu haben. Viel Glück und ärgere dich nicht weiter.

Wenn deine Behinderung Mehrausgabe verursacht die du ohne Behinderung nicht hast werden die Berücksichtigt, aber nur weil du eine GdB von 100 hast gelten keine besonderen zusätzlichen Freibeträge.

Frag mal beim Amt nach. Es müßte auch eine Stelle geben,wo man dir wenn nicht dauerhaft, aber zumindest einmalig Hilfe gewähren könnte! Alles Gute und viel Glück!

Selbstbehalt bedeutet Existenzminimum.Aber warum fragst Du nicht Deinen RA...???