Bezug von Grundsicherung / Steuerrückerstattung?

5 Antworten

Wenn er Leistungen nach dem SGB - Xll vom Sozialamt erhält, wird er von der Steuererstattung in der Regel gar nichts haben, diese mindert im Monat des Zuflusses auf dem Konto den Bedarf, wäre eine Anrechnung im Monat des Zuflusses nicht mehr möglich, weil Leistungen für diesen Monat schon erbracht worden, dann würde im Monat nach dem Zufluss angerechnet.

Würde bei einmaliger Anrechnung in einem Monat der Leistungsanspruch entfallen, dann müsste dieses einmalige Einkommen zwingend auf einen Bezugszeitraum von 6 Monaten verteilt werden.

Anders als im SGB - ll vom Jobcenter wird beim SGB - Xll vom Sozialamt keine 30 € Versicherungspauschale berücksichtigt, sollte man nicht schon Freibeträge auf andere Einkommen geltend machen, hier würde diese in der Regel zu 100 % angerechnet, es sei denn man kann nachweisen das einem notwendige Aufwendungen für diese Einkommen entstanden sind, dann müsste man das nachweisen und es müsste berücksichtigt werden.

Er muß das dem Jobcenter melden, da die Erstattung angerechnet wird

Auch bei Erwerbsminderung?

@LikeIT22

Grundsicherung ist eine aufstockende Leistung, also werden Rente und andere Einnahmen angerechnet

Das kommt auf die Höhe der Erstattung an.

Ich musste bei ALG II mal 30 Euro nicht zurückerstatten.

Es sind etwa 300€

@LikeIT22

Dann mus was zurückgezahlt werden.

Steuererstattung ist Einkommen und Einkommen reduziert den Bedarf.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

es handelt sich um einkommen und dies verringert den bedarf