Jobcenter rechnet Kindergeld an was nicht gezahlt wird?

4 Antworten

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hier solltest du dem änderungsbescheid widersprechen und diesen gleich montag einreichen. kindergeld welches noch garnicht bezahlt wird, darf nicht angerechnet werden. auch wenn eine nachzahlung zu erwarten ist.

gleiches gilt für den antrag auf elterngeld, der sicher noch nicht bearbeitet wurde. auch das darf noch nicht angerechnet werden. das jc kann dann einen erstattungsanspruch stellen an die jeweiligen ämter und sich das geld von dort holen.

der änderungsbescheid ist also falsch. guck auch hier rein, www.elo-forum.org

Hallo, das ist leider etwas kniffelig. Das Jobcenter darf das Kindergeld als Einkommen Deines Kindes anrechnen - und zwar ab dem Tag, an dem dem Kind Kindergeld zusteht. Insofern ist der Bescheid schon korrekt. Allerdings hat das Jobcenter auch die Aufgabe, den Lebensunterhalt Deines Kindes zu sichern. Insofern sollte es jetzt erstmal in Vorleistung gehen und das Kindergeld darlehensweise vorstrecken. Den Betrag kann es dann zurückfordern, wenn Dein Antrag auf Kindergeld durch ist. Wie lange dauert sowas denn bei Dir erfahrungsgemäß. Ich fürchte aber, Dir bleibt da nichts anderes übrig, als zu Deinem Berater zu gehen und die Vorleistung durchzusetzen - im Zweifel mit der gebührenden Hartnäckigkeit.

Bei meinem 1. Kind war das 2014 so, wie du beschrieben hast. (andere Stadt und anderes Amt). Da ging dann die Kindergeldnachzahlung ans Jobcenter. Auf den damaligen Bescheid vom Kindergeld habe ich 4 Monate gewartet, ehe es bewilligt wurde. Das bedeutet ich würde derzeit nur 46€ für meinen Sohn bekommen. Da ist das etwas schwer alles einzukaufen. Werde dann Montag wohl mal dahin fahren, in der Hoffnung auf Klärung.

Ich bin mir sicher, dass Du das klären kannst. Wird, soweit ich weiß, auch grundsätzlich geregelt, wie bei Deinem ersten Kind. Lass Dich aber nicht unterkriegen - bei dem ein oder anderen Sachbearbeiter braucht man ja schon Durchsetzungsvermögen. Ich wünsch Dir starke nerven ... und alles Gute mit dem Kleinen...

Ich hoffe es sehr. Das Amt kriegt das Geld ja dann sowieso von der Kasse wieder. vielen dank!

Einkommen darf nach dem sogenannten Zuflussprinzip erst im Monat des Erhalts auf dem Konto angerechnet werden !

Lege umgehend schriftlich einen Widerspruch ein,erkundige dich mal telefonisch bei der Familienkasse wie lange die Bearbeitung voraussichtlich dauern wird,dann kannst du ggf.mit aktuellen Kontoauszügen beim Jobcenter um eine Barauszahlung bitten,sie würden dann erst einmal in Vorleistung gehen.

Das Jobcenter kann ja bei der Familienkasse dann einen Antrag auf Erstattung von Vorleistungen stellen,dann verrechnen sie das untereinander,dass muss dir dann vorher natürlich auch schriftlich mitgeteilt werden.

Danke für die Antwort. Habe eben noch einen anderen Beitrag gelesen den Du auch kommentiert hast. Ich werde das Montag versuchen alles zu klären. Bei der Kasse rufe ich jetzt mal an.

@JackyHofi

Mache das,da wirst du heute zum Freitag keinen mehr erreichen !

Ich habe bei der Familienkasse jemanden erreicht. Mein Antrag wurde bereits bearbeitet, ende Januar kommt das Geld für Januar und ab Februar läuft alles normal.

@JackyHofi

Das wundert mich aber sehr,dass da zum Freitag um diese Zeit noch jemand zu erreichen war !

Dann drück ich dir mal die Daumen das die Aussage dann auch eingehalten wird.

@isomatte

Die 0800 Hotline ist Mo-Fr von 8-18 uhr zu erreichen.

@isomatte

Ich habe heute tatsächlich den Kindergeldbescheid erhalten.

Ich denke mal, dass das Jobcenter bis zur Zahlung des Kindergeldrs in Vorleistung geht.

Schau doch mal auf die komplette Auszahlsumme und lies den Bescheid mal gründlich durch.

Ja, da steht ganz deutlich ab Januar werden auf die 240€ Regelleistung 194€ als Einkommen angerechnet.

@JackyHofi

Ok. Dann lege Widerspruch ein.

Danke, das mache ich.

wenn im änderungsbescheid steht das kindergeld angerechnet wird, dann wird das jc nicht in vorleistung gehen.

@markusher

Genau deswegen habe ich empfohlen, noch mal genau nachzulesen.

Oder meinst Du, ich schreibe das umsonst hin?

@beangato

Du schreibst weiter unten in Deinem Kommentar, dass Du dasGeld Ende Jamuar bekommen sollst. Wenn dem wirklich so ist, kannst Du Dir eigentlich den Widrspruch sparen. Denn dann gilt es als Einkommen im Januar.

@beangato

Natürlich werde ich nun keinen Widerspruch einlegen. Sollte alles glatt laufen, ist ja alles richtig.