Gdb Schwerbehinderung den Arbeitsamt mitteilen.

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Das ganze liegt ja in deinem Interesse !

Du solltest das ganze nicht nur Mitteilen,sondern auch in Schriftform belegen können.

Es geht ja schließlich um deine zukünftige Einsatzfähigkeit. Wenn die Erkrankungen so erheblich sind,das du zum Beispiel berufsunfähig bist,muss das Amt deine Vermittelbarkeit auf deine Erkrankungen abstimmen.

Das ganze musst du natürlich nicht angeben,aber wenn du es nicht machst,könnte es passieren das du vom Amt einen Vermittlungsvorschlag bekommst,den du auf Grund deiner Erkrankungen gar nicht annehmen kannst.

Dann wirst du eine Sanktion deiner Leistungen bekommen und das sollte ja nicht in deinem Interesse liegen.

Hallo, die einzelnen Erkrankungen sind nicht relevant. Entscheidend ist der GdB. Die Krankheit zu erwähnen macht nur Sinn wenn die angebotene Arbeit nicht Leidensgerecht ist. Liebe Grüße, Peter

Die einzellnen Erkrankungen gehen die nichts an. Es reicht die Behinderung an zu geben und eventuell die Einschränkungen die sich aus der Behinderung ergeben.

Den GdB solltest Du mitteilen, alles andere geht niemanden etwas an.

Auf einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung steht auch nur wie lange Du arbeitsunfähig bist und keine Diagnose.....

Die Krankheiten gehen den Sachbearbeiter nichts an. Falls er die Berechtigung anzweifelt, kann er dich ja zum medizinischen Dienst schicken. Natürlich wird diese Akte separat geführt und kann auch nur wiederum vom medizinischen Dienst eingesehen werden.

Anton96  07.02.2014, 12:13

Zum Glück kann ein ARGE Mitarbeiter nichrt mal eben den Schwerbehindertenstatus anzweifeln und aus diesem Grund einen zum medizinsiche Dienst schicken.