Wird die Steuerrückerstattung in einer Summe vom ALGII abgezogen?
Hallo zusammen,
kurz eine Frage. Habe gestern Bescheid vom Finanzamt bekommen. Erhalte eine Steuerrückerstattung von 580,-€. Ausschlaggebend war, das ich im letzten Jahr vom ALG I meine Tochter mit unterhalten habe. Da sie noch nicht 25 Jahre ist und eine Lernbehinderung hat. Eigenen Anspruch auf ALG II hatte sie nicht.
Lt. Finanzamt war die Rückerstattung weil ich unter dem Existenzminimum gelebt habe. Dazu habe ich im letzten Jahr auch noch für einen Monat die Krankenversicherung meiner Tochter zahlen müssen.
Im Dezember letzten Jahres habe ich dann das erste Mal ALG II bekommen. Das war mehr als ich vorher ALG I hatte. Genau 195 € . Irgendwie habe ich das Gefühl, das die ARGE nicht richtig berechnet hat und mir vielleicht in den Monaten davor eine Aufstockung zugestanden hätte.
Die Rückerstattung ist noch nicht auf meinem Konto. Wie genau verhält sich das jetzt? Zieht die ARGE mir das in einer Summe von meinem Anspruch ab ? Oder geht das auch verteilt auf Monate? Und darf ich davon ein klein wenig behalten? Was passiert, wenn ich erstmal nix sage und das Geld zur Seite lege? Werden die da auf jeden Fall hinter kommen? Ach ich weiss auch nicht. Diese Gedanken kommen, weil Weihnachten vor der Tür steht.
Danke im voraus
4 Antworten
Wenn Du was verschweigst und die kommen dahinter, bist Du dran wegen Betrug.
Genauso wie der Staat Dir Geld bezahlt, so musst Du auch dem Staat alle Informationen geben, die für diese Geschichte erforderlich sind.
Solltest Du zu viele GKV bezahlt haben, so bekommst Du das natürlich wieder. Musst allerdings nachhaken.
Bist Du der Ansicht, dass nicht richtig gerechnet wurde, so lass es prüfen.
Nachzahlungen gibt es nicht. Dann wäre ja wiederum im Monat des Zugangs keine Bedürftigkeit festzustellen.
ich kann dich vollkommen vertsehen, rausbekommen tun sie es , wenn sie deine kontoauszüge verlangen :( , es wird angerechnet also dir stehen ja 359 euro zu verfügung das fällt weg und der rest wird nächsten monat angerechnet, sorry ist leider so
Ja habe ich mir schon gedacht. Das ist echt schade. Ist aber auch zu blöd, das ich immer noch keine Arbeit gefunden habe. Vielleicht muss ich mit 52 Jahren damit leben Absagen zu bekommen. Jetzt gibt es eben doch keine Geschenke. Weil das ist bei AlgII einfach nicht drin. Die Erstattung ist noch nicht auf dem Konto. Soll ich warten bis der Eingang da ist? Sonst zahlen dir mir vielleicht jetzt kein Geld und wer weiss wann die Erstattung kommt.
ich würde es erst sagen wenn du es wirklich auf dem konto hast, du kannst ja nicht hellsehen wann es überwiesen wird, mit 52 jahren ist es garantiert schwer einen job zufinden, ich kann dich vollkommen verstehen , geht mir nicht anders, deshalb kommt bei mir keine weihnachtsstimmung auf, aber ne kleinigkeit ist drin, kopf hoch
Ja stimmt. ich tu mich schwer mit dem schmücken. Aber wir haben in diesem Jahr doch schon einiges erreichen können. Meine Tochter macht jetzt eine schulische Ausbildung und mein Sohn hat seine Ausbildung bestanden und wurde übernommen. Das ist wohl auch mein Problem. Ich fühl mich mies. Beide gehen früh morgens aus dem Haus und ich?? Naja danke für deine Worte und ich wünsche alles Gute und besinnliche Weihnacht. Wer weiss was das neue Jahr bringt.
Im nächsten Monat darf NICHT verrechnet werden. Dann ist das Guthaben auf dem Konto VERMÖGEN. Verrechnet wird nur Einkommen im laufenden Monat.
Das heisst also das wenn das noch in diesem Monat kommt muss ich den November zurückzahlen? Es wäre doch aber einfacher es für den nächsten Monat anzurechnen. Viel weniger Aufwand, oder nicht?
versteh ich auch nicht ganz, sie hat das geld doch noch nicht
Meistens wird die Steuerrückerstattung auf die nächsten paar Monate angerechnet, so dass du weniger Leistungen bekommst. Solltest du das später mitteilen, wird dies in einer Summe zurückgefordert, da die sehen, dass du dies nicht sofort angegeben hast. Dieses kannst du aber auch meistens in Raten zurückbezahlen.
Wenn der Zugang in einer Summe berücksichtigt wird, kann das für den Leistungsempfänger sogar günstiger sein.
In der Regel nicht, denn in jedem Monat der Anrechnung ist der 30EUR-Freibetrag zu gewähren.
Es kommt immer auf den Zahlungszugang an. In dem Monat, in dem du das Geld bekommst, bist du nicht bedürftig, und bekämst dann AlG 2 zu Unrecht.
Die haben anscheinend bei der Berechnung immer die Aufstockung von ALGI auf ALG II in Höhe von 160,-€ vergessen. Kann man das im nachhinein noch (wenn mir dann doch noch was zugestanden hätte) nachfordern? Oder zu spät. Und du hast Recht ich will keinen Ärger und werde das natürlich der ARGE melden. Aber man kommt schon auf komische Gedanken bei der Summe.:-))