Wird die Schule beim Amt anrufen, kindergeld?

4 Antworten

die Schule ruft bestimmt nicht bei der Familienkasse an, da brauchst du keine Angst zu haben. Die interessieren sich dafuer gar nicht und haben mit dem Kindergeld gar nichts am Hut. Die Schule kuemmert sich darum nicht.

Der Vater ist verpflichtet, das zu melden bei der Familienkasse. (Anzeigepflicht einer Veraenderung).

Allerdings wird die Familienkasse am Ende des Schuljahres eine Bescheinigung verlangen, dass die Schule auch wirklich besucht wurde und die Schule wird das dann nicht mehr bescheinigen, nur fuer die Zeit des tatsaechlichen Schulbesuches.

Und als Folge muss ihr Vater dann das ganze zu Unrecht bezogene Geld zurueckzahlen, denn er haette es der Familienkasse melden muessen.

Das ist immer so, dass die Familienkasse frueher oder spaeter (in der Regel kurz vor Beendigung eines Ausbildungsschrittes den Nachweis ueber den tatsaechlichen Besuch verlangt.

Um weiter Kindergeld zu beziehen, sollte sich deine Freundin schleunigst ueberlegen, wie es dann weitergehen soll, wenn sie eine Ausbildung suchen will, muss sie sich beim Arbeitsamt ausbildungssuchend melden und regelmaessige Bemuehungen zur Ausbildungssuche nachweisen koennen (Bewerbungsschreiben auflisten mit Datum, Absagen oder Einladungen aufheben). Dann steht ihr auch weiterhin Kindergeld zu, wenn sie die intensive Suche bei der Familienkasse nachweisen kann.

Wenn sie die Schule abbricht, ist sie selbst verpflichtet, das der Kindergeldkasse mitzuteilen. Spätestens wenn die nächste Schulbescheinigung vorgelegt werden muss, fällt das auch auf. Dann muss das zu viel erhaltene Kindergeld natürlich zurück gezahlt werden.

Sie bzw.der Kindergeldberechtigte muss das der Familienkasse selber mitteilen,dass macht keine Schule !

Hier wird dann spätestens bei einer weiteren Forderung einer Schulbescheinigung auffallen,dass hier ggf. zu unrecht Kindergeld bezogen wurde.

Deshalb sollte sie sich vor dem Abbruch eine Ausbildung suchen oder sich zumindest selber schriftlich bewerben,denn zumindest das würde dann als Nachweis notwendig sein,wenn sie nicht das Kindergeld zurück zahlen wollen.

Am besten den Abbruch mitteilen und in der Agentur für Arbeit wieder Ausbildung suchend melden.

Nein, die fragen nicht danach, a b e r  sie muss später nachweisen, dass sie die Schule besucht hat. Wenn es dann raus kommt, muss sie alles zurück zahlen und bekommt auch noch eine Anzeige.