Wird der Führerschein vom Arbeitsamt bezahlt als Auszubildender?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja du kriegst es bezahlt. Nur wenn du ein Ausbildungsvertrag hast und nicht in deiner Stadt ist. Und keine gute Verbindung gibt's mit Straßenverkehr , würden sie dir 2000,- Zahlen .

Deine so genannte Mobilitätshilfe kann nur gewährt werden,wenn du selber im ALG - 1 Bezug sein würdest und das bist du nicht !

Hier würde tatsächlich nur das Jobcenter ( ALG - 2 oder besser Hartz - 4 ) ggf.einspringen,dazu müssten aber deine Eltern auch Leistungen beziehen und du somit auch.

Dann könntest du einen Antrag auf Beihilfe stellen,dass Jobcenter hätte aber auch hier sicher eine schriftliche Zusage vom potenziellen AG - haben wollen,dass du dann auch sicher deine Ausbildung antreten kannst.

Bewerbe dich doch einmal bei der Bundeswehr. Dort besteht die Möglichkeit das du den Führerschein machen kannst. Geh doch einfach einmal zu einem Beratungstermin.

Wie kann ich als auszubildender(ausbildungs suchender) einen führerschein vom arbeitsamt bezahlt bekommen?

sehr selten bis gar nicht. Führerscheine werden vom Jobcenter meist auch nur finanziert, wenn es für die Arbeitsaufnahme zwingend erforderlich ist & es den Leistungsbezug beendet.

Wenn Du keine Leistungen (Alg1) von der Arbeitsagentur beziehst, sind Deine Chancen auf eine spezielle oder teure Förderung relativ gering.

Vladimir1994 
Fragesteller
 11.10.2015, 17:26

İch habe einen Ausbildungsplatz gefunden der mir ne halbe Auto Stunde entfernt ist und mit öffentlichen verkehrsmittleln nicht errecihbar ist, gibt es denn keine möglichkeit dass ich doch den führerschein von der agentur gezahlt kriege ?

Viellleicht wäre ein Termin bei der Beratung für Ausbildungssuchende sinnvoller und mehr Flexibilität bzgl. des angestrebten Berufes. Wozu benötigst Du den FS? Für die Ausbildung ganz sicher nicht, denn es gibt viele Jugendliche, die zu jung für den FS sind und trotzdem eine entsprechende Ausbildung erhalten. Auch wenn es viele nicht glauben wollen, die Fahrt mit dem ÖPNV ist zumutbar. Anders schaut's aus, wenn ein FS zwingend Einstellungsvoraussetzung ist und man die Stelle nur aufgrund dessen nicht erhält (JobCenter; Einzelfallentscheidung gem SBG III)