Minijob und Unterhalt

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Hallo Reed1. Der Selbstbehalt bei Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern beträgt bei Erwerbstätigen 1000 Euro, bei nicht oder nur geringfügig Erwerbstätigen liegt er bei 800 Euro im Monat. Und wenn Du mit Deinem Alg-II-Satz und Deinem Nebenjob über der 800 Euro-Grenze liegst, dann kann das Jugendamt schon den darüberliegenden Betrag als Unterhalt einfordern. Deine Kinder beziehen wahrscheinlich UVG-Leistungen, daher ist das Jugendamt erpicht darauf, ihre gezahlten Leistungen zurückzuerhalten. Ich würde Dir raten, den geforderten Unterhalt zu zahlen, sonst türmen sich nur Unterhaltsschulden auf.