Bekommt man Kindergeld, wenn man die Schule abbricht und man nicht mehr Schulpflichtig ist?

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Bis zum 18. Lebensjahr besteht ein Kindergeldanspruch unabhängig davon, was man schulisch oder beruflich macht. Ab dem 18. Lebensjahr muß das Kind mindestens Arbeitssuchend, ab dem 21. Lebensjahr mindestens Ausbildungsplatzsuchend sein, um einen Kindergeldanspruch zu haben. Es ist also nicht erforderlich, daß man sich in einer Ausbildung befindet - es reicht, daß man aktiv danach sucht.

Klar bekommst du Kindergeld auch wenn du nicht mehr schulpflichtig bist, ich habe die Schule auch mit 17 abgebrochen und habe bis jetzt noch (20) Anspruch auf Kindergeld. Es sei denn du hast selber ein Kind oder bist über 25 Jahre, dann besteht dir kein Anspruch mehr.

Ein Schulabbruch ändert nichts an der grundsätzlichen Lage. Kindergeld bekommst du dann keines mehr wenn dein jährlicher Verdienst eine gewisse Grenze überschreitet.

Allerdings macht es natürlich Sinn sich nach einer Alternative umzusehen wenn man die Schule abbricht.