Teilweise Erwerbsminderungsrente - Nachteil für spätere Altersrente?
Hi, wollte mal von euch wissen, ob jemand mit Teilrente Erfahrungen und Kenntnisse hat. Wechsel vermutlich bald von der Vollen in die Teilerwerbsminderungsrente.Derzeit Rente und 450 Euro Job inkl. Zahlung des Rentenbeitrags. Wenn ich dann einen Teilzeitjob nachgehe, zahle ich ja auch wieder in die Sozialversicherungen wie der Rentenversicherung zur Hälfte ein. Wird damit Jahr für Jahr wieder meine Altersrente und Erwerbsminderungsrente steigen (Jährlich zugesandter Bericht der DRV)? Oder wird dieser erst wieder steigen wenn ich Vollarbeite und in die Sozialversicherungen einzahle?
Danke für eure Antworten.
3 Antworten
HAllo,
mit dem Bezug einer Erwerbsminderungsrente erhält man für diesen Teil einen anderen Zugangsfaktor in der Rentenberechnung.
Bei einer halben Rente sind zu berücksichtigenden Entgeltpunkte um die Hälfte geringer als bei der Vollen, die ja von bisherigen vollen Rentenbeiträgen (ENtgeltpunkte) berechnet wurde.
Deshalb macht es Sinn sich eine Tätigkeit zu suchen, die über 450€ bei halber Erwerbsminderungsrente liegt. Die Höhe des Zuverdienstes wurde dir ja mitgeteilt.
So häufst du weitere Entgeltpunkte für die Altersrente an.
Beste Grüße
Dickie59
nein, das habe ich mich nicht richtig ausgedrückz:
mit einer Erwerbsminderungrente wirst du für die altersrente nicht driekt bestraft, es wird so getan als ob du gerld verdienst und rentenbeiträge zahlst, bei halber erwerbsminderungsrente weniger als bei voller erwerbsminderungsrente. bei halber rente sollte du einen versicherungspflichtigen job suchen um weiterhin rentenversicherungsbeiträge zu entrichten. das würde dann weitere entgeltpunkte für die altersrente bringen
Deine teilweise Erwerbsminderungsrente (Hälfte der vollen EM Rente) wird überhaupt nicht steigen, abgesehen von der jährlichen Rentenpassung. Bei Berechnung der EM Rente wurde ein Leistungsfall ermittelt und alle bis zu diesem Zeitpunkt zurückgelegten Zeiten sind in der Rentenberechnung enthalten.
Bei einem späteren Wechsel in die Altersrente wird ein neuer Leistungsfall bestimmt (Erreichen des maßgeblichen Alters) dann werden deine bisherigen Rentenpunkte aus der EM Rente und die neu erworbenen zwischen Leistungsfall EM Rente und Leistungsfall Altersrente berücksichtigt. Dies hat die Folge, dass die Altersrente dann höher ist. Vorausgesetzt du übst eine SV-Pflichtige Beschäftigung aus.
ok du schreibst vorausgesetzt du übst eine SV-Pflichtige beschäftigung aus. Das heisst wenn ich teilzeit arbeite und SV bin, habe ich später dadurch einen Vorteil in der Altersgrenze als wenn ich jetzt nur einen Minijob ausführe und nicht SV-Pflichtig beschäftigt bin, richtig?
So ist es. Durch einen Minijob wird deine spätere Altersrente minimal bis garnicht ansteigen.
Geh zur Rentenversicherung und erkläre deinen Verzicht auf 1 % deiner Rente.
Damit beziehst du nur eine Teilrente und diese wird dann zum amtlichen Termin auf eine normale Altersrente umgestellt.
Behördenwahnsinn, der wieder nur denen hilft, die es wissen.
Alle anderen sind in den Popo gekniffen.
also kann mir die DRV nur was dazu sagen? verstehe es net ganz
Ich habe es dir doch gesagt.
Aber den Antrag musst du schon bei der DRV selbst stellen.
1 % Rentenverzicht geht bei der Erwerbsminderungsrente nicht!
Vielleicht habe ich mich vertan und dies gilt für die künftige Altersrente. Ich war nicht dabei mit meiner Frau.
Aber da uns das so lapidar erklärst,
1 % Rentenverzicht geht bei der Erwerbsminderungsrente nicht!
Wirst du uns auch den Rest erklären können. Wäre sicherlich für manche hier interessant.
ok danke für deine quasi Experten-Antwort. Das heisst also mit Teilzeitarbeit und Teilerwerbsminderungsrente steigt die mögliche Altersrente mit den Jahren stärker durch die Beiträge als wenn man die volle Erwerbsminderungsrente bezieht und nur einen Minijob ausführt. Klingt auch logisch. Aber wie groß in der Unterschied zur Vollzeitarbeit im Vergleich mit Teilzeitjob und Teilrente?