Wird ein qualifizierter Rotlichverstoß bereits im Anhörungsbogen angegeben?

1 Antwort

Ja das wird es, dafür muss man aber die Paragrafen kennen denn eindeutig steht das nicht da.

Der Vorwurf der Dir hier gemacht wird ist tatsächlich nur ein einfacher Rotlichtverstoß, also unter 1 Sekunde. Wenn es sich um einen qualifizierten Rotlichtverstoß mit deutlich höherem Bußgeld, 1-monatigem Fahrverbot und 4 Punkten handeln würde dann wären Folgende Paragrafen angeführt: § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 132.3 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV

Du hast also in der Hinsicht noch etwas Glück gehabt... ;)